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Politische Entwicklungen
Der Eintrag im Jahresbericht 2007 basiert auf Vorkomnissen und Daten aus dem Jahr 2006
Am 2. Mai setzte die EU die Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen aus, nachdem die Behörden von Serbien und Montenegro es weiterhin unterlassen hatten, vom Strafgerichtshof angeklagte Verdächtige, insbesondere den bosnisch-serbischen General Ratko Mladic, festzunehmen. Die Gespräche waren am Jahresende weiterhin unterbrochen. Am 14. Dezember wurde Serbien Mitglied der NATO-Partnerschaft für den Frieden.
Nach einem Referendum vom 21. Mai über die Unabhängigkeit sagte sich Montenegro vom Staatenbund Serbien und Montenegro los. Der Europarat überwachte weiterhin, inwieweit Serbien den für einen Beitritt vereinbarten Bedingungen nachkam.
Der endgültige Status des Kosovo
Bei einem Referendum stimmten im Oktober knapp 50 Prozent der Bevölkerung für die neue Verfassung Serbiens, in der die Regionen Kosovo und Metohija als zu Serbien gehörig ausgewiesen waren. Die albanische Minderheit im Süden des Landes hatte das Referendum boykottiert, während die Kosovoalbaner nicht wahlberechtigt gewesen waren.
Nachdem monatelange Gespräche zwischen den Behörden Serbiens und des Kosovo bis Oktober noch immer zu keinen Ergebnissen geführt hatten, kündigte der Uno-Sondergesandte für den Kosovo im November mit Zustimmung des Uno-Generalsekretärs an, dass man die Entscheidung über den endgültigen Status des Kosovo bis nach den für Januar angesetzten Wahlen in Serbien verschieben werde. Bis dahin blieb der Kosovo ein Teil von Serbien und wurde durch die Uno-Mission UNMIK verwaltet.
Am 10. März begann die UNMIK damit, die Regierungsverantwortung an vorläufige Einrichtungen der Selbstverwaltung im Kosovo zu übertragen. Am 1. Juni gab der Sonderbeauftragte des Uno-Generalsekretärs im Kosovo (Special Representative to the UN Secretary General – SRSG) bekannt, die UNMIK habe erste Vorbereitungen getroffen, um den Kosovo zu verlassen. Sie sollte nach Plänen der Europäischen Union durch eine Krisenmanagement-Operation der EU abgelöst werden.
Straffreiheit für Kriegsverbrechen
Am 11. März erlag der ehemalige serbische Präsident Slobodan Milosevic in der Haft des Internationalen Strafgerichts einem Herzinfarkt. Er war vor dem Gericht wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Kosovo und in Kroatien sowie wegen Völkermordes, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Bosnien und Herzegowina angeklagt.
Im März schränkte der Strafgerichtshof die Bedingungen, unter denen der ehemalige Ministerpräsident des Kosovo, Ramush Haradinaj, sich innerstaatlich politisch betätigen konnte, weiter ein. Gegen Ramush Haradinaj war am 24. Februar 2005 Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erhoben worden, doch hatte der Strafgerichtshof ihn im Juni 2005 vorläufig aus der Haft entlassen. Am 20. Mai des Berichtszeitraums wurde er als Vorsitzender der Allianz für die Zukunft des Kosovo wiedergewählt.
Im Juni erklärte die Chefanklägerin des Strafgerichtshofs gegenüber dem Uno-Sicherheitsrat, die Zusammenarbeit der serbischen Behörden mit dem Strafgerichtshof sei nach wie vor »schwierig und frustrierend«, auch wenn der Zugang zu Archiven und Dokumenten erleichtert worden sei. Ausserdem äusserte er Sorge über den Mangel an Kooperationsbereitschaft der UNMIK.
Am 21. Juni wurden die gegen sechs ranghohe Serben aus Politik, Polizei und Militär erhobenen Anklagen wegen Kriegsverbrechen zusammengelegt und im Juli wurde das Gerichtsverfahren eröffnet.
Nachdem der Staat Bosnien und Herzegowina Serbien und Montenegro wegen Völkermordes verklagt hatte, fanden am 27. Februar vor dem Internationalen Strafgerichtshof erste öffentliche Anhörungen statt.
Am 17. November verwies das Jugoslawien-Gericht die gegen Wladimir Kovacevic erhobene Anklage wegen Kriegsverbrechen in sechs Fällen in die Zuständigkeit Serbiens. Gegenstand des Verfahrens war die Bombardierung der kroatischen Stadt Dubrovnik.
