Die Annahme der Initiative unter dem irreführenden Titel «Für demokratische Einbürgerungen» würde Willkür und Diskriminierung Tür und Tor öffnen.
Es gibt kein Recht auf Einbürgerung. Niemand hat ein unbedingtes Recht, Schweizerin oder Schweizer zu werden.
Aber es kann nicht sein, dass allein ein «falscher» Name, ein Kopftuch, die Hautfarbe oder die Religion über ein Einbürgerungsgesuch entscheidet. Ob jemand den Schweizer Pass erhält oder nicht, muss nach klaren, transparenten und nachvollziehbaren Kriterien entschieden werden, die für alle gleichermassen gelten. Niemand darf nur aufgrund seiner Herkunft, seines Glaubens, seines Geschlechts oder seiner sozialen Stellung diskriminiert werden.
Auch ein demokratisch gefällter Entscheid bietet keine Garantie gegen Willkür und Diskriminierung. Wenn wir Menschen fair behandeln wollen, braucht es ein Beschwerderecht, eine gerichtliche Rekursinstanz, wie dies auch das Bundesgericht mehrfach verlangt hat und wie es auch in der europäischen Menschenrechtskonvention vorgesehen ist.

Stellungnahme Nein zur Einbürgerungsinitiative
Aus der Resolution der Generalversammlung der Schweizer Sektion vom 20. April 2008.
Nein zur Einbürgerungsinitiative. Nein zu Willkür und Diskriminierung. Ein faires Einbürgerungsverfahren braucht ein Beschwerderecht und eine Rekursinstanz.