Bundeshaus Bern, Südsicht. © parlament.ch
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Frühjahrssession (1. - 19. März) Menschenrechte im Parlament: Frühjahr 2021

23. Februar 2021
Auch ein Jahr nachdem die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte wegen der Covid-19-Pandemie unterbrochen wurde, kämpft nicht nur die Schweiz, sondern die ganze Welt mit der Gesundheitskrise. Während das Parlament verschiedene Vorstösse im Zusammenhang mit der Pandemie beraten wird, fehlt eine Auseinandersetzung mit der durch die Krise verstärkten Diskriminierung – in der Schweiz und weltweit.

So hat sich die Schweizer Regierung bisher quer gestellt, temporäre Ausnahmen vom TRIPS-Abkommen zu unterstützen, um dem gefährlichen «Impfnationalismus» entgegen zu wirken. Das Parlament sollte seine Verantwortung diesbezüglich wahrnehmen und handeln, sodass die Schweiz eine vorübergehende Suspendierung des Patentschutzes für Impfungen und Medikamente gegen Covid-19 unterstützt.  

Der Ständerat wird sich auch in dieser Session wieder mit Aspekten der Umsetzung der Istanbul-Konvention für die Bekämpfung von Gewalt an Frauen beschäftigen: So soll ein 24-Stunden-Beratungsangebot für Betroffene geschaffen werden, das Amnesty International unterstützt. Aktuell in der Vernehmlassung befindet sich zudem die wichtige – obwohl bisher enttäuschende – Revision des Sexualstrafrechts.  Der Entwurf sieht vor, einen neuen Straftatbestand «sexueller Übergriff» zu schaffen, der allerdings den Opfern sexueller Gewalt nicht gerecht wird. 

Schliesslich sind auch in dieser Frühjahrssession wieder einige Vorlagen im Asyl- und Migrationsbereich hängig, insbesondere für den Schutz von Kindern und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Geflüchteten. Gerade in der Krise gilt auch hier: Amnesty empfiehlt Ihnen, die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz ernst zu nehmen und zu mehr Menschlichkeit beizutragen!

Im Anschluss finden Sie Amnesty’s Position zu konkreten Geschäften zu diesen Themen.

Übersicht (Nach Themen)

Sexuelle Gewalt

20.4463 Mo. 24-Stunden-Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Personen gemäss Istanbul-Konvention 

Gleichstellung

19.317 n Kt. Iv. Genf. Für eine einfachere Bekämpfung sexueller Belästigung 

Asyl und Migration

16.403 s Pa. Iv. Müller Philipp. Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene

20.3924 Mo. SPK-NR. Unterstützung von gewaltbetroffenen Geflüchteten in den Bundesasylzentren sicherstellen 

18.321 s Kt. Iv. Genf. Stopp der Administrativhaft für Kinder! 

20.063 n Ausländer- und Integrationsgesetz. Änderung 

Antiterror-Massnahmen

19.3034 n Mo. Nationalrat (Fraktion V). Sicherheitshaft für Dschihad-Rückkehrer  

Aussenpolitische Entwicklungen

20.4334, Po. APK-NR Bilateraler Menschenrechtsdialog zwischen der Schweiz und China 

20.4577 s Ip. Ständerat Vertrag der UNO über das Verbot von Kernwaffen

Sexuelle Gewalt

SR, Montag, 8. März 2021
20.4463 Mo. 24-Stunden-Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Personen gemäss Istanbul-Konvention 

Schon vor 10 Jahren wurde die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) beauftragt, das Projekt einer Nationalen Helpline Häusliche Gewalt (NHHG) voranzutreiben. Mehrere Europäische Länder verfügen über zentralisierte telefonische oder Online-Beratungsstellen, welche 24h erreichbar sind. Diese wurden insbesondere während der COVID-19 Pandemie rege genutzt. Die Bereitstellung eines solchen Angebotes in der Schweiz würdein Element der Istanbul-Konvention umsetzen und Gewaltopfern einen vereinfachten Zugang zur benötigten Unterstützung und somit einen besseren Schutz bieten. 

Amnesty empfiehlt diese Motion zur Annahme. 

Gleichstellung

SR, Donnerstag, 18. März 2021
19.317 n Kt. Iv. Genf. Für eine einfachere Bekämpfung sexueller Belästigung 

Sexuelle Belästigung soll in die Liste der Diskriminierungen aufgenommen werden, für welche die Beweislasterleichterung gemäss dem Gleichstellungsgesetz gilt. Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz schrecken aus verschiedenen Gründen oft davor zurück, diese anzuzeigen und Wiedergutmachung zu verlangen. Diese Gesetzesänderung würde dazu beitragen, solche Hindernisse abzubauen, und wäre somit ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die verbreitete Straflosigkeit bei sexueller Belästigung und Gewalt in der SchweizObwohl Präventions-Massnahmen gegen sexuelle Belästigung in der Schweiz ausgebaut wurden, reichen sie alleine nicht aus. Es braucht für Betroffene zusätzlich einen besseren Zugang zur Justiz. 

Amnesty empfiehlt diese Standesinitiative zur Annahme. 

Asyl und Migration

NR, Mittwoch, 3. März 2021
16.403 s Pa. Iv. Müller Philipp. Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene 

Amnesty lehnt die vorgeschlagene Anpassung der Familiennachzugsregeln für Personen mit vorübergehenden Schutzstatus in der Schweiz nach wie vor ab. Die hohen Hürden für den Familiennachzug im Zusammenhang mit der vorläufigen Aufnahme werden seit Jahren von zivilgesellschaftlichen Organisationen und internationalen Gremien kritisiert. Die dreijährige Wartefrist ab Statusgewährung ist nicht gerechtfertigt. Amnesty International ist dezidiert der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Anpassungen der Voraussetzungen für den Familiennachzug nicht mit dem Recht auf Familienleben sowie dem Kindeswohl vereinbar sind. Zudem hält die Menschenrechtsorganisation eine Anpassung der Regelung des Familiennachzugs für Personen mit Schutzstatus-S aufgrund der Irrelevanz des Status weder für nötig noch für sinnvoll.  Des Weiteren verweist Amnesty auf die  Stellungnahme der SFH  vom 18. März 2019.

Amnesty empfiehlt dem Nationalrat, dem Antrag seiner Staatspolitischen Kommission zu folgen, und den Vorstoss auch das zweite Mal abzulehnen.

SR, Montag, 1. März 2021
20.3924 Mo. SPK-NR. Unterstützung von gewaltbetroffenen Geflüchteten in den Bundesasylzentren sicherstellen 

Die rechtzeitige Erkennung, Diagnose und Behandlung der Traumata von Geflüchteten mit Gewalterfahrungen ist nicht nur im Hinblick auf Wohlergehen und Gesundheit der Betroffenen von zentraler Bedeutung, sondern auch für faire Asylverfahren. Dass diesbezüglich im neuen Asylverfahren erhebliche Defizite bestehen, hat auch das Bundesverwaltungsgericht festgestellt. Zumindest im Falle von Minderjährigen ist die Schweiz dazu auch völkerrechtlich verpflichtet, gemäss dem Prinzip des übergeordneten Kindesinteresse in der Uno-Kinderrechtskonvention. 

Amnesty empfiehlt dem Ständerat, der Minderheit seiner Staatspolitischen Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen. 

SR, Mittwoch, 3. März 2021
18.321 s KtIv. Genf. Stopp der Administrativhaft für Kinder! 

Der Grosse Rat des Kantons Genf fordert in dieser Standesinitiative ein Ende der Administrativhaft für Kinder in der Schweiz, da ein Freiheitsentzug bei Kindern zu ernsten gesundheitlichen Problemen führen kann. Die Inhaftierung von Kindern aus migrationsrechtlichen Gründen verstösst gemäss einhelliger Ansicht diverser internationaler Instanzen gegen die Kinderrechte. Um den Vollzug der Wegweisung sicherzustellen, sieht das Ausländergesetz in der Schweiz die Möglichkeit vor, Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren zu inhaftieren. Dabei ist eine maximale Haftdauer von einem Jahr erlaubt. Die Administrativhaft für Kinder unter 15 Jahren ist demgegenüber ausgeschlossen. 

Amnesty International ist der Meinung, dass migrationsrechtliche Gründe eine Inhaftierung von Kindern nie rechtfertigen können und hat die Staaten bereits im Rahmen der Diskussion zum Global Compact on Migration dazu  aufgerufen, eine «Nulltoleranz» bei dieser Frage zu verfolgen. Auch als letztes Mittel ist die Anordnung von Administrativhaft bei Minderjährigen nicht zu rechtfertigen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um unbegleitete oder begleitete Kinder handelt. Amnesty International ist deshalb der Ansicht, dass die Staaten nach alternativen Lösungen suchen müssen, wenn Kinder betroffen sind. 

Amnesty International ruft den Ständerat deshalb erneut auf, die Initiative entsprechend der starken Minderheit seiner Staatspolitischen Kommission anzunehmen.

SR, Mittwoch, 17. März 2021
20.063 n Ausländer- und Integrationsgesetz. Änderung 

Amnesty International erachtet ein grundsätzliches Verbot oder zusätzliche Restriktionen von Auslandreisen für Asylsuchende und «vorläufig» Aufgenommene als unverhältnismässigen Eingriff in das in der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK garantierte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie in die KinderrechteZudem wäre die Bewegungsfreiheit der Betroffenen damit stark eingeschränkt. Die Menschenrechtsorganisation hat deshalb bereits in der Vernehmlassung die vorgesehenen Änderungen entschieden abgelehnt. Hingegen begrüsst Amnesty International, dass erwerbstätige «vorläufig» Aufgenommene neu bei Erfüllen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Anspruch auf Bewilligung eines Kantonswechsels haben sollen. 

Dies reicht jedoch nicht aus: es braucht weitere Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von vorläufig Aufgenommenen. 

Antiterror-Massnahmen

SR, Montag, 1. März 2021
19.3034 n Mo. Nationalrat (Fraktion V). Sicherheitshaft für Dschihad-Rückkehrer  
Der Nationalrat wird sich zum zweiten Mal mit einer Sicherheitshaft für sogenannte Dschihad-Rückkehrer befassen. Eine solche Sicherheits- oder Präventivhaft wäre mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Schweiz nicht zu vereinbaren, sie würde auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen. Diese Position hat Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Namen des Bundesrates in den Beratungen zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) dargelegt, sie ist im vom EJPD in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten von Professor Donatsch begründet und sie wird auch von Amnesty International geteilt 
Amnesty empfiehlt dem Nationalrat, seiner Sicherheitspolitischen Kommission zu folgen und den Vorstoss abzulehnen. 

Aussenpolitische Entwicklungen

NR, Dienstag, 9. März 2021
20.4334, Po. APK-NR Bilateraler Menschenrechtsdialog zwischen der Schweiz und China 
Mit dem Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden, einen Bericht über den Status, Organisation und Erfolge des bilateralen Menschenrechtsdialoges zwischen der Schweiz und China vorzulegen. Angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen in China und der zunehmenden Aufmerksamkeit die den Menschenrechten in der neuen China-Strategie geschenkt werden soll, ist mehr Transparenz im Bezug auf den bilateralen Menschenrechtsdialog notwendig. Es braucht einen klaren Nachweis, dass der Dialog zum erklärten Ziel der Stärkung und Förderung der Menschenrechte in China in konkreter Weise beiträgt.  
 
Entsprechend begrüsst Amnesty International das Postulat, und empfiehlt es wie auch der Bundesrat zur Annahme.  
SR, Dienstag, 16. März 2021
20.4577 s Ip. Ständerat Vertrag der UNO über das Verbot von Kernwaffen. 
Die Interpellation verlangt vom Bundesrat Auskunft über die Hintergründe der verzögerten Ratifizierung des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) durch die Schweiz. Trotz einer von beiden Kammern beschlossenen Motion gibt es diesbezüglich wenig Fortschritte. 
 
Amnesty hat im Januar 2021 anlässlich des Inkrafttretens des TPNW erneut dazu aufgerufen, dass auch die Schweiz diesen Vertrag ratifizieren soll. Der Bundesrat sagt selbst, dass er das Ziel einer Welt ohne Atomwaffen teilt, und das Ende der nuklearen Bedrohung anzustreben ist klar im Einklang mit der humanitären Tradition und den aussenpolitischen Interessen und Werten der Schweiz.