Vorrang des Völkerrechts
Es ist im Namen der Rechtssicherheit und auch für das Ansehen der Schweiz wesentlich, dass unsere Verfassung und unsere Gesetzgebung mit den Normen des Völkerrechts kompatibel sind.
Anstehende Ratifikationen
- Internationales Übereinkommen zum Schutze aller Personen vor dem Verschwindenlassen
- Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Pakt I)
- Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Pakt II)
- Internationale Konvention zum Schutze der Rechte aller Migranten und ihrer Familienangehörigen
- Konvention zum Schutze der Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Europäische Sozialcharta
- Konvention des Europarates gegen den Menschenhandel
- Konvention zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
- Zusatzprotokolle Nr. 1 und Nr. 12 zur Europäischen Menschenrechtskonvention
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Terrorismusbekämpfung
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus ist es wichtig, dass die Schweiz die notwendigen gesetzlichen Vorkehrungen trifft, um einerseits die Voraussetzungen des Informationsaustausches im internationalen Rechtshilfeverfahren zu regeln und andererseits muss die Schweiz auf die Praxis der sogenannten diplomatischen Zusicherungen verzichten, dies sowohl im Falle der Wegweisung als auch im Falle der Auslieferung.
Internationale Gerichtsbarkeit
Es gilt bei der Bundesanwaltschaft eine Spezialeinheit zur Verfolgung von Völkerrechtsverbrechten, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord einzusetzen.
Verantwortung von Wirtschaftsunternehmen
Es gilt eine gesetzliche Regelung zu erlassen, die es ermöglicht, schweizerische Wirtschaftsunternehmen, deren Niederlassungen im Ausland Menschenrechtsverletzungen begehen, in der Schweiz vor Gericht zu belangen.
Waffenhandel
Die Schweiz sollte das Kriegsmaterial- und Güterkontrollgesetz unbedingt restriktiver handhaben und das Uno-Abkommen über den internationalen Waffenhandel, sobald dieses ausgearbeitet ist, ratifizieren. Auch gilt es die Oslo-Konvention zum Verbot von Streumunition zu ratifizieren.
Diskriminierung und Xenophobie
Die Schweiz sollte endlich ein Gesetz erlassen, das jegliche Form von Diskriminierung umfassend verbietet.
Im Familienrecht gilt es auf die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren hinzuwirken.
Asyl und Migration
Das Parlament sollte unbedingt davon absehen, den Zugang zum Asylverfahren durch immer restriktivere Bedingungen zu erschweren und muss insbesondere dafür Sorge tragen, dass das Verfahren den völkerrechtlichen Normen entspricht.
Rechte der Frauen
Eines verstärkten Schutzes bedürfen insbesondere Migrantinnen als Opfer von häuslicher Gewalt oder anderer geschlechtsspezifischer Gewalt. Es bedarf diesbezüglich gesetzlicher Vorkehrungen, die den Betroffenen, auch den Betroffenen von Zwangsheirat, ermöglichen, nach der Trennung vom tätlich gewordenen Ehepartner in der Schweiz zu bleiben.
LGBT-Rechte
Das Parlament soll auf die familienrechtliche Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren hinwirken und die geschlechtsspezifische Verfolgung als Verfolgungsgrund im Asylgesetz verankern.
Nationale Menschenrechtsinstanz
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), ist nach Ablauf seines Mandates in ein unabhängiges Institut für Menschenrechte entsprechend den geltenden Pariser-Prinzipien umzuwandeln.
Bekämpfung von Folter
Das Parlament sollte ein ausdrückliches Verbot jeglicher Form von Folter im Strafgesetzbuch verankern.
Internet und Recht auf freie Meinungsäusserung
Die Schweiz sollte sich auf internationaler Ebene verstärkt dafür einsetzen, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung im Internet gewährleistet ist und der Zugang zum Internet allen Menschen offensteht.
Gewerkschaftsrecht
Die Gesetzgebung sollte gewährleisten, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsstreit verhandeln und ihre Interessen vertreten können, ohne eine Kündigung aufgrund ihres gewerkschaftlichen Engagements fürchten zu müssen.
Zivildienst
Wir ersuchen das Parlament, die Zulassung zum Zivildienst nicht zu erschweren und darauf zu verzichten, die Dauer des Zivildienstes zu verlängern.
Download die Menschenrechtsagenda