© Adrian Zahn
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Europäische Menschenrechtskonvention Sicherheit - ein hohes Gut

Mai 2014
Wer oder was vermittelt einem Menschen das Gefühl von Sicherheit? Die Antworten auf diese Frage sind so unterschiedlich, wie die Menschen selbst. Einfacher lässt sich sagen, wie die Freiheit und Sicherheit eines jeden Einzelnen in der Schweiz geschützt wird. Und was es braucht, damit das auch so bleibt.

Für den einen steht die Sicherheit der persönlichen Daten an oberster Stelle, eine andere sorgt sich mehr um ihre persönliche Sicherheit beim abendlichen Ausgang. Die wirtschaftliche Sicherheit hat für viele Familien oberste Priorität, für Ältere die garantierte Auszahlung ihrer AHV, Unternehmen brauchen Vertrags- und Rechtssicherheit.

Gleiches Recht für alle

Doch wer garantiert Sicherheit, wer vermittelt sie? In einem Polizeistaat fühlen sich die Menschen kaum sicher. Sie fühlen sich sicher in einem Land, in dem gleiches Recht für alle gilt. In dem die Rechtssicherheit garantiert ist und niemand willkürlich verhaftet oder verurteilt werden kann. Ein Rechtsstaat mit Gewaltenteilung und unabhängigen Gerichten. Ein Land mit Eigentumsgarantie und Vertragssicherheit.
Sicherheit und Freiheit sind eng verbunden. Darf die Freiheit des Einzelnen zugunsten der Sicherheit der Gesellschaft eingeschränkt werden? Und wenn ja, wie weit? Benjamin Franklin, einer der Wegbereiter und Unterzeichner der amerikanischen Verfassung, hatte darauf eine eindeutige Antwort: «Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.»

Seiner Meinung nach macht es keinen Sinn, die Freiheit dem Wunsch nach Sicherheit zu opfern. In einer Zeit, in der der Kampf gegen den Terror alles zu rechtfertigen scheint und amerikanische Geheimdienste sogar die deutsche Bundeskanzlerin abhören, gewinnt Franklins Einsicht wieder an Bedeutung.

Freiheit und Sicherheit

Das Recht auf Freiheit und Sicherheit ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in der Bundesverfassung verankert. Bürgerinnen und Bürger können diese Rechte einklagen, vor Schweizer Gerichten und  ̶  in letzter Instanz  ̶  vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Die Sicherheit der Schweizerinnen und Schweizer und aller Menschen in Europa wird damit nicht mehr nur durch nationale Gesetze und Gerichte garantiert.

Die Schweiz ist keine Insel

In der politischen Diskussion wird die Zuständigkeit des europäischen Gerichtshofes oft angezweifelt. Die Schweiz liegt aber mitten in Europa. Auch wenn sie nicht Mitglied der EU ist. SVP-Politiker Andreas Aebi, Präsident der aussenpolitischen Kommission des Nationalrates, sagte bei einem Treffen mit EU-Parlamentariern in Brüssel: «Wir sind Teil Europas». In einer globalisierten Welt, die keine wirtschaftlichen, technologischen und gesellschaftlichen Grenzzäune kennt, müssen wir mit anderen zusammenarbeiten. Wir sind keine Insel, die unabhängig überleben kann. Der Weg in die Isolation ist eine Sackgasse. Der Gewinn aus der gemeinsamen Suche nach Lösungen, ist für ein Land im Herzen Europas ungleich höher. Wer sich selbst aus dieser Kooperation herausnimmt, der kann seine Ideen auch nicht einbringen.

Erfolge nicht gefährden

Verträge zwischen Privatpersonen oder Staaten funktionieren nur, wenn alle Beteiligten darauf vertrauen können, dass die getroffenen Abmachungen auch eingehalten werden. Das gilt für Mietverträge genauso wie für die bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union oder die Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention. Aber genau hier laufen wir Gefahr unsere Glaubwürdigkeit als verlässliche Partner zu verlieren. Für die Isolationisten stellt dies kein Problem dar, denn sie verteufeln Verträge mit anderen Staaten per se als «fremdes» Recht. Landesrecht sei wichtiger als Völkerrecht. Doch der Preis dieser Politik ist hoch. Vielleicht zu hoch.