Amnesty Schweiz begrüsst die Revision des Datenschutzgesetzes, da eine Stärkung der gesetzlichen Garantien für den Schutz der Privatsphäre notwendig geworden ist. Die Privatsphäre ist in der Bundesverfassung (Artikel 13) und in internationalen Verträgen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert. Doch im digitalen Zeitalter wird die Privatsphäre vielfach bedroht, sei durch staatliche Überwachung oder durch die Aktivitäten von Firmen und Konzernen.
Lesen Sie die Amnesty-Stellungnahme zum Entwurf des Datenschutzgesetzes (Französisch)