Für die sichere Aufbewahrung von Armeewaffen
Ausserhalb des Militärdienstes gehören Dienstwaffen in gesicherte Räume der Armee – und nicht nach Hause. Denn viel zu oft werden sie für häusliche Gewalt missbraucht, mit dramatischen Folgen für Familien, Frauen, Männer und Kinder. Gewalt in Ehe und Partnerschaft hat viele Ursachen, doch eine Waffe im Haushalt erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie tödlich endet, um das Fünffache!
Für den Bedarfsnachweis
Wer Feuerwaffen und Munition erwerben und besitzen will, soll sagen müssen, wozu er oder sie diese braucht. Gesetze, die den Erwerb und Besitz von Waffen einschränken, reduzieren nachweislich das Ausmass von Gewalttaten, gerade im häuslichen Bereich. In Australien etwa hat die Waffengesetzrevision von 1996 innert fünf Jahren die Zahl der Tötungsdelikte mit Schusswaffen um 45% und die Zahl der Tötungsdelikte an Frauen sogar um 57% reduziert.
Für ein zentrales Waffenregister
Wo sich Schusswaffen befinden und wer sie besitzt, muss vom Bund kontrolliert und nachverfolgt werden. Nur so kann vermieden werden, dass sie in falsche Hände geraten. Wer für Gewalt und Brutalität bekannt ist, soll keine Waffe in die Hand bekommen können.
Für das Einsammeln von Feuerwaffen
Die Zahl der Waffen, die im Umlauf sind, muss endlich wirksam reduziert werden. Aber noch immer «schlummern» viel zu viele Schusswaffen in Kellern und auf Dachböden, von wo sie jederzeit wieder auftauchen und für tödliche Gewalttaten missbraucht werden können.
Für das internationale Engagement der Schweiz
Seit Jahren engagiert sich die Schweiz gegen die weltweite Verbreitung von Kleinwaffen und für einen internationalen Waffenkontrollvertrag. Ein kohärentes Engagement für den Schutz von Frauen, Männern und Kindern vor Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt verlangt aber auch eine fortschrittliche und wirksame nationale Gesetzgebung in unserem eigenen Land!