Demonstration gegen die Verschärfung der Abtreibungsgesetze in Spanien. Madrid, Feb. 2014
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Am 23. September hat die Regierung Rajoy ihre Pläne für eine drakonische Verschärfung der spanischen Abtreibungsgesetze zurückgezogen. Diese hätte die Selbstbestimmungsrechte von Frauen massiv eingeschