In der Slowakei wird erneut über eine Gesetzesvorlage debattiert, die den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen weiter einschränken würde. Einige der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Massnahmen sind nicht medizinisch begründet, wie z. B. die Verlängerung der vorgeschriebenen Warte- und Beantragungsfrist, bevor ein Schwangerschaftsabbruch in Anspruch genommen werden kann, und das Einfordern von Gründen für den Abbruch. Darüber hinaus soll bei einem Schwangerschaftsabbruch aus Gesundheitsgründen in Zukunft eine zweite medizinische Meinung erforderlich werden.
Mit dem Gesetz soll auch vermeintliche «Werbung» für Schwangerschaftsabbrüche verboten werden. Dieses Verbot soll auf medizinische DienstleisterInnen abschreckend wirken, damit diese keine Informationen mehr zum Thema sexuelle und reproduktive Gesundheit bereitstellen. Der Gesetzentwurf beeinträchtigt die Gesundheit und die Rechte von Frauen und Mädchen und verstosst überdies gegen die internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen der Slowakei, denen zufolge die Rechte auf Gesundheit, Privatsphäre, Informationsfreiheit und Freiheit von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung geachtet und geschützt werden müssen.
Wird die Gesetzesvorlage verabschiedet, würde dies die Möglichkeit legaler Schwangerschaftsabbrüche in der Slowakei stark gefährden und das Thema noch weiter stigmatisieren. Das Parlament muss den Gesetzentwurf ablehnen.