Serbien
Innerstaatliche Prozesse wegen Kriegsverbrechen
Bei dem Bemühen, serbische Tatverdächtige in innerstaatlichen Prozessen vor der Sonderkammer für Kriegsverbrechen am Bezirksgericht von Belgrad zur Verantwortung zu ziehen, wurden Fortschritte erzielt, wenngleich der Oberste Gerichtshof bisweilen Urteile der Sonderkammer wieder aufhob und Neuverhandlungen anordnete.
Das Verfahren wegen Kriegsverbrechen gegen fünf ehemalige Angehörige einer als «Skorpione» bekannten paramilitärischen Einheit wurde im Berichtsjahr fortgesetzt. Sie waren zusammen mit drei weiteren Personen angeklagt, im Jahr 1995 in der unweit von Trnovo in Bosnien und Herzegowina gelegenen Ortschaft Godinjske bare sechs bosnische Zivilisten getötet zu haben.
Am 30. Januar wurde Milan Bulic wegen Beteiligung an Kriegsverbrechen, die 1991 in Kroatien an kroatischen Zivilisten begangen worden waren, zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. 14 weitere Angeklagte waren in dem Verfahren bereits im Dezember 2005 schuldig gesprochen worden.
Ein von Serbien beantragter internationaler Haftbefehl, auf dessen Grundlage der Ministerpräsident des Kosovo, Agim eku, der früher Stabschef der Befreiungsarmee des Kosovo (Kosovo Liberation Army – KLA) und Kommandeur des Kosovo-Schutzkorps gewesen war, festgenommen werden sollte, wurde auf Betreiben des SRSG zurückgezogen.
Im April legte der SRSG erfolglos Widerspruch gegen die Zuständigkeit der serbischen Justiz im Fall des ehemaligen KLA-Soldaten Anton Lekaj ein. Ein Gericht sprach ihn am 18. September unter anderem für schuldig, im Kosovo ein Roma-Mädchen vergewaltigt und drei männliche Angehörige der Roma getötet zu haben. Die Richter verurteilten den Angeklagten wegen Kriegsverbrechen zu 13 Jahren Freiheitsentzug.
«Verschwindenlassen»
Im Februar forderten Menschenrechtsgruppen die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission, die Vorwürfen nachgehen soll, denen zufolge die Überführung der Leichen von im Jahr 1999 getöteteten ethnischen Albanern aus dem Kosovo nach Serbien von offizieller Seite vertuscht worden war. Einige der Leichen waren in Massengräbern verscharrt, andere vermutlich in der Schmelzanlage von Mackatica verbrannt worden. Am 30. Juni wurden die letzten der mehr als 700 aus Massengräbern exhumierten Leichname in den Kosovo zurückgebracht. In Berichten von September hiess es, es seien polizeiliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, doch war bis Ende 2006 nach Kenntnis von amnesty international in keinem Fall Anklage erhoben worden.
Am 2. Oktober wurde vor der Kammer für Kriegsverbrechen am Bezirksgericht von Belgrad der Prozess gegen acht ehemalige Polizeibeamte eröffnet, unter ihnen Radoslaw Mitrovic, ehemaliger Leiter der Sonderpolizei im Kosovo, sowie der Polizeichef von Suva Reka, Radojko Repanovic. Die acht waren am 25. April angeklagt worden, im März 1999 in Suva Reka 48 ethnische Albaner – ausnahmslos Zivilisten und alle derselben Familie angehörend – getötet zu haben. Die sterblichen Überreste einiger der Opfer waren in Batajnica exhumiert worden.
Im August wurde gegen zwei ehemalige Polizeibeamte Anklage wegen Mordes an drei Kosovoalbanern erhoben, bei denen es sich um Brüder mit US-amerikanischer Staatsangehörigkeit handelte. Die Eröffnung des Gerichtsverfahrens fand am 13. November statt.
Folterungen und Misshandlungen
Im neuen serbischen Strafgesetzbuch, das am 1. Januar in Kraft trat, war erstmals die Anwendung der Folter als Straftatbestand definiert.
Im Mai veröffentlichte der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter einen Bericht, dem zufolge zahlreiche Häftlinge den Vorwurf erhoben hatten, Folterungen oder anderen Misshandlungen ausgesetzt gewesen zu sein. Die Übergriffe fanden meist bei der Festnahme oder in den ersten Stunden des polizeilichen Gewahrsams statt und hatten die Erpressung von »Geständnissen« zum Ziel. Zu den berichteten Foltermethoden zählte unter anderem die «falaka» (Schläge auf die Fusssohlen).
