Vernehmlassung Ausbau der Verfassungsgerichtbarkeit

10. Juni 2011
Schon anlässlich der Totalrevision der Bundesverfassung 1999 wurde die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen diskutiert.  Durch die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit würde die Durchsetzung der Menschenrechte gegenüber dem Bundesgesetzgeber verbessert. Amnesty International begrüsst einen solchen Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit.

Download der Stellungnahme zur Vernehmlassung