Die Initiative ist ein politischer Schachzug zur Unterstützung der Forderung, dass Landesrecht in jedem Fall Vorrang vor Völker- und Menschenrechten haben soll. Auch wenn bei der Initiative das Freizügigkeitsabkommen im Vordergrund steht, sind durch den bewussten Einbezug des Asylwesens auch die Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention oder die Kinderrechtskonvention im Fokus der Initianten.
Menschenrechtsverletzungen sind zu befürchten
Auch wenn der Bundesrat deutlich sagt, dass die Initiative unter Respektierung des Non-Refoulement-Prinzips umgesetzt werden kann und muss, wird der Konkurrenzdruck auf ein zwingend flexibles Kontingent im Asylbereich enorm sein und zu weiteren Verschärfungen und allenfalls auch zu weiteren diskriminierenden, menschenrechtsverletzenden Massnahmen führen. Dies vor allem in den Bereichen dauerhafter Aufenthalt, Familiennachzug und Sozialleistungen, die gemäss Initiativtext explizit weiter eingeschränkt werden können.
Völkerrecht und Menschenrechte müssen respektiert werden
Amnesty International ist der Meinung, dass die Schweiz gleich wie alle anderen Länder Völker- und Menschenrechtliche Verträge respektieren und umsetzen muss, so wie dies auch in der Bundesverfassung vorgesehen ist. Bei Nichtrespektierung völkerrechtlicher Verträge verliert die Schweiz ihre Souveränität, da sie bei internationalen Verhandlungen nicht mehr als ernstzunehmender und glaubwürdiger Verhandlungspartner auftreten kann.
Eine Initiative, die eindeutig darauf ausgerichtet ist Völker- und Menschenrecht zu relativieren und als zweitrangig einzustufen, muss aus Sicht von Amnesty klar abgelehnt werden.