Mon Balaj, 26 Jahre alt, und Arben Xheladini, 34 Jahre alt, wurden am 10. Februar 2007 während einer Demonstration für die Unabhängigkeit des Kosovo in Pristina von nicht identifizierten Polizeibeamten getötet. Diese gehörten zu einer Einheit der rumänischen Polizei, die im Rahmen der UN-Mission UNMIK für die Vereinten Nationen im Kosovo tätig war.
Die Polizei war mit Tränengas und Gummigeschossen gegen Demonstrierende vorgegangen. Mon Balaj und Arben Xheladini starben an Kopfverletzungen, die sie durch Gummigeschosse erlitten. 87 weitere Demonstrierende wurden verletzt. Obwohl die UNMIK aufgrund der Vorfälle eine interne Untersuchung durchführte und „nicht namentlich bekannte“ rumänische Polizeibeamte für verantwortlich erklärte, wurde bislang niemand vor Gericht gestellt.
Im März 2008 reichten die Eltern von Mon Balaj und Arben Xheladini beim Beratenden Menschenrechtsausschuss (Human Rights Advisory Panel - HRAP) Klage gegen die UNMIK ein. Der HRAP ist eine Einrichtung der UNMIK. Hier sollen Opfer von Menschenrechtsverletzungen Wiedergutmachungen erreichen können, wenn Angehörige der UNMIK ihre Rechte verletzt haben. Der HRAP kann zwar selbst keine strafrechtlichen Ermittlungen einleiten, er kann jedoch eine Empfehlung aussprechen, solche Untersuchungen aufzunehmen.
Die UNMIK hat schon mehrere Male versucht, eine Bearbeitung des Falls durch den HRAP zu behindern: So verweigerte sie zum Beispiel die Teilnahme an öffentlichen Anhörungen. Zudem bot die UNMIK den Opfern und Familienangehörigen zwar eine Entschädigung an, forderte jedoch im Gegenzug ihre Zustimmung dazu, die Untersuchungen einzustellen. Im Oktober 2009 führte die UNMIK schliesslich eine neue Vorschrift ein, mit deren Hilfe der HRAP an einer weiteren Prüfung der Klage gehindert werden kann.
Forderungen der abgeschlossenen Aktion
Exzellenz,
Mon Balaj, 26 Jahre alt, und Arben Xheladini, 34 Jahre alt, wurden am 10. Februar 2007 während einer Demonstration für die Unabhängigkeit des Kosovo in Pristina von nicht identifizierten Polizeibeamten getötet. Die Polizei war mit Tränengas und Gummigeschossen gegen Demonstrierende vorgegangen. Mon Balaj und Arben Xheladini starben an Kopfverletzungen, die sie durch Gummigeschosse erlitten. 87 weitere Demonstrierende wurden verletzt. Obwohl die UNMIK aufgrund der Vorfälle eine interne Untersuchung durchführte und „nicht namentlich bekannte“ rumänische Polizeibeamte verantwortlich erklärte, wurde bislang niemand vor Gericht gestellt.
Im März 2008 reichten die Eltern von Mon Balaj und Arben Xheladini beim Beratenden Menschenrechtsausschuss (Human Rights Advisory Panel - HRAP) Klage gegen die UNMIK ein. Die UNMIK hat schon mehrere Male versucht, eine Bearbeitung des Falls durch den HRAP zu behindern; so verweigerte sie zum Beispiel die Teilnahme an öffentlichen Anhörungen.
Ich fordere Sie auf, Exzellenz, sicherzustellen, dass die Familien von Mon Balaj und Arben Xheladini angemessene Entschädigungen erhalten. Dazu zählen unter anderem Schadensersatz, eine öffentliche Entschuldigung und juristische Sanktionen gegen die Verantwortlichen. Ausserdem fordere ich Sie auf zu gewährleisten, dass die UNMIK, bei der Prüfung des Falls mit dem Beratenden Menschenrechtsausschuss (HRAP) kooperiert und an einer öffentlichen Anhörung teilnimmt.
Hochachtungsvoll
Dieser Brief ist Teil der Briefe gegen das Vergessen vom März 2010| Zurück zur Übersicht März 2010 | Word-Dokument herunterladen | E-Mail Alert für «Briefe» abonnieren