© Parlamentsdienste 3003 Bern
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Wintersession (2. - 20. Dezember 2019) Menschenrechte im Parlament: Winter 2019

Neue Massnahmen im Kampf gegen den Terrorismus, die Konzernverantwortungsinitiative oder die Volkinitiative zum Verhüllungsverbot. Das sind aus menschenrechtlicher Sicht wichtige Themen in der kommenden Session.

Zur Eröffnung der ersten Session der neuen Legislatur möchten wir gerne in Erinnerung rufen: Die Menschenrechte sind kein «Luxusprodukt» für Schönwetterperioden, das in Krisenzeiten getrost zur Seite geschoben werden kann. Die Grundrechte sind für alle Menschen in diesem Land in der Bundesverfassung garantiert. Diese sieht zudem vor, dass die Schweiz in den Beziehungen zum Ausland zur Verbreitung der Menschenrechte beiträgt. Es handelt sich bei den Menschenrechten um einen Pfeiler unserer Demokratie, der für alle Entscheide des Parlaments tragende Bedeutung haben sollte.

Das Parlament hat eine zentrale Funktion bei der wirksamen Umsetzung internationaler Menschenrechtsnormen auf nationaler Ebene; oder wie es der Europarat formuliert: «Die nationalen Parlamente sind die Garanten der Menschenrechte auf unserem Kontinent». Indem sie Gesetze erlassen, die Ratifikation internationaler Konventionen voranbringen, die parlamentarische Kontrolle der Exekutive sicherstellen oder die Beziehungen zur Zivilgesellschaft pflegen, übernehmen Parlamentarierinnen und Parlamentarier eine zentrale Funktion für den Schutz der Grundrechte und für die Förderung einer umfassenden «Kultur der Menschenrechte».

 Die neue Legislatur beginnt mit wichtigen Dossiers; etwa den neuen Massnahmen im Kampf gegen den Terrorismus, der Konzernverantwortungsinitiative oder der Volksinitiative zum Verhüllungsverbot. Anbei die wichtigsten Geschäfte aus menschenrechtlicher Perspektive.

Ständerat

18.071 und 19.032 Bundesgesetze zur Terrorismusbekämpfung

19.028 n Internationaler Strafgerichtshof. Änderung des Römer Statuts

19.3991 Mo. Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen

16.077 OR. Aktienrecht – Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative

Nationalrat

19.023 s Ja zum Verhüllungsverbot. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

19.020 s Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst. Änderung

Ständerat

9. Dezember

18.071 und 19.032 Bundesgesetze zur Terrorismusbekämpfung

 Die vom Bundesrat präsentierten Gesetzesentwürfe zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus sehen massive Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte vor. Amnesty International fordert zusammen mit der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz das Parlament auf, von den präventiv-polizeilichen Massnahmen ganz abzusehen und die problematischen Vorschläge im Strafrecht zu streichen.

 Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz, ein Zusammenschluss von über 80 Nichtregierungsorganisationen, darunter Amnesty Schweiz, stellt sich entschieden gegen die beiden Gesetzesvorlagen, welche nun im Ständerat zur Debatte stehen.

 Das neue Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) soll der Polizei ausserhalb des Strafverfahrens, das heisst im präventiven Bereich, mehr Möglichkeiten gegen vermeintliche Gefährder/Innen einräumen. Für die Anordnung von Massnahmen bedürfen die Behörden einzig gewisser Anhaltspunkte, welche auf eine mögliche terroristische Aktivität in der Zukunft hinweisen. Ausgangslage bilden letztendlich Vermutungen und Spekulationen über Absichten und künftige Handlungen von Personen.

 Der Polizei steht gegenüber dem oder der mutmasslichen (terroristischen) GefährderIn eine breite Auswahl an präventiven Massnahmen zur Verfügung. Das weitaus radikalste Instrument zur Gefahrenabwehr ist die Eingrenzung des Aufenthalts auf eine Liegenschaft (Hausarrest). Dieser präventive Freiheitsentzug zur allgemeinen Gefahrenabwehr, wie ihn die Gesetzesvorlage vorsieht, ist mit den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar. Eine Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats will den Handlungsspielraum der Bundespolizei hier sogar noch ausweiten, sodass die Massnahmen unbeschränkt verlängert werden könnten.

 Besonders stossend sind zudem die in der Vorlage vorgesehenen Altersgrenzen. Der präventive Hausarrest könnte bereits für Personen ab 16 Jahren, Kontakt- und Rayonverbote gar gegenüber Kindern im Alter von 13 Jahren zum Einsatz kommen.

 Die NGO-Plattform fordert das Parlament auf, die Vorlage zum Polizeigesetz an den Bundesrat zurückzuweisen; als Minimum wären der Hausarrest zu streichen und die Massnahmen nicht auf Kinder und Jugendliche anzuwenden (Details siehe Stellungnahme).

Zur Antiterror-Strategie des Bundes gehört weiter die Vorlage «Terrorismus und organisierte Kriminalität», die Verschärfungen im Strafrecht sowie in zehn weiteren Gesetzen vorsieht. Besonders problematisch ist dabei, dass im Strafgesetzbuch erstmals die Beteiligung an einer «terroristischen Organisation» unter Strafe gestellt wird, ohne die verbotenen Gruppierungen aufzulisten. Während bisher der Gesetzgeber mit einer Liste der Terror-Organisationen bestimmte, welche Gruppierungen verboten sind und welche nicht, soll jetzt im Strafrecht eine vage Definition einer «terroristischen Organisation» eingeführt werden, die in der Auslegung zu Missbrauch und Willkür führen wird.

 Faktisch werden die kantonale Gerichte nach Gutdünken darüber entscheiden, ob eine Organisation und deren Unterstützung als terroristisch gelten oder nicht. Die kurdische PKK könnte beispielsweise in gewissen Kantonen verboten werden und in anderen nicht. Diese Vorlage führt zu Willkür und zu einer massiven Rechtsunsicherheit. Die geplanten Gesetzesänderungen beinhalten zudem die Verwässerung des individuellen Rechtsschutzes sowie Bestimmungen, die unnötig und unverhältnismässig sind.

Amnesty fordert das Parlament auf, mehrere problematische Bestimmungen in der Vorlage «Terrorismus und organisierte Kriminalität» zu verwerfen oder so anzupassen, dass die Grund- und Menschenrechte gewahrt bleiben (Details siehe Stellungnahme).

 Der Schutz freiheitlicher Werte ist nicht mit Mitteln zu erreichen, welche die Grundsätze einer demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung unterlaufen. Eine nachhaltige Strategie gegen Terrorismus darf nicht auf menschenrechtsfeindlichen Massnahmen und systematischen Grundrechtseingriffen basieren. Vielmehr muss sie auf die Achtung der Rechte aller Menschen in der Schweiz, Integrationsmassnahmen im Bildungs- und Sozialbereich sowie die Förderung der politischen Partizipation ausgerichtet sein.

10. Dezember
19.028 n Internationaler Strafgerichtshof. Änderung des Römer Statuts

 Auf Ersuchen des Bundesrates wird das Parlament aufgefordert, die Ratifizierung einer wesentlichen Änderung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu genehmigen. Demnach könnte das Gericht den Einsatz von biologischen Waffen, blindmachenden Laserwaffen und Waffen, die durch Splitter verletzen, die durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können, sanktionieren. Der Einsatz dieser drei Waffentypen ist nach schweizerischem Recht bereits verboten, und es ist deshalb kohärent, wenn die Schweiz dem IStGH die Zuständigkeit überträgt, Situationen zu beurteilen, in denen der Einsatz dieser Waffen nachgewiesen wird.

 Mit der Ratifizierung dieser Änderungen würde die Schweiz die internationale Strafjustiz stärken und zur Prävention von Kriegsverbrechen sowie zum besseren Schutz von Zivilpersonen und Kombattanten beitragen. Sie würde zudem ein wichtiges Signal aussenden, damit die Verwendung dieser Waffen über die Schweiz hinaus als Kriegsverbrechen geahndet wird.

 Amnesty International empfiehlt dem Ständerat, dem Nationalrat zu folgen und diese Ratifikation anzunehmen.

10. Dezember
19.3991 Mo. Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen

Im Juni letzten Jahres hat das EDA die Tätigkeit der Pilatus Flugzeugwerke AG in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die privaten Sicherheitsdienste im Ausland (BSP) verboten. Das EDA ist der Ansicht, dass die von Pilatus erbrachten Unterstützungsleistungen –  die technische Hilfe, das Ersatzteilmanagement und die Problembehebung an Pilatus PC-21-Flugzeugen und –Simulatoren – faktisch eine logistische Unterstützung ausländischer Streitkräfte darstellt und dem BSP unterliegen.

Angesichts der schwerwiegenden Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere der regelmässigen Bombardierungen ziviler Ziele im Jemen durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition, kam das EDA zu Recht zur Ansicht, dass die Unterstützung der Streitkräfte Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate «nicht mit den aussenpolitischen Zielen des Bundes vereinbar» sei.

Laut Amnesty International war die Lieferung von Dual-Use-Gütern wie Trainingsflugzeuge und Flugsimulatoren, die einige Jahre zuvor nach Saudi-Arabien exportiert wurden, bereits damals fraglich. Die Situation vor Ort hat sich seitdem erheblich verschlechtert, und wir sehen keine Unvereinbarkeit zwischen den damals erteilten Ausfuhrgenehmigungen und dem Verbot von Unterstützungsdienstleistungen, das seit Sommer 2019 besteht.

Mehrere Staaten – Spanien, Italien, die Niederlande und Norwegen – haben alle Exporte sensiblen Materials an die Mitgliedsländer der von Saudi-Arabien angeführten Koalition blockiert. Die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen sollte diesem Beispiel folgen.

Diese Motion, deren offensichtliches Ziel es ist, die wirtschaftlichen Interessen der Firma Pilatus zum Nachteil der Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu wahren, ist daher entschieden abzulehnen.

 

18. Dezember

16.077 OR. Aktienrecht – Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative

Die Rechtskommission des Ständerats hat am 22.November beschlossen, am indirekten Gegenentwurf zur Konzernveranwortungsinitiative festzuhalten. Die Initiativkoalition, zu der Amnesty International gehört, empfiehlt dem Ständerat der Mehrheit seiner Kommission zu folgen. Trotz zahlreicher Abstriche würde der Gegenvorschlag dazu führen, dass grosse Konzerne die wichtigsten Menschenrechte und Umweltstandards respektieren und bei gravierenden Verstössen für Schäden geradestehen müssten.

Weil die gesetzliche Lösung rascher in Kraft träte als die Umsetzung der Konzernverantwortungsinitiative und so die Verbesserungen für die betroffenen Menschen schneller spürbar wären, ist das Initiativkomitee bereit, sich mit dem vorliegenden Gegenvorschlag zu arrangieren. Konkret würde die Konzernverantwortungsinitiative zurückgezogen, wenn der Gegenvorschlag in der Fassung der RK-S-Mehrheit vom 3. September 2019 (und bestätigt am 21.11.) oder in der Fassung des Nationalrates vom 14. Juni 2018 endgültig verabschiedet würde.

Nach nunmehr fast zwei Jahren und 20 Kommissionssitzungen scheint somit eine Lösung auf dem Tisch zu liegen, die zum Kompromiss zwischen beiden Kammern des Parlaments, Teilen der Wirtschaft und den InitiantInnen werden könnte.

Die InitiantInnen setzen selbstverständlich die intensive Mobilisierung für eine allfällige Abstimmungskampagne fort, so lange die eidgenössischen Räte keinen definitiven Entscheid gefällt haben. Die Initiativkoalition sieht einem Abstimmungskampf mit der Gewissheit entgegen, in der Stimmbevölkerung ungebrochen hohen Rückhalt zu geniessen (75 Prozent Zustimmung zur Konzernverantwortungsinitiative im August 2019) und dem Parlament nun mehrfach ausdrücklich Hand zum Kompromiss geboten zu haben.

Mehr Informationen zur Konzernverantwortungsinitiative: https://www.amnesty.ch/de/themen/wirtschaft-und-menschenrechte/konzernverantwortungsinitiative

 

Nationalrat

12. Dezember
19.023 s Ja zum Verhüllungsverbot. Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

 In ihrer Stellungnahme vom September 2018 zum indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten Anti-Burka-Initiative begrüsste Amnesty International den Entscheid des Bundesrates, die Initiative abzulehnen, sprach sich gleichzeitig aber auch gegen einen Gegenvorschlag aus. Diese Position hat sich nicht geändert. Amnesty International ist der Auffassung, dass keine gesetzgeberische Notwendigkeit besteht. Ein Gesichtsverhüllungsverbot betrifft hauptsächlich muslimische Frauen, die einen Ganzkörperschleier (als Burka oder Nikab bezeichnet) tragen. Da dies in der Schweiz nur wenige Frauen tun, schaffen die Initianten (wie bereits bei der Minarett-Initiative) eine Problematik, die so in der Schweiz gar nicht gegeben ist. Es handelt sich vor allem um einen Versuch, mit Symbolen Politik zu betreiben und auf eine diskriminierende Rhetorik zu setzen. Frauen werden instrumentalisiert, um Stereotype über den Islam zu fördern und Islamismus-Ängste zu schüren.

 Amnesty empfiehlt, die Initiative und den Gegenvorschlag abzulehnen.

 Link: Amnesty-Positionspapier zum «Burka-Verbot» vom September 2018

 

18. Dezember
19.020 s Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst. Änderung

 Amnesty International empfiehlt im Namen der Achtung der Gewissensfreiheit und der Gleichbehandlung grundsätzlich die freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst, wobei letzterer das 1,5-fache der Dauer des Militärdienstes nicht überschreiten darf.

Aufgrund dieser prinzipiellen Haltung beurteilt Amnesty International die vorgeschlagenen Reformen negativ, denn sie haben eindeutig eine abschreckende Wirkung. Der Bundesrat selbst bestätigt dies in seinem Bericht: «Im Zivildienstrecht geht es dabei um Massnahmen zur substantiellen Senkung der Anzahl der Zulassungen zum Zivildienst». Wenn der Staat mit verschiedenen Massnahmen jene abschreckt, die Zivildienst leisten möchten, greift er in ihre Meinungs- und Glaubensfreiheit ein.

Insbesondere lehnt Amnesty International die Änderung von Artikel 8 ab, die vorsieht, dass die Bedingungen für den Wechsel in den Zivildienst umso schlechter werden, je mehr Diensttage ein Dienstpflichtiger schon geleistet hat. Bestraft werden all jene, die bereit sind, militärischen Dienst in Erwägung zu ziehen. Gerät jemand dann in einen Gewissenskonflikt, wird er mit einem unverhältnismässig hohen Faktor bestraft. 150 Mindestdiensttage führen den Tatbeweis ad absurdum. Wer statt seinen letzten Wiederholungskurs zu leisten ein Zivildienstgesuch einreicht riskiert, mehr als sieben Mal so viele Diensttage leisten zu müssen. Dies hat eindeutig Bestrafungscharakter, und Amnesty International kann dies nicht unterstützen.

Amnesty International empfiehlt, die Gesetzesvorlage zurückzuweisen oder zumindest die Änderung von Art. 8 Abs. 1. abzulehnen.