Übersicht
Nationalrat
Parlamentarische Initiative: Eine echte Asylpolitik in der Verfassung verankern
Konkreter Aktionsplan für den Schutz vor Diskriminierung
Flüchtlings- und Asylwesen (Standesinitiative Luzern)
Sicherheit trotz Flüchtlingsströmen gewährleisten (Standesinitiative St. Gallen)
Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Ständerat
Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft
Internationale Arbeitsorganisation. Protokoll zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit
Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts (Parl. Initiative Wobmann)
Nationalrat
Dienstag, 29. Februar oder Mittwoch, 1. März
15.439 Parlamentarische Initiative: Eine echte Asylpolitik in der Verfassung verankern
Die Parlamentarische Initiative der SVP will das Asylrecht in zentralen Punkten massiv einschränken. In der Bundesverfassung soll verankert werden, dass Personen, die über einen sicheren Staat eingereist sind, vom Asylverfahren ausgeschlossen werden. Bei humanitären Krisen soll der Bund Schutzbedürftige vorübergehend aufnehmen dürfen, aber ohne Möglichkeit eines dauerhaften Aufenthalts.
Der Entscheid über Gewährung oder Verweigerung von Asyl soll nur noch bei einer verwaltungsinternen Beschwerdeinstanz angefochten werden können – ohne Möglichkeit auf Rekurs. Deren Entscheid wäre endgültig und vom Kanton zu vollziehen. Zudem sollen Asylsuchende für die Dauer des Verfahrens und bis zum Ablauf der Ausreisefrist Unterstützung in der Regel nur noch in Form von Sachleistungen erhalten. Personen, deren Ausreisefrist abgelaufen ist oder die sich illegal in der Schweiz aufhalten, sollen keinen Anspruch auf Nothilfe mehr haben. Die Schweiz würde damit internationale Verpflichtungen aufkündigen, mit ihrer humanitären Tradition brechen und ein schlechtes Signal an die Staatengemeinschaft aussenden.
Die Parlamentarische Initiative stellt einen eigentlichen Bruch des Non-Refoulement-Prinzips der Genfer Flüchtlingskonvention dar, wonach Menschen nicht in Länder zurückgewiesen werden dürfen, in denen sie an Leib und Leben bedroht sind. Diese Gefahr besteht auch bei Einreise aus einem vermeintlich sicheren Drittstaat, etwa im Fall einer Kettenrückweisung.
Die Flüchtlingskonvention garantiert zudem, dass jeder Mensch das Recht hat, ein Asylgesuch zu stellen, und das Recht auf ein faires Asylverfahren hat. Der Entzug der Nothilfe steht in fundamentalem Widerspruch zu Art. 12 BV (Recht auf Hilfe in Notlagen) und zu Art. 11 des Uno-Sozialpakts (ausreichende Ernährung, Bekleidung, Unterbringung).
Es kann zudem keine Lösung sein, dass Flüchtlinge in Europa von einem Land ins andere geschoben werden. Kein Weg führt an einer gesamteuropäischen Lösung vorbei – die wachsende Zahl von Flüchtlingen ist unser gemeinsames Problem: Sowohl die Ursachen wie auch die Bewältigung der Flüchtlingskrise müssen mit einer gemeinsamen europäischen Strategie und im Rahmen der Reform des Dublin-Systems angegangen werden. Eine einseitige Isolations- und Abschottungspolitik, die im Widerspruch zu internationalen Normen und Verpflichtungen steht, kann nicht im Interesse der Schweiz sein. Amnesty empfiehlt, diese Parlamentarische Initiative abzulehnen.
Mittwoch, 15. März
16.3626 Konkreter Aktionsplan für den Schutz vor Diskriminierung
Diese von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats eingereichte Motion ersucht den BundesratMit dem Aktionsplan sollen die in der Studie aufgezeigten Mängel behoben werden. Amnesty International unterstützt diesen Vorstoss, der den Kampf gegen Diskriminierung verstärkt. Der Bundesrat lehnt die Motion mit der Begründung ab, die nötigen Massnahmen seien bereits ergriffen worden. Tatsächlich hat er aber vor allem entschieden, auf gewisse Empfehlungen nicht einzutreten – namentlich was die Schaffung von Mediationsstellen bei Diskriminierungsfällen, eine Anti-Diskriminierungs-Norm im Privatrecht oder die Verschärfung der Strafen im Arbeitsrecht anbelangt. Der bundesrätliche Hinweis, man «behandle einige der Prüfungsauftrage bereits im Rahmen laufender Projekte», ist ein reines Lippenbekenntnis.
