Nationalrat
Mo. SPK-NR. Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme
Mo. Estermann. Normalisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Russland
Mo. Geissbühler. Verfolgungsfreie Rückkehr von Eritreern vorantreiben
Mo. Häsler. Keine Dublin-Überstellungen nach Ungarn
Ständerat
Mo. Fraktion RL. Keine Einwanderung in unser Sozialsystem
NATIONALRAT
Mittwoch, 31. Mai
16.081 Europarats-Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention). Genehmigung
Die Istanbul-Konvention ist ein wirksames Mittel, um gegen die weitverbreitete Verletzung der Rechte und der psychischen und physischen Integrität von Millionen von Frauen in Europa anzukämpfen. Die Konvention ist der erste europäische Vertrag, der sich spezifisch mit häuslicher Gewalt an Frauen befasst. Amnesty International ruft den Nationalrat auf, der kleinen Kammer zu folgen und der Konvention beizutreten.
In der Europäischen Union ist eine von drei Frauen über 15 Jahren (insgesamt 62 Millionen Frauen) bereits Opfer physischer oder sexueller Gewalt geworden. Sie wurden geschlagen, eingesperrt, vergewaltigt oder gar getötet. Die Ratifizierung der Istanbul-Konvention zur Prävention und zum Kampf gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ist so aktuell wie wichtig, um gegen dieses immer noch verbreitete Übel vorzugehen und die gesetzgeberischen Mittel zu vervollständigen.
Die Konvention, die am 11. Mai 2011 durch die 47 Mitgliedsstaaten des Europarats angenommen wurde, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer weiteren Verbesserung der gesetzlichen Grundlagen und der behördlichen Massnahmen. Sie ermöglicht auch eine verbesserte Unterstützung nichtstaatlicher Organisationen, Institutionen und Beratungsstellen. Ziel ist es, Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen, vor allem aber den von Gewalt Betroffenen den nötigen Schutz zukommen zu lassen. Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und insbesondere von häuslicher Gewalt, die beide direkt oder indirekt auch Kinder betreffen, wie auch der Kampf gegen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt auch gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersex sind seit Jahren ein zentrales Anliegen unserer weltweiten Organisation. Auch die Schweiz hat diesbezüglich noch immer Handlungsbedarf, trotz der inzwischen erfolgten breiteren Anerkennung dieser Problematiken.
Mit der Ratifizierung setzt die Schweiz, die wesentlich an der Erarbeitung der Konvention beteiligt war, auch international ein wichtiges Zeichen. Der Ständerat stimmte in der Frühjahrsession mit 32 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür, den Bundesbeschluss zur Genehmigung der Konvention anzunehmen.
Montag, 12. Juni
17.3270 Mo. SPK-NR. Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme
Amnesty International begrüsst die Absicht, den Status der vorläufigen Aufnahme zu überdenken. Aus Sicht von Amnesty und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) soll er durch einen dauerhaften und stabilen Schutzstatus ersetzt werden. An der vom Bundesrat und der SPK favorisierten Variante 2 gibt es allerdings zahlreiche Punkte, die verbesserungswürdig sind.
Die Motion der SPK-NR verlangt die Umsetzung gemäss der vom Bundesrat favorisierten Variante 2. Diese würde den heute vorläufig Aufgenommenen einen neuen, eigenständigen Schutzstatus gewähren. Sie umfasst sämtliche Personen, die heute eine vorläufige Aufnahme erhalten. Dieser Vorschlag enthält jedoch nach wie vor weitgehende Einschränkungen, die nicht gerechtfertigt sind. Eine unterschiedliche Ausgestaltung deren Rechte gegenüber denjenigen von anerkannten Flüchtlingen würde zudem zu einem administrativen Mehraufwand führen.
Der Bundesrat betont, dass Schutzbedürftige rechtlich nicht besser gestellt werden sollen als subsidiär Schutzberechtigte in der EU oder vergleichbaren europäischen Staaten. Sie sollten aber mindestens gleichgestellt werden. Der aktuelle Vorschlag sieht jedoch eine erhebliche Schlechterstellung gegenüber subsidiär Schutzberechtigten in der EU vor. Aus Sicht von Amnesty und der SFH sollte der Status die gleichen grundlegenden Rechte wie für anerkannte Flüchtlinge gewähren.
- Die Variante 2 schränkt die Niederlassungsfreiheit zu stark ein (Anspruch auf Kantonswechsel erst nach zwei Jahren Erwerbstätigkeit in einem anderen Kanton). Damit wird die Chance, eine Arbeitsstelle zu finden, eingeschränkt. Dies widerspricht dem Ziel der rascheren Integration in den Arbeitsmarkt.
- Beim Familiennachzug würde weiterhin eine zu lange Wartefrist von zwei Jahren gelten (heute drei). Auch dieser Punkt erschwert die rasche Integration.
- Die Reisefreiheit soll gleich stark eingeschränkt bleiben wie bei der vorläufigen Aufnahme heute. Das ist aus unserer Sicht nicht gerechtfertigt. Die betroffenen Personen leben langfristig in der Schweiz und können das legitime Bedürfnis haben, Verwandte etwa in Deutschland zu besuchen. Dies wäre weiterhin nur in Ausnahmefällen und mit hohem bürokratischem Aufwand möglich. Die Einschränkung der Reisefreiheit würde zudem der EU-Regelung widersprechen, welches für Personen mit subsidiärem Schutz ein Reisedokument vorsieht. Entsprechendes fordert Amnesty und die SFH.
- Die Sozialhilfe würde bei Variante 2 der heutigen vorläufigen Aufnahme entsprechen. Diese ist in fast allen Kantonen tiefer als für Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Angesichts des vergleichbaren Schutzbedarfs wie anerkannte Flüchtlinge und der längerfristigen Aufenthaltsdauer in der Schweiz ist dies nicht gerechtfertigt. Auch die Regelung in der EU sieht grundsätzlich den gleichen Sozialhilfeansatz für subsidiär Schutzberechtigte wie für Staatsangehörige vor.
- Die Kantone könnten nach fünf Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Dies wäre eine Kann-Vorschrift wie bei der heutigen Härtefallregelung. Angesichts der heute uneinheitlichen und mehrheitlich sehr strengen kantonalen Praxis bei den Härtefällen braucht es eine verbindliche Regelung. Der Bericht des Bundesrats nennt als Variante einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung nach fünf Jahren. Dies wäre zu begrüssen, wenn die Variante 2 weiterverfolgt werden sollte.
- Die Aufenthaltsdauer mit dem neuen Schutzstatus würde nach wie vor nur zur Hälfte an die Einbürgerungsfrist Angesichts des meist langfristigen Schutzbedarfs und entsprechender Aufenthaltsdauer in der Schweiz ist dies nicht gerechtfertigt.
Hier finden Sie die ausführliche Stellungnahme (pdf) der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, bei der Amnesty International Mitglied ist.
Mittwoch, 14. Juni
16.3957 Mo. Estermann. Normalisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Russland
Die Motion möchte, dass die Schweiz die nach der Krim-Annexion erfolgten Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von Sanktionen gegen Russland aufgehoben und die Beziehungen «normalisiert» werden. Die zunehmende Verschlechterung der Menschenrechtslage wird im Vorstoss gänzlich verschwiegen. Amnesty International empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Russland begeht seit Jahren schwere Menschenrechtsverletzungen. Mit einer Annahme der Motion würde die Schweiz schlichtweg ignorieren, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Russland massiv eingeschränkt ist, dass Schwule und Lesben bedroht, drangsaliert, eingesperrt und schlimmstenfalls sogar ermordet werden, dass häusliche Gewalt seit einer Gesetzesreform vom Februar bis zu einem gewissen Grad als «Bagatelldelikt» behandelt und entsprechend locker bestraft wird. Besonders gravierend ist die Situation für JournalistInnen, die massiv bedroht – in besonders traurigen Fällen sogar ermordet – werden, und für MenschenrechtsverteidigerInnen, die ihre Arbeit kaum noch ausüben können, seit 2012 das sogenannte «Agentengesetz» in Kraft getreten ist. Dieses stigmatisiert MenschenrechtsverteidigerInnen als ausländische AgentInnen und auferlegt den betroffenen Organisationen und Personen derart einschneidende Strafen, dass viele ihrer Arbeit nur noch mit massiven Einschränkungen oder gar nicht mehr nachgehen können.
Eine «Normalisierung» der «wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und politischen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Russland» ist nur denkbar, wenn auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage hingearbeitet wird.
Anlässlich des jüngsten Besuches einer Delegation des Nationalrats in Moskau und St. Petersburg hat Amnesty die Menschenrechtslage in Russland in einem kurzen Briefing zusammengefasst – die Lektüre lohnt sich!
Donnerstag, 15. Juni
15.4126 Mo. Geissbühler. Verfolgungsfreie Rückkehr von Eritreern vorantreiben
Der Bundesrat soll beauftragt werden, Verhandlungsgespräche mit dem eritreischen Staatschef, Isayas Afewerki, aufzunehmen mit dem Ziel einer verfolgungsfreien Rückkehr von Eritreern, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben. Amnesty International ruft dazu auf, die Motion abzulehnen.
Der Vorstoss verkennt die Ursachen, die Tausende von jungen Menschen aus Eritrea in die Flucht treiben. Das Land habe «dank dem obligatorischen, anderthalb Jahre dauernden Zivil- oder Militärdienst, also dem Einsatz der jungen Leute, ein für afrikanische Staaten vorbildliches Gesundheits- und Schulwesen», behauptet der Motionstext. Tatsache ist, dass junge Menschen vor dem Nationaldienst fliehen, weil dieser sie zu einer de facto unbefristeten Zwangsarbeit zwingt.
Entgegen anderslautender Absichtserklärungen der eritreischen Regierung ist ein grosser Teil der Bevölkerung auch heute noch auf unbestimmte Zeit – in einigen Fällen bis zu 20 Jahre lang – zum Dienst eingezogen. Amnesty International hat die Brutalität dieses Systems ausführlich dokumentiert. Die Lebensbedingungen in den Ausbildungslagern sind hart; besonders für Frauen, die sogar sexueller Versklavung und Folter ausgesetzt sein können, wie aus dem Amnesty Jahresbericht 2016/2017 hervorgeht. Jeder, der bei einem Ausreiseversuch aufgegriffen wird, kommt in willkürliche Haft und erst nach Bezahlung von exorbitant hohen Geldstrafen wieder auf freien Fuss. Tausende von politischen Gefangenen sind ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert, viele von ihnen seit über einem Jahrzehnt. Interviews, die Amnesty International mit ehemaligen Inhaftierten führte, lassen darauf schliessen, dass die Haftbedingungen Folter gleichkommen. Auch die Uno und unsere Nachbarländer in Europa teilen die Auffassung, dass es sich bei Eritrea um einen Unrechtsstaat handelt, der die Menschenrechte in vielfältiger Weise missachtet.
Die Uno-Sonderberichterstatterin für Eritrea, die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und die Rechte der Völker sowie unabhängige Organisationen wie Amnesty International werden seit Jahren nicht mehr ins Land gelassen. Das IKRK kann zwar einreisen, erhält aber keinen Zugang zu Gefängnissen. Solange die eritreische Regierung keinerlei Garantien zur Einhaltung fundamentaler Menschenrechte abgibt und sich nicht an internationalen Konventionen hält, sind seriöse Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen nicht denkbar. Aus diesen Gründen sollte auch die Motion 17.3098 (Fraktion V.), welche die sofortige Eröffnung einer Schweizer Botschaft in Asmara fordert, zum derzeitigen Zeitpunkt als illusorisch zurückgewiesen werden.
Kommt hinzu: Die Frage einer verfolgungsfreien Rückkehr muss in den individuellen Asylverfahren gestützt auf die Analyse der Verfolgungs- und menschenrechtlichen Situation geprüft werden und nicht gestützt auf allfällige Zusicherungen eines Staatschefs, zu deren Einhaltung der Schweiz dann jede Handhabe fehlen würde.
Freitag, 16. Juni
17.3195 Mo. Flach. Verbot von autonomen Roboterwaffensystemen und 17.3214 Mo. Galladé. Für ein völkerrechtliches Verbot von autonomen Waffen
Amnesty International verlangt schon seit Langem ein internationales Verbot von autonomen Waffensystemen (AWS) für Kriegs- und Polizeieinsätze, bevor diese eine reale Bedrohung für Menschen werden. Wir empfehlen die beiden Vorstösse, die eine völkerrechtliche Ächtung von Killer-Robotern verlangen, anzunehmen. Unsere Argumente:
Killer-Roboter sind Waffen, die – einmal aktiviert – ohne menschliche Kontrolle operieren: Sie wählen selbständig Ziele aus, greifen an, töten oder verletzen Menschen. Diese Science-Fiction-Fantasie wird bald Realität sein. Zahlreiche Gründe sprechen für ein präventives internationales Verbot – insbesondere die Gefahr einer Verwässerung des Kriegsrechts und unklarer Verantwortlichkeiten im Fall von Kriegsverbrechen oder Menschenrechtsverletzungen. Amnesty hat in 10 Argumenten zusammengefasst, warum Killer-Roboter verboten werden müssen.
Unterscheidung, Verhältnismässigkeit und Vorsicht – das sind die drei Säulen des Kriegsrechtes (humanitäres Völkerrecht, Genfer Konventionen). Bewaffnete Kräfte müssen in einem Konflikt unterscheiden zwischen Kämpfenden und Nicht-Kämpfenden (Zivilbevölkerung, verletzte oder gefangene SoldatInnen). Zivile Opfer und Schäden an zivilen Einrichtungen dürfen im Verhältnis zum militärischen Ziel nicht übermässig sein. Alle Konfliktparteien müssen angemessene Vorsicht walten lassen, um die Zivilbevölkerung zu schützen. All dies erfordert eindeutig menschliche Urteilskraft. Robotern fehlt die Fähigkeit, Absichten hinter den Aktionen von Menschen zu verstehen oder komplexe Entscheidungen zu treffen über die Verhältnismässigkeit und Notwendigkeit eines Angriffes. Ganz zu schweigen von der Notwendigkeit von Mitgefühl und Empathie für die Zivilbevölkerung in einem Krieg.
Zudem könnte mit der Möglichkeit des Einsatzes von Killer-Robotern die Bereitschaft steigen, in Konflikten zu intervenieren, da keine Verluste mehr an eigenen Soldaten oder Polizistinnen zu befürchten sind. Hinzu kommt: Wenn ein Roboter beispielsweise bei einem Polizeieinsatz die falsche Person tötet, wer soll dann dafür juristisch belangt werden? Diejenigen, die ihn programmiert, hergestellt oder verkauft haben und/oder die befehlshabenden Offiziere oder PolitikerInnen, die den Einsatz angeordnet haben?
Diese Problematik zeigt sich bereits beim Einsatz von Kampfdrohnen: Bis jetzt wurde kaum jemand für völkerrechtswidrige Tötungen durch Drohnenangriffe verurteilt. In einem Bericht zu den Drohnenangriffen des US-Militärs in Pakistan hat Amnesty International aufgezeigt, wie die USA mittels strikter Geheimhaltung ihres Drohnenprogramms eine «Lizenz zum Töten» in Anspruch nehmen – ausserhalb des Einflussbereichs von Gerichten und jenseits grundlegender Menschenrechtstandards.
Datum noch offen
15.4015 Mo. Häsler. Keine Dublin-Überstellungen nach Ungarn
Der Bundesrat soll bis auf weiteres sämtliche Dublin-Überstellungen nach Ungarn stoppen. Amnesty unterstützt diesen Vorstoss und fordert, Dublin-Überstellungen nach Ungarn nicht nur auszusetzen, sondern sämtliche Asylgesuche von Menschen, die über Ungarn in die Schweiz eingereist sind, selbst zu behandeln und zu entscheiden.
Ungarn hat im März als neueste Abschreckungsmassnahme die Internierung sämtlicher Asylsuchender in Transitzonen verhängt. Dies ist nur eine von zahlreichen Abschreckungsmassnahmen der ungarischen Behörden seit Sommer 2015, die gegen EU- und Völkerrecht verstossen. Amnesty hat die unwürdige Behandlung von Asylsuchenden in Ungarn wiederholt scharf kritisiert. In einem Bericht vom September 2016 hat Amnesty dokumentiert, wie Tausende von Asylsuchenden, darunter auch unbegleitete Minderjährige, der Willkür der ungarischen Behörden schutzlos ausgeliefert sind. Sie werden Opfer von Misshandlungen und willkürlichen Verhaftungen. Die Menschen harren unter schlimmsten Bedingungen monatelang aus, ohne zu wissen, was mit ihnen passieren wird. Viele, die es bis nach Ungarn geschafft haben, werden zurück nach Serbien geschickt oder illegal in Flüchtlingslagern festgehalten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. Februar 2016 entschieden, alle hängigen Dublin-Ungarn-Fälle zu sistieren, bis neue Abklärungen des Staatsekretariats für Migration SEM zur Situation in Ungarn vorliegen. Trotz der Sistierung durch das Bundesverwaltungsgericht wurden im Jahr 2016 65 Asylsuchende nach Ungarn überstellt. Im Jahr 2015 waren es 94 Überstellungen. Auch 2017 hielt sich das SEM nicht zurück und überstellte bis Ende April 10 Personen, 3 davon im Monat April, kurz nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes. Die (illegale) Internierung in den Transitzonen in Ungarn gilt auch für rücküberstellte Personen. Es ist deshalb dringend angezeigt, dass die Schweiz auf sämtliche Asylgesuche von Menschen, die via Ungarn eingereist sind, selbst eintritt. (Weitere Informationen in der Medienmitteilung der SFH).
Die Schweiz ist dasjenige Land in Europa, das seit 2009 am meisten Dublin-Überstellungen vorgenommen hat: Über 26‘680 Personen wurden zwischen 2009 und Ende 2016 in andere europäische Länder zurückgeschickt. Das sind mehr als 13,6 Prozent aller Asylsuchenden, die in die Schweiz gelangt sind. Im Vergleich dazu belaufen sich die Rücksendungen Deutschlands, einem der beliebtesten Zielländer, auf nur rund 3 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller.
Amnesty International ruft den Bundesrat dazu auf, die Dublin-Verordnung in der Schweiz grosszügig zu handhaben. In einem nationalen Appell fordert Amnesty International gemeinsam mit den Organisationen Solidarité Tattes, Collectif R, Solidarité sans frontières, Droit de Rester und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom Bundesrat, dass die Schweiz in Härtefällen und / oder aus humanitären Gründen vermehrt selbst auf Asylgesuche eintritt.
Dublin-Rückschaffungen sollen vermieden werden, wenn Asylsuchende für Kleinkinder oder bereits eingeschulte Kinder verantwortlich sind, Familienangehörige haben, die bereits in der Schweiz leben, im Ausland nicht ausreichend medizinisch betreut werden können oder einen Härtefall darstellen. Die kantonalen Behörden sollen zudem beim Vollzug von Dublin-Rückschaffungen internationales Recht und insbesondere die Uno-Kinderrechtskonvention respektieren.
STÄNDERAT
Donnerstag, 8. Juni
14.3691 Mo. Fraktion RL. Keine Einwanderung in unser Sozialsystem
Der Vorstoss will Einwanderer aus Drittstaaten während den ersten drei bis fünf Jahren in der Schweiz von der Sozialhilfe ausschliessen. Dies widerspricht u.a. dem in der Uno-Flüchtlingskonvention garantierten Recht von anerkannten Flüchtlingen, die gleiche öffentliche Unterstützung zu erhalten wie Einheimische. Amnesty International empfiehlt die Motion abzulehnen.
Eine generelle Einschränkung des Anspruchs auf Sozialleistungen widerspricht Art. 23 der Uno-Flüchtlingskonvention. Auch der Anspruch auf Nothilfe (Art. 12 BV) kann nicht eingeschränkt werden. Für den geforderten generellen Sozialhilfeausschluss von Personen aus Drittstaaten fehlt nach Ansicht des Bundesrates die verfassungsrechtliche Kompetenz des Bundes. Zudem bestünden bereits im geltenden Ausländerrecht genügend Möglichkeiten, um die Sozialhilfeabhängigkeit beim Entscheid über den Aufenthalt in der Schweiz zu berücksichtigen. Wie der Bundesrat hat sich auch die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) gegen die Motion ausgesprochen.
Der Vorstoss bezieht sich ausschliesslich auf Angehörige von Drittstaaten und würde demnach besonders anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene treffen. Ziel muss aber die rasche Integration dieser Menschen in den Arbeitsmarkt sein. Hier bestehen noch immer zu grosse Hindernisse. Indem man Angehörige von Drittstaaten aber generell von der Sozialhilfe ausschliesst, würde die berufliche und soziale Integration gefährdet und Menschen in die Nothilfe gedrängt. Von hier ist es ein kurzer Schritt ins Elend und in die Illegalität. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Es gilt zudem in jedem Fall die Kinderrechte, insbesondere das Recht auf Einschulung, und die Menschenwürde zu beachten.
Dienstag, 13. Juni
16.3289 Mo. Imark. Die Verwendung von Steuergeldern für Rassismus, Antisemitismus und Hetze konsequent unterbinden
Diese Motion will umfangreiche Restriktionen bei der Vergabe von Geldern an NGO einführen. Damit würde der aussenpolitische Spielraum der Schweiz unnötig eingeschränkt, der Kampf gegen die Korruption unterbunden und der Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen gefährdet. Amnesty International empfiehlt, die Motion abzulehnen.
Der Vorstoss richtet sich nicht nur gegen Aktivitäten und Kampagnen, die als antisemitisch qualifiziert werden könnten. Sie will vielmehr allen Bestrebungen, «die von rivalisierenden Gruppierungen oder souveränen Staaten als Provokation aufgefasst werden können», die direkte oder indirekte Unterstützung durch den Bund entziehen. Das wirft verschiedene ungelöste Fragen auf: Wer entscheidet, wann eine Kampagne als «Provokation» empfunden wird? Wie viel Rücksicht muss auf die Empfindlichkeiten von autoritären bis diktatorischen Staatschefs genommen werden? Die Motion hätte schwerwiegenden Auswirkungen auf zentrale Bereiche der Schweizer Aussenpolitik, darunter die Korruptionsbekämpfung, den Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen und die multilaterale Zusammenarbeit.
In einem Schreiben an die Mitglieder der APK-S hat Amnesty International zusammen mit Partnerorganisationen bereits ihre Argumente gegen die Motion ins Feld geführt (Stellungnahme). Die APK-S hat bedeutende Änderungen vorgeschlagen und den Vorstoss entschärft. Der Änderungsantrag ist aus Sicht von Amnesty ein gangbarer Weg. Allerdings schliesst sich Amnesty der Ansicht verschiedener Mitglieder der Kommission an, dass die aktuelle Situation im Grunde zufriedenstellend sei und es keine Gesetzesänderung brauche.