Denise Graf, Asylexpertin von Amnesty Schweiz. © Amnesty International
Denise Graf, Asylexpertin von Amnesty Schweiz. © Amnesty International

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Asylsuchende aus Eritrea: Keine Garantie für Sicherheit von Rückkehrern

Medienmitteilung 31. August 2017, London/Bern – Medienkontakt
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Wegweisung von abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea nimmt die Asylkoordinatorin von Amnesty Schweiz, Denise Graf, Stellung.

«Ein UNO-Bericht und diverse Berichte von Menschenrechtsorganisationen dokumentieren nach wie vor schwerste Menschenrechtsverletzungen in Eritrea. Das Bundesverwaltungsgericht unterstreicht immer wieder, dass die Behörden über viele Dinge nicht Bescheid wüssten. Solange nicht einmal UNO-Delegationen – geschweige denn Menschenrechtsorganisationen – nach Eritrea reisen dürfen und wir nicht wissen, was mit diesen Leuten wirklich geschieht, darf die Schweiz keine Asylsuchenden dorthin zurückschicken. Es handelt sich bei Eritrea um einen Willkürstaat, der keine Garantien für ihre Sicherheit geben kann. Menschen, die illegal aus dem Land gereist sind, können Gefängnis oder andere Strafen drohen.»

«Nur wenige Asylsuchende, deren Gesuch definitiv abgelehnt wird, werden aus Angst vor Repression freiwillig nach Eritrea zurückkehren. Ohne Schutzstatus landen sie in der Schweiz in der Nothilfe und werden an den Rand der Gesellschaft gedrängt oder aber sie tauchen unter und sind dann besonderen Risiken ausgesetzt.»