Die vorliegende Motion ist wichtig, da sie den Bundesrat dazu verpflichtet, mittels eines Aktionsplans weit konkretere und zwingendere Massnahmen vorzuschlagen, als er heute bereit ist.
Amnesty International ruft den Nationalrat dazu auf, den Empfehlungen seiner Kommission zu folgen und die Motion zu unterstützen.
Donnerstag, 16. März
15.314 Flüchtlings- und Asylwesen (Standesinitiative Kanton Luzern)
Der Kanton Luzern hat eine Standesinitiative lanciert, die mit der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und dem entsprechenden Protokoll von 1967 unvereinbar ist. Dienstverweigerer sollen gemäss der Initiative nur noch den Status als «Schutzbefohlene vorläufig aufgenommen» erhalten (ohne Recht auf Familiennachzug). Ein solches Ausschlusskriterium ist in der Genfer Konvention nicht vorgesehen.
Um einen korrekten Entscheid über den Flüchtlingsstatus treffen zu können, müssen zwingend weitere Kriterien geprüft werden als die Dienstverweigerung. Die Initiative hätte absurde Konsequenzen zur Folge: So könnte einem eritreischen Regimekritiker, der von Folter oder Misshandlung bedroht ist, das Recht auf Asyl unter dem Vorwand verweigert werden, es handle sich um einen Dienstverweigerer. Der Vorstoss richtet sich aber nicht eigentlich gegen Dienstverweigerer. Niemand käme auf die Idee, einem nordkoreanischen Dienstverweigerer das Recht auf Asyl abzusprechen. Die Luzerner Standesinitiative zielt auf Asylsuchende aus Eritrea ab. Die Mehrheit dieser Asylsuchenden flieht vor dem dortigen Nationaldienst, der junge Menschen zu einer de facto unbefristeten Zwangsarbeit zwingt. Man sollte sich zunächst über die konkrete Situation für Dienstverweigerer in Eritrea informieren, bevor man sie zu Opfern einer übermässig strikten Asylgesetzgebung macht.
Amnesty International empfiehlt, diese diskriminierende und mit internationalen Normen zum Schutz von Flüchtlingen unvereinbare Initiative abzulehnen.
16.300 Sicherheit trotz Flüchtlingsströmen gewährleisten (Standesinitiative Kanton St. Gallen)
Der Kanton St. Gallen schlägt mittels einer Standesinitiative mehrere Massnahmen zum Kampf gegen den Terrorismus und zur Reduktion von Asylanträgen in der Schweiz vor, darunter die Verstärkung der Grenzkontrollen, die «konsequente Anwendung» des Schengen-Abkommens und eine rigorosere Rückführung von Asylsuchenden, die ein Delikt begangen haben.
Die Vorschläge sind zum grössten Teil bereits in Kraft. Eine weitere Verschärfung wäre unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit kaum mehr zu rechtfertigen. Der Kampf gegen Gewalt und Terrorismus darf nicht auf Kosten der Grundrechte geführt werden. Amnesty International warnt zudem vor einer Politik der Ausgrenzung und Stigmatisierung ganzer Gruppen.
Die grosse Mehrheit der Asylsuchenden sind Menschen, die Schutz vor Verfolgung oder Krieg suchen. Sie stellen keinerlei Bedrohung für unser Land dar.
Amnesty International empfiehlt dem Nationalrat, der SPK-N und dem Ständerat zu folgen und die Initiative abzulehnen.
Freitag, 17. März
13.407 Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung
Die Parlamentarische Initiative fordert, dass die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in Art. 261bis des Strafgesetzbuches aufgenommen wird. Damit sollen neben der Diskriminierung wegen Rasse, Ethnie oder Religion auch homophobe Äusserungen unter Strafe gestellt werden. Amnesty International unterstützt den Vorstoss: In einer Zeit, in der Aufrufe zur homophoben Gewalt verbreitet sind, sorgt die Initiative für einen besseren Schutz der Rechte von LGBTI-Personen. Die Organisation begrüsst zudem den Änderungsvorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats, welcher verlangt, nicht nur die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, sondern auch aufgrund der sexuellen Identität unter Strafe zu stellen.
Amnesty International ruft die Mitglieder des Nationalrats auf, den Empfehlungen der Kommission Folge zu leisten.
STÄNDERAT
Montag, 27. März
16.081 Europarats-Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention). Genehmigung
Die Istanbul-Konvention ist ein wirksames Mittel, um gegen die breite Verletzung der Rechte und der psychischen und physischen Integrität von Millionen von Frauen in Europa anzukämpfen. Die Konvention, die am 11. Mai 2011 durch die 47 Mitgliedsstaaten des Europarats angenommen wurde, ist der erste europäische Vertrag, der sich spezifisch mit häuslicher Gewalt an Frauen befasst. Amnesty International ruft den Ständerat auf, grünes Licht für die Ratifizierung zu geben.
In der Europäischen Union ist eine von drei Frauen über 15 Jahren (insgesamt 62 Millionen Frauen) bereits Opfer physischer oder sexueller Gewalt geworden. Sie wurden geschlagen, eingesperrt, vergewaltigt oder gar getötet. Die Ratifizierung der Istanbul-Konvention zur Prävention und zum Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ist so aktuell wie wichtig, um gegen dieses immer noch verbreitete Übel vorzugehen und die gesetzgeberischen Mittel zu vervollständigen. Für Amnesty International hat dieses Geschäft in der Frühlingssession denn auch Priorität.
Die Konvention ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer weiteren Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen und der behördlichen Massnahmen. Sie ermöglicht auch eine verbesserte Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen, Institutionen und Beratungsstellen. Ziel ist es, Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen, vor allem aber den von Gewalt Betroffenen den nötigen Schutz zukommen zu lassen. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und insbesondere von häuslicher Gewalt, die beide direkt oder indirekt auch Kinder betreffen, wie auch der Kampf gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt auch gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersex sind seit Jahren ein zentrales Anliegen unserer weltweiten Organisation. Auch die Schweiz hat diesbezüglich noch immer Handlungsbedarf, trotz der inzwischen erfolgten breiteren Anerkennung dieser Problematiken.
14.3705 Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts bei Dschihadisten mit Doppelbürgerschaft
Dieser Vorstoss von Nationalrat Marco Romano (CVP, TI) nimmt eine frühere Motion Brunner (14.450) wieder auf, die der Ständerat im Juni 2016 mit grosser Mehrheit abgelehnt hatte (27 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung), und verändert diese leicht. Amnesty International empfiehlt, den Vorstoss abzulehnen; aus den nachfolgenden Gründen:
Die Motion widerspricht dem Prinzip der Verhältnismässigkeit, da ein Automatismus eingesetzt werden soll, der eine Beurteilung durch einen Richter/eine Richterin ausschliesst.
Sie verletzt das Diskriminierungsverbot. Mit der Aberkennung des Schweizer Bürgerrechts würden faktisch zwei Klassen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern geschaffen: Schweizer Bürger und Bürgerinnen, die durch Einbürgerung zum Schweizer Pass kamen, und solche, die von Geburt an diese Nationalität haben oder durch Adoption Schweizer, resp. Schweizerin wurden. Erstere würden ihr Bürgerrecht im Falle schwerer Delinquenz verlieren, letztere ihr Bürgerrecht bei gleicher Verfehlung behalten. Eine solche Unterscheidung widerspricht der Schweizer Rechtsordnung sowie den Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Uno-Pakt II).
Die Motion könnte in gewissen Fällen kontraproduktiv sein, etwa dann, wenn Straftäter und Straftäterinnen, denen die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen wurde, nicht mehr in die Schweiz ausgeliefert werden können, um sich hier vor Gericht zu verantworten.
Der Vorstoss bringt kaum mehr Sicherheit. Mit einer tatsächlichen Abschreckungswirkung ist nicht zu rechnen – zumal nur eine sehr kleine Zahl von Personen betroffen wäre. Bis heute ist dem Fedpol nur ein einziger «Dschihadisten-Fall» bekannt, in dem einem Schweizer Doppelbürger der Entzug der Staatsbürgerschaft droht.
Hinzu kommt, dass bereits heute die nötigen Rechtsmittel vorhanden sind. Das Bürgerrechtsgesetz (Art. 47) ermöglicht, Personen mit einer doppelten Staatsbürgerschaft das Schweizer Bürgerrecht abzuerkennen, «wenn sie mit ihrem Verhalten den Interessen des Landes schaden».
Montag, 6. März 2017
16.058 Internationale Arbeitsorganisation. Protokoll zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit
Fast 21 Millionen Menschen sind weltweit von Zwangsarbeit betroffen. Sie ist eine schwere Verletzung der Menschenrechte und eine der Hauptursachen der Armut. Ihre Bekämpfung ist eine der grossen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.
Es ist wichtig, dass die Schweiz dieses Protokoll ratifiziert, denn die Konvention Nr. 29 stellt eine grundlegende Norm der IAO dar, deren rechtlicher Rahmen mit dem Protokoll modernisiert wird. Die Ratifizierung durch die Schweiz wäre ein wichtiges Zeichen des Engagements gegen das Unrecht der Zwangsarbeit. Amnesty empfiehlt die Ratifizierung des Dokuments.
Donnerstag, 9.März
14.467 Verbot der Verhüllung des eigenen Gesichts
Obwohl der Autor dieser Parlamentarischen Initiative dies so nicht explizit sagt, sondern von einem allgemeinen Verhüllungsverbot spricht, ist das Ziel klar: Das Verbot richtet sich gegen Musliminnen, die eine Burka oder einen Niqab tragen. Wie bei anderen politischen Vorstössen zum Thema handelt es sich um den Versuch, mit Symbolen Politik zu betreiben. Beim «Burkaverbot» geht es nicht um die Rechte der Frauen. Vielmehr werden Frauen instrumentalisiert, um Stereotype über den Islam zu fördern, Islamismus-Ängste zu schüren und mit immer neuen Gesetzen die Grundrechte der ausländischen Bevölkerung zu attackieren. Amnesty International empfiehlt, diese Initiative abzulehnen.
Amnesty International ist dagegen, dass Frauen zur Verschleierung gezwungen werden. Doch ein Burkaverbot in der Schweiz ist keine Massnahme zur Frauenbefreiung. Erstens ist das Problem angesichts der verschwindend kleinen Zahl von Burkaträgerinnen weitgehend konstruiert. Sodann würden die direkt betroffenen muslimischen Frauen, die von ihren Männern oder Gemeinschaften zum Tragen der Burka gezwungen werden, vermutlich durch ein Verbot eher noch mehr ausgegrenzt und isoliert, als sie dies möglicherweise schon sind. Und schliesslich handelt es sich bei etlichen Burkaträgerinnen um zum Islam konvertierte Frauen, welche eine Burka aus freien Stücken tragen und nicht, weil jemand sie dazu zwingt. Mehr Argumente hier.
Mittwoch, 15. März
16.307 Standesinitiative Kanton St. Gallen: Änderung des Ausländergesetzes. Mehr Verbindlichkeit und Durchsetzung des geltenden Rechts bei Integration, Sozialhilfe, Schulpflichten und strafrechtlichen Massnahmen
Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen schlägt vor, das Ausländergesetz dahingehend zu verändern, dass eine «gescheiterte» und «verweigerte» Integration mit dem Entzug der Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligung sanktioniert werden kann. Auch wenn die Initiative sehr allgemein formuliert ist, zielt sie offensichtlich auf streng traditionalistische Musliminnen und Muslime.
Amnesty International empfiehlt Ihnen, diesen Vorstoss aus folgenden Gründen abzulehnen:
- Die Initiative ist diskriminierend, da sie nur sich nur auf Ausländerinnen und Ausländer bezieht, die aus Staaten ausserhalb der EU und EFTA stammen. Es handelt sich um eine willkürliche Unterscheidung und Ungleichbehandlung von Teilen der ausländischen Wohnbevölkerung.
- Mit der Einschränkung auf Nicht-EU/EFTA-Bürger und -Bürgerinnen verfehlt die Initiative ihr Ziel: Es genügt in Erinnerung zu rufen, dass z.B. zahlreiche französische und deutsche Staatsangehörige in der Schweiz muslimischen Glaubens sind – einige von ihnen praktizieren einen traditionalistischen Islam.
- Insbesondere die «Missachtung der schulischen Pflichten von Erziehungspersonen» soll gemäss der Standesinitiative zu einem Widerruf einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung führen können. Dies bedeutet, dass Familien auseinandergerissen oder alle Familienmitglieder kollektiv für das Verhalten eines Erziehungsberechtigen bestraft würden; etwa dann, wenn ein Vater seine Tochter entgegen der Schulordnung dennoch zum Tragen des Kopftuchs in der Schule zwingt.
- Die Initiative verschärft zudem die Problematik des Umgangs mit kantonalen Gesetzen, die im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK oder zur Uno-Kinderrechtskonvention stehen. Soll es in diesen Fällen auch zu einem Widerruf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung kommen? Die Initiative verlangt zudem, dass die strafrechtlichen Gründe zum Bewilligungswiderruf zu konkretisieren und rechtskräftige Strafen zu kumulieren seien. Gerade die Umsetzung des Verfassungsartikels zur Ausschaffung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer hat gezeigt, dass dies ein sehr schwieriges Unterfangen ist.