Als im November Gefängnisinsassen dagegen protestierten, dass die Regierung ein Amnestiegesetz noch immer nicht implementiert hatte, ging die Polizei dem Vernehmen nach mit exzessiver Gewalt gegen sie vor. 50 Gefangene mussten anschliessend stationär behandelt werden oder wurden in Einzelhaft genommen. In einigen Fällen hatten ihre Rechtsanwälte und Angehörigen offenbar keine Möglichkeit, sie zu besuchen.
Politische Morde
Im Mai ordnete der Oberste Gerichtshof wegen schwerer Verfahrensmängel ein Wiederaufnahmeverfahren gegen Milorad Ulemek und den ehemaligen Chef der Geheimpolizei, Radomir Markovic, an. Die beiden Männer waren im Juni 2005 des Mordversuchs an Minister Vuk Draskovic und des Mordes an vier weiteren Männern für schuldig befunden und zu Freiheitsstrafen von 15 beziehungsweise zehn Jahren verurteilt worden.
Im November wurde Aleksandar Simovic unter dem Verdacht des Mordes an Zoran Vukojevic festgenommen. Zoran Vukojevic war als Zeuge im Prozess gegen Milorad Ulemek und andere aufgetreten, die angeklagt waren, den ehemaligen serbischen Ministerpräsidenten Zoran Dindic ermordet zu haben. Weitere wegen des Attentats auf Zoran Dindic angeklagte Personen blieben dagegen auf freiem Fuss.
Am 10. September wurde Ruzdija Dorovic, der als Kandidat bei der Bürgermeisterwahl aufgestellt war, bei einer Schiesserei vor der Polizeiwache von Novi Pazar in der Region Sandak tödlich getroffen. Der Anschlag, bei dem drei weitere Personen verletzt wurden, war vermutlich politisch motiviert. Innerhalb von 24 Stunden nahmen die Behörden zwei Tatverdächtige fest. Im November gab es vier Verletzte, als in das Haus eines Vertreters der Partei der Demokratischen Aktion ein Sprengsatz geworfen wurde.
Menschenrechtsverteidiger
Gegen Biljana Kovacevic-Vuco, Vorsitzende des Anwaltsausschusses für Menschenrechte, und Natasa Kandic, die Direktorin des Zentrums für humanitäres Völkerrecht, wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, die vermutlich böswillig und politisch motiviert waren. Zu den Anklagepunkten zählte unter anderem Verleumdung.
Diskriminierung von Minderheiten
Im Oktober wurden acht Fussballfans angeklagt, in Cacal einen simbabwischen Spieler in rassistischer Weise beleidigt zu haben. Während eines Fussballspiels gegen eine mehrheitlich aus ethnischen Bosniaken zusammengesetzte Mannschaft aus Novi Pazar wurden insgesamt 152 Anhänger der Mannschaft aus Belgrad wegen rassistisch motivierter Übergriffe festgenommen.
Am 6. Februar verurteilte das Amtsgericht von Sabac den Angeklagten Bogdan Vasilevic wegen »Verstosses gegen die Gleichberechtigung der Bürger« zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe, weil er am 8. Juli 2000 drei Roma den Zutritt zu einem Schwimmbad verweigert hatte.
Am 6. März kam der Uno-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung zu dem Schluss, dass Serbien und Montenegro Dragan Dumic in seinem Recht auf eine Beschwerde verletzt hat. Dem Roma war im März 2000 der Zutritt zu einer Diskothek in Belgrad verweigert worden.
Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen, darunter familiäre Gewalt und Frauenhandel zum Zwecke der Zwangsprostitution, war nach wie vor weit verbreitet. Am 10. Januar veröffentlichte das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Sozialpolitik einen Strategieplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der allerdings nicht mit Frauenorganisationen abgestimmt war.
Kosovo
Mit einer Regelung der UNMIK wurde im Februar dem Amt des Ombudsmanns faktisch die Vollmacht für die Rechtsprechung über UNMIK-Angehörige entzogen. Der Beratende Menschenrechtsausschuss, der am 23. März als alternativer Mechanismus vorgeschlagen wurde, bot nicht die Gewähr eines unparteiischen Gremiums, bei dem Personen, die von der UNMIK in ihren Rechten verletzt worden sind, Wiedergutmachung und Entschädigung einfordern können. Bis Ende 2006 war der Ausschuss noch nicht ins Leben gerufen worden.
Empfehlungen zum verstärkten Schutz von Minderheiten, die der Beratungsausschuss über das Rahmenabkommen zum Schutz nationaler Minderheiten im März publik gemacht hatte, wurden im Berichtsjahr nicht umgesetzt. Nach Prüfung eines UNMIK-Berichts kritisierte der Uno-Menschenrechtsausschuss im Juli den fehlenden Menschenrechtsschutz im Kosovo.
Im November prüfte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Zulässigkeit einer Klage gegen französische Angehörige der von der NATO angeführten Kosovo-Truppe KFOR. Die Klage war vom Vater eines zwölfjährigen Jungen eingereicht worden, der im Mai 2000 durch den Blindgänger einer Streubombe getötet worden war, die die französischen Truppen weder entschärft noch markiert hatten. Der jüngere Bruder des Toten hatte bei dem Vorfall schwere Verletzungen erlitten.
Gewalt zwischen ethnischen Gruppen
Die für ethnisch motivierte Übergriffe Verantwortlichen gingen mehrheitlich straffrei aus. In den meisten Fällen handelte es sich um albanische Jugendliche, die Steine auf Busse mit serbischen Fahrgästen warfen. Es kam aber auch vor, dass Handgranaten oder andere Sprengkörper auf Busse oder in Häuser geworfen wurden. Überdies wurden orthodoxe Kirchen geplündert und mutwillig zerstört.
Nach mutmasslich ethnisch motivierten Übergriffen erklärten am 2. Juni drei vorwiegend von Serben bewohnte Städte den «Ausnahmezustand» und kündigten einen Boykott der Polizeikräfte der UNMIK und des Kosovo (Kosovo Police Service – KPS) an. Daraufhin wurden zusätzliche internationale Polizeieinheiten entsandt und KPS-Angehörige albanischer Herkunft abgezogen.
Am 1. Juni wurde auf der Verbindungsstrasse zwischen Zvecan/Zveçan und Zitkovac/Zhitkoc ein serbischer Jugendlicher erschossen.
Am 20. Juni starb nach vorliegenden Berichten ein 68-jähriger Mann, der ein Jahr zuvor in seine Heimatstadt Klinë/a zurückgekehrt war, in seinem Haus an Schussverletzungen.
Im Juni verliessen zwei Roma-Familien das Dorf Zhiti/Zitinje nach einem Zwischenfall, der später zur Festnahme einen ethnischen Albaners führte.
Kriegsverbrecherprozesse
Die Straflosigkeit für Kriegsverbrechen gegen Serben und andere Minderheiten dauerten im Berichtsjahr an.
Am 11. August befand ein international besetztes Richtergremium am Bezirksgericht von Gniljanë/Gjilan Selim Krasniqi und zwei weitere Personen für schuldig, 1998 in einem Lager der KLA ethnische Albaner, die der Kollaboration mit den serbischen Behörden verdächtigt worden waren, entführt und misshandelt zu haben. Die drei erhielten je siebenjährige Freiheitsstrafen. Ministerpräsident Agim eku provozierte einen Aufschrei der Entrüstung, als er Selim Krasniqi im Gefängnis besuchte.
Die Polizei der UNMIK unterliess es, den Fällen entführter Angehöriger von ethnischen Minderheiten nachzugehen. Am 13. Oktober wurden die Leichen von 29 Serben und anderen Nicht-Albanern, die im Kosovo exhumiert worden waren, den serbischen Behörden und den Familien der Toten ausgehändigt, damit sie in Belgrad beigesetzt werden konnten.
Exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei
Am 25. Mai mussten 33 Frauen, 20 Kinder und drei Männer wegen Tränengas- und anderen Verletzungen medizinisch versorgt werden, nachdem UNMIK-Polizeikräfte im Dorf Krusha e Vogël/Mala Krusa mit Schlägen und Tränengas gegen Bewohner vorgegangen waren. Die Frauen hatten einen Konvoi von Panzerfahrzeugen der UNMIK umstellt, die die Verteidiger von Dragoljub Ojdanic eskortierten. Dragoljub Ojdanic war vor dem Internationalen Strafgerichtshof angeklagt, für den Mord an mehr als 100 Männern und Jungen im Jahr 1999 verantwortlich zu sein. Eine interne Untersuchung der UNMIK kam zu dem Schluss, dass die Polizei ein angemessenes Mass an Gewalt angewandt habe, räumte jedoch ein, der Vorfall hätte vermieden werden können, wäre die Polizei hinreichend vorbereitet gewesen.
Bei friedlichen Demonstrationen von Mitgliedern der Nichtregierungsorganisation Vetëvendosje! (Selbstbestimmung!) gegen die UNMIK und die Gespräche über den Status des Kosovo wandten die Polizeikräfte der UNMIK und der KPS mehrfach exzessive Gewalt an.
Am 23. August wurden nach vorliegenden Berichten 15 Personen nach ihrer Festnahme auf der Polizeiwache von Prishtinë/Pristina misshandelt. Der Ombudsmann forderte die Staatsanwaltschaft auf, im Fall eines Mannes, der Frakturen am Arm und am Nasenbein sowie Augenverletzungen erlitten hatte, Ermittlungen einzuleiten.
Am 6. Dezember wurden der Leiter der KPS-Kräfte von Peja/Pec und zwei seiner Beamten vom Dienst suspendiert, nachdem in ihrem Gewahrsam ein Gefangener ums Leben gekommen war.
Diskriminierung
Anfang 2006 zogen die meisten Familien der Roma, Aschkali und »Ägypter«, die unweit von Mitrovicë/a auf bleiverseuchtem Grund gelebt hatten, freiwillig in ein ehemaliges Militärlager in Osterode. Einige Roma blieben auf einem Teil des Gebiets wohnen, bis die Gebäude durch ein Feuer zerstört wurden. Im Vorfeld der Umsiedlungen und des Wiederaufbaus der ehemaligen Wohnhäuser in Süd-Mitrovicë/a hatte es mit den Betroffenen keinen hinreichenden Konsultationsprozess gegeben. Einige Familien kehrten im Dezember in ihre neu gebauten Häuser zurück.
Im Februar erklärte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für nicht zuständig, um über eine von den betroffenen Gemeinschaften eingereichte Petition zu entscheiden, in der sie geltend gemacht hatten, in ihren wirtschaftlichen und sozialen Rechten verletzt worden zu sein. Das Gericht erklärte sich deshalb für nicht zuständig, weil die UNMIK keine Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention ist.
Anfang 2006 wurde Berichten zufolge in Reaktion auf eine Beschwerde von zwei homosexuellen Männern ein führender KPS-Beamter von seinem Posten entfernt und weitere Polizisten zu einem Sondertraining geschickt. Die beiden Männer waren am 31. Dezember in einem ausserhalb von Pristina gelegenen Dorf überfallen worden. Die KPS-Beamten hatten sie zunächst in ein Krankenhaus gebracht und gefragt, ob sie Anzeige erstatten wollen. Als sie jedoch von der sexuellen Orientierung der beiden Männer erfuhren, hatten sie die beiden beleidigt und erniedrigt und ihnen wahrheitswidrig erklärt, Homosexualität sei im Kosovo per Gesetz verboten.
Rückkehr von Binnenflüchtlingen
Die Zahl der Rückkehrer unter den durch den Konflikt vertriebenen Binnenflüchtlingen blieb gering, obwohl im Juni berichtet wurde, etwa 400 Serben hätten sich einverstanden erklärt, in das unweit von Ferizaj/Urosevac gelegene Dorf Babush zurückzukehren. Diejenigen Personen, die von EU-Mitgliedstaaten zwangsweise in den Kosovo zurückgeführt wurden, erhielten nur wenig Unterstützung und Hilfe durch die örtlichen Behörden.
Gewalt gegen Frauen
Die UNMIK-Polizei berichtete, sie habe täglich bis zu drei Fälle familiärer Gewalt aufgenommen. Das Ministerium für Justiz und Sozialfürsorge erklärte sich im Juli bereit, das Frauenhaus in Gjakova/Dakovica zu finanzieren und sagte ausserdem finanzielle Unterstützung für weitere Frauenhäuser zu.
Frauenhandel zum Zweck der Zwangsprostitution war nach wie vor weitverbreitet. Im Juli waren dem Vernehmen nach 45 Strafverfahren im Zusammenhang mit Menschenhandel anhängig. Bei der Implementierung des Kosovo-Aktionsplans gegen Frauenhandel, der 2005 veröffentlicht worden war, waren nur wenige Fortschritte zu verzeichnen.