https://www.amnesty.ch/++resource++amnesty.web/amnesty.pngGesetz über die Anwendung von Zwangsmassnahmenhttps://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/stellungnahmen/dok/2007/brief-an-den-nationalsrat-gesetz-ueber-die-anwendung-von-zwangsmassnahmen-diensthunde-und-elektroschockgeraeteDas Gesetz zur Anwendung von Zwangmassnahmen, erscheint Amnesty Schweiz in der Form, die der Entwurf nach dessen Behandlung durch die Staatspolitische Kommission annahm, in zwei Punkten nicht akzeptabel: Der Polizei wird die Möglichkeit zum Einsatz von Diensthunden und zum Gebrauch von lähmenden Elektroschockgeräten eingeräumt.
Brief an den Nationalrat
Gesetz über die Anwendung von Zwangsmassnahmen
Februar 2007
Das Gesetz zur Anwendung von Zwangmassnahmen, erscheint Amnesty Schweiz in der Form, die der Entwurf nach dessen Behandlung durch die Staatspolitische Kommission annahm, in zwei Punkten nicht akzeptabel: Der Polizei wird die Möglichkeit zum Einsatz von Diensthunden und zum Gebrauch von lähmenden Elektroschockgeräten eingeräumt.