Eine gute Gesundheitsversorgung, Meinungsfreiheit, das Recht auf Familienleben… Was wir in der Schweiz als selbstverständlich erachten, war nicht schon immer «einfach da». Heute gelten unsere Menschenrechte und ihr Schutz als Basis für eine friedliche Gesellschaft, welche die Würde jedes Menschen achtet. Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist sowohl Fundament als auch Dach dafür. Wer die EMRK oder das zu ihrer Durchsetzung geschaffene Gericht, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR, in Frage stellt, setzt diese Errungenschaften aufs Spiel – in der Schweiz und in ganz Europa.
Die EMRK und der EGMR bieten uns Schutz vor staatlicher Willkür: Der EGMR kann von allen Menschen in der Schweiz angerufen werden, die ihre Menschenrechte verletzt sehen. Dennoch fordert die SVP mit zwei Motionen die Kündigung der EMRK. Das gleiche verlangt Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner mit einer eigenen Motion. Die Vorstösse zielen darauf ab, uns dieses Recht wegnehmen. Dagegen wehren wir uns.
Amnesty International stellt sich klar hinter die EMRK und den EGMR und fordert das Parlament auf, die populistischen Angriffe einzustellen. Unsere Menschenrechte und die in den letzten 50 Jahren gefestigten Institutionen zu ihrer Durchsetzung sind zu wertvoll, um sie in einem kurzsichtigen parteipolitischen Kampf zu riskieren. In der Herbstsession werden die verschiedenen Vorstösse gebündelt an zwei «ausserordentlichen Sessionen» beraten. Im Nationalrat am 24. September und im Ständerat am 25. September.
Neben der EMRK stehen mit der Weiterführung der Unterstützung der UNRWA und der Revision des Asylgesetzes weitere wichtige menschenrechtliche Entscheidungen an.
Übersicht (Nach Themen)
Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK
Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Der EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern
Asyl und Migration
Asylgesetz (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes). Änderung
Migrationsabkommen mit Eritrea anstreben
Die Anpassung der Praxis bei Asylanträgen afghanischer Bürgerinnen korrigieren
Humanitäre Unterstützung für den Nahen Osten
Umleitung des UNRWA-Sockelbeitrags 2024 in die humanitäre Nothilfe für die Bevölkerung in Gaza
Für eine Reform der Flüchtlingshilfe für Palästinenser
Weitere Themen
Barrieren für den Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz abbauen
Schutz der Rechte im digitalen Bereich
Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK
Der Schutz unserer Menschenrechte ist das Fundament unserer Gesellschaft und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert, dass diese Rechte in den Mitgliedsstaaten des Europarats umgesetzt werden. Wer die EMRK oder das zu ihrer Durchsetzung geschaffene Gericht, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR, angreift setzt unseren Menschenrechtsschutz aufs Spiel – in der Schweiz und in ganz Europa.
Die EMRK und der EGMR bieten uns Schutz vor staatlicher Willkür: Der EGMR kann von allen Menschen in der Schweiz angerufen werden, die ihre Menschenrechte verletzt sehen. Trotzdem hat die SVP in beiden Räten Motionen eingereicht, welche die Kündigung der EMRK fordern. Das Gleiche fordert Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner mit einer eigenen Motion. Die Vorstösse zielen darauf ab, uns dieses Recht wegnehmen. Dagegen wehren wir uns.
In der Herbstsession werden die verschiedenen Vorstösse gebündelt an zwei «ausserordentlichen Sessionen» beraten. Im Nationalrat am 24. September und im Ständerat am 25. September.
50 Jahre Beitritt der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Bilanz, Herausforderungen und Perspektiven
Nationalrat – Dienstag, 24. September 2024
24.3343 / Postulat
Postulat 24.3343 fordert einen Bericht des Bundesrates anlässlich des 50-Jahre-Jubiläums des Schweizerischen Beitritts zur EMRK. Angesichts der Bedeutung der Institution für die Schweiz und den Kontinent und im Hinblick auf die Herausforderungen, denen unser Land gegenübersteht, unterstützt auch der Bundesrat einen solchen Bericht.
Aus Sicht von Amnesty International kann der Bericht eine Basis bilden, um die Diskussion rund um die EMRK und die Beziehung der Schweiz zum EGMR auf eine sachliche Ebene zu stellen und der in den letzten Monaten aus verschiedenen Richtungen entflammten Polemik Einhalt gebieten. Pikanterweise wird der Vorstoss aus der SVP-Fraktion bekämpft, wohl gerade weil der Bericht inhaltlich fundierte Fakten liefern würde.
Amnesty International empfiehlt Postulat 24.3343 zur Annahme.
Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
24.3503 / Motion und 24.3449 / Motion
Die Motionen sind ein Frontalangriff auf unsere Menschenrechte. Lesen Sie hier warum.
Auch der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der EMRK und des EGMR. Wie bereits früher betont er, dass die «Rechtsprechung des Gerichtshofs (…) den Schweizer Rechtsstaat und den Schutz der Individualrechte und Grundfreiheiten der Menschen in der Schweiz gestärkt haben» und dass «die Kündigung der EMRK gravierende Nachteile für die politische Glaubwürdigkeit und den Ruf der Schweiz (hätte und) zu einer aussenpolitischen Isolierung der Schweiz führen (würde).»
Amnesty International fordert deshalb den Nationalrat auf, beide Motionen deutlich abzulehnen.
Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Ständerat – Mittwoch, 25. September 2024
24.3513 / Motion
Die Motion, wie die gleichlautenden Motionen im Nationalrat, ist ein Frontalangriff auf unsere Menschenrechte. Lesen Sie hier warum.
Auch der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der EMRK und des EGMR. Wie bereits früher betont er, dass die «Rechtsprechung des Gerichtshofs (…) den Schweizer Rechtsstaat und den Schutz der Individualrechte und Grundfreiheiten der Menschen in der Schweiz gestärkt haben» und dass «die Kündigung der EMRK gravierende Nachteile für die politische Glaubwürdigkeit und den Ruf der Schweiz (hätte und) zu einer aussenpolitischen Isolierung der Schweiz führen (würde).»
Amnesty International fordert deshalb den Ständerat auf, beide Motionen deutlich abzulehnen.
Der EGMR soll sich an seine Kernaufgabe erinnern
24.3485 / Motion
Motion 24.3485 fordert, dass sich die Schweiz im Europarat für ein neues Zusatzprotokoll einsetzt, welches den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten ausdehnen und das Verbandsbeschwerderecht einschränken möchte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist wichtig für die Umsetzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in allen Mitgliedsländern des Europarates - auch in der Schweiz. Er ist somit ein Grundpfeiler eines lebenswerten, sicheren und friedlichen Europas. Während der EGMR subsidiär zu den nationalen Gerichten funktioniert, hält das unter anderem von der Schweiz vorgeschlagene 15. Zusatzprotokoll ausdrücklich fest, dass den Vertragsstaaten ein Ermessenspielraum bei der Anwendung der EMRK zusteht, und dass gleichzeitig europaweit einheitliche Standards zum Schutz der Individualrechte festgelegt und durchgesetzt werden. Dies ist das zentrale Versprechen einer regionalen Menschenrechtskonvention, wie auch der Bundesrat wiederholt betont hat. Im Gegensatz zur Argumentation der Motion ist genau das die Kernaufgabe des EGMR. Der narrativ einer Kompetenzüberschreitung, den die Motion bedient, ist also inhaltlich und historisch falsch und gefährlich.
Die Motion ist auch prozedural kleinlich und überholt. Bereits 2011 hatten unter anderem die Schweiz und Grossbritannien ähnliche Reformvorschläge gemacht. Nach längeren Verhandlungen haben sich die 46 Europaratsstaaten auf das oben erwähnte 15. Zusatzprotokoll geeinigt, welches das Subsidiaritätsprinzip bekräftigt, aber auch die wichtige Funktion des EGMR anerkennt. Dieses Resultat gilt es zu akzeptieren. Die Schweiz würde sich als unzuverlässiger Partner zeigen, sollte sie schon wieder dasselbe Thema verhandeln wollen, welches in Strassburg gemeinhin als abgeschlossen gilt. Betreffend dem Verbandsbeschwerderecht ist die EMRK klar; die Entscheidung im Fall Klimaseniorinnen präzisiert lediglich, welche Bedingungen NGOs erfüllen müssen, um von dem in Artikel 34 festgehaltenen Recht Gebrauch zu machen.
Die Motion - würde sie angenommen und umgesetzt - würde also die Funktion des EGMR im Kern angreifen und den Zugang zum Recht einschränken. Entsprechend empfiehlt Amnesty International den Vorstoss zur Ablehnung.
Asyl und Migration
Uno-Migrationspakt
Ständerat – Dienstag, 17. September 2024
21.018 / Geschäft des Bundesrates
Nach längerer Sistierung hat die APK-S den Nichtbeitritt zum Uno-Migrationspakt beantragt. Amnesty International hat sich während den Verhandlungen zum Uno-Migrationspakt für umsetzbare Empfehlungen eingesetzt und erachtet das Schlussdokument trotz gewisser Schwächen als Fortschritt. Schon früher hat Amnesty dem Parlament empfohlen, den Uno-Migrationspakt zu unterstützen. Mit der Zustimmung zu der Vereinbarung würde die Schweiz ein wichtiges Zeichen für die internationale Zusammenarbeit und die Verlässlichkeit der Schweizer Diplomatie setzen.
Entsprechend bedauert Amnesty International die grosse Verzögerung bei der Ratifizierung und fordert das Parlament und den Bundesrat auf, den Uno-Migrationspakt zeitnah zu ratifizieren und umzusetzen.
Asylgesetz (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes). Änderung
Nationalrat – Mittwoch, 18. September 2024
24.038 / Geschäft des Bundesrates
Amnesty International hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen des Asylgesetzes, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit und den Betrieb in den Bundesasylzentren (BAZ). Trotz einiger positiver Ansätze, wie der Einführung eines Gewaltpräventionskonzeptes und einer Meldestelle, kritisiert Amnesty, dass die Schutzbedürfnisse der Asylsuchenden im Entwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Amnesty International betont die Notwendigkeit eines proaktiven Monitorings und einer unabhängigen Überwachung der Massnahmen in den BAZ, um Missbrauch zu verhindern und die Würde der Asylsuchenden zu wahren. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Minderjährige unter 18 Jahren von jeglicher Form der Festhaltung ausgenommen werden sollten.
Eine ausführliche Analyse findet sich in der Vernehmlassungsantwort von Amnesty International.
Sollte die Änderung in der finalen Version die Festhaltung von Minderjährigen ermöglichen, empfiehlt Amnesty die Vorlage zur Ablehnung.
Migrationsabkommen mit Eritrea anstreben
Ständerat – Mittwoch, 25. September 2024
23.4038 / Motion
Motion 23.4038 fordert den Bundesrat dazu auf, mit Eritrea Verhandlungen zu einem Migrationsabkommen oder einer Migrationspartnerschaft aufzunehmen. Verhandlungen führt die Schweiz schon länger, jedoch waren diese bisher erfolglos. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es weiterhin unwahrscheinlich, dass sich an der Verhandlungssituation etwas ändert.
Amnesty International empfiehlt die Ablehnung der Motion.
Die Anpassung der Praxis bei Asylanträgen afghanischer Bürgerinnen korrigieren
Ständerat – Mittwoch, 25. September 2024
23.4247 / Motion
Die humanitäre Lage in Afghanistan bleibt aufgrund zahlreicher dokumentierter Menschenrechtsverletzungen weiterhin prekär. Motion 23.4247 fordert die Praxisänderung des Staatssekretariats für Migration in Bezug auf Frauen und Mädchen rückgängig zu machen; dies würde jedoch keine wirkliche Erneuerung mit sich bringen, da sämtliche Asylgesuche bereits jetzt einer Einzelfallüberprüfung unterliegen.
Seit der Machtergreifung der Taliban hat sich besonders die Situation für Frauen und Mädchen kontinuierlich verschlechtert. Frauen und Mädchen werden systematisch verfolgt, und ihre Rechte strikt eingeschränkt. Auch im Nachbarland Pakistan finden Geflüchtete keinen Schutz. Die pakistanischen Behörden verstossen gegen völkerrechtliche Verpflichtungen, indem Afghan*innen schikaniert, inhaftiert oder abgeschoben werden.
Die Anpassung der Praxis erfährt nicht nur in der Schweiz, sondern auch in verschiedenen europäischen Ländern eine breite Akzeptanz. Diesbezüglich empfiehlt Amnesty International eine Ablehnung der beiden Motionen zu Afghanistan und fordert die Fortführung der humanitären Praxis als Reaktion auf die jüngst nochmals drastisch verschlechterte Menschenrechtssituation in Afghanistan.
Humanitäre Unterstützung für den Nahen Osten
Nationalrat – Montag, 9. September 2024
Sofortige Einstellung der Beiträge an das Hilfswek der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA)
24.3194 / Motion
Umleitung des UNRWA-Sockelbeitrags 2024 in die humanitäre Nothilfe für die Bevölkerung in Gaza
24.3469 / Motion
Für eine Reform der Flüchtlingshilfe für Palästinenser
24.3815 / Motion
Mehrere Vorstösse betreffen die langjährige und wichtige Schweizer Unterstützung des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA). Nachdem sich das Parlament bereits im Winter 2023 kritisch zu dieser Unterstützung geäussert hatte, haben sich die APKs und der Bundesrat schliesslich bereit erklärt, eine erste Tranche von 10 Millionen CHF für die UNRWA freizugeben.
Motion 24.3194 fordert die vollständige Einstellung der Schweizer Unterstützung der UNRWA, während Motion 24.3469 den Sockelbeitrag für 2024 in die humanitäre Nothilfe umleiten will. Schliesslich fordert die APK-N mit Motion 24.3815 den Bundesrat auf, sich bei der internationalen Staatengemeinschaft für eine Nachfolgelösung für die UNRWA einzusetzen.
In Anbetracht der drohenden Gefahr eines Völkermordes im Gazastreifen ist Amnesty International der Ansicht, dass keine andere Organisation momentan die Kapazitäten und das Netzwerk hat, um die humanitären und strukturellen Aufgaben der UNWRA zu übernehmen − sowohl im besetzten Palästinensischen Gebiet, als auch in der Region als Ganzes. Auch die Spitzen der führenden UNO-Organisationen haben eindeutig erklärt, dass «keine andere Organisation in der Lage (ist), den Umfang und die Breite der Hilfe zu leisten, die 2,2 Millionen Menschen im Gazastreifen dringend benötigen». Die Idee, die Finanzierung der humanitären Hilfe von der UNRWA auf andere Organisationen umzulenken, entspricht also in keiner Weise dem dringenden humanitären Bedarf der Bevölkerung im Gazastreifen. Im Mai 2024 hat auch der Bundesrat noch betont, dass die Aufgaben der UNRWA «kaum von einer anderen Organisation oder Behörde übernommen werden» können. Dass er jetzt plötzlich bereit ist, Motion 24.3815 zu unterstützen, ist unerklärlich und bedauerlich.
Anstatt weiterhin der Verleumdungskampagne gegen die UNRWA Vorschub zu leisten, sollte sich das Schweizer Parlament endlich wieder klar zur humanitären Tradition der Schweiz bekennen, und vom Bundesrat die sofortige Freigabe der nächsten Finanzierungstranche verlangen.
Entsprechend empfiehlt Amnesty International dem Nationalrat, die Motionen 24.3194, 24.3469, und 24.3815 abzulehnen.
Weitere Themen
Nationalrat – Mittwoch, 11./19./25. September 2024
Barrieren für den Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz abbauen
23.3823 / Postulat
Postulat 23.3823 fordert vom Bundesrat einen Bericht mit Massnahmen, welche den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz stärken würden.
Amnesty International bedauert den Vorschlag des Bundesrates, das Postulat 23.3823 abzulehnen. Es würde eine detaillierte, intersektionale Bestandesaufnahme der in jedem Kanton angebotenen Leistungen ermöglichen und aufzeigen, welche Faktoren den Zugang zu diesen Leistungen behindern. Solche Daten, die über den rechtlichen Aspekt hinausgehen, sind wichtig, um gezielte und wirksame politische Massnahmen zu entwickeln. So könnte sichergestellt werden, dass Schwangerschaftsabbrüche für alle Frauen leicht zugänglich sind, unabhängig von deren Profil oder Wohnort.
Aus diesen Gründen empfiehlt Amnesty International die Annahme dieses Postulats
Schutz der Rechte im digitalen Bereich
Nationalrat – Donnerstag, 12. September 2024
24.3479 / Postulat
Postulat 24.3479 verlangt einen Bericht, wie digitale Rechte besser geschützt werden können.
Der wachsende Einfluss digitaler Technologien in der Schweiz, der sowohl von öffentlichen als auch von privaten Akteuren getragen wird, birgt zahlreiche Risiken für die Menschenrechte, wie Amnesty International in der Menschenrechtsagenda für die 52. Legislatur darlegt. Ein solcher Bericht würde somit die Grundlage für die notwendigen Gesetzesänderungen schaffen, um auf diese Bedrohungen zu reagieren. Das Argument des Bundesrates, dass die bis Ende 2024 zu veröffentlichende Bestandesaufnahme der Regulierung der künstlichen Intelligenz in der Schweiz ausreichen würde, ist nicht überzeugend: Erstens gehen die Herausforderungen für die Menschenrechte im digitalen Zeitalter über die Regulierung der künstlichen Intelligenz hinaus und umfassen auch andere digitale Technologien; zweitens ist angesichts der besonders grossen Gefahren, die diese Technologien für die Menschenrechte darstellen, ein menschenrechtsbasierter Ansatz von entscheidender Bedeutung.
Aus diesen Gründen empfiehlt Amnesty International die Annahme des Postulats 24.3479.