Amnesty International begrüsst es sehr, dass im Gesetzentwurf der Beachtung der Menschenrechte grosse Aufmerksamkeit geschenkt wird. Wir unterstützen auch die Absicht des Bundesrates, die Tätigkeiten von Sicherheitsfirmen im Ausland streng zu regeln.
Angesichts der Diskussionen, die dieses Thema in jüngster Zeit ausgelöst hat, bittet Amnesty International den Bundesrat allerdings ausdrücklich, im künftigen Gesetz zu präzisieren, dass der Begriff des bewaffneten Konflikts im Sinne des humanitären Völkerrechts (Genfer Konventionen) auszulegen ist und nicht im Sinne des Neutralitätsrechts; eine Interpretation im Sinne des letzteren hätte zur Folge, dass die Existenz eines Konflikts in Ländern wie etwa Afghanistan verneint würde.
Personen die durch eine aus der Schweiz kontrollierte Sicherheitsfirma Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden, sollten ein Klagerecht in der Schweiz erhalten.
Es sind nicht nur die Tätigkeiten von -Firmen zu regeln, die selbst Sicherheitsdienstleistungen erbringen, sondern auch von Schweizer Firmen, welche Sicherheitsdienstleistungen-bei Dritten in Auftrag geben. Sie dürfen ihrerseits keine Aufträge an Sicherheitsfirmen im Ausland erteilen, welche zu Menschenrechtsverletzungen führen.
Analog zum Verbot und zur Kontrolle von Terrorismusfinanzierung schlägt Amnesty International vor, die Finanzierung von privaten Sicherheitsdienstleistungen im Ausland zu verbieten. Das Geldwäschereigesetz sollte entsprechend ergänzt werden.
Die ausführliche Fassung der Stellungnahme von Amnesty International kann hier heruntergeladen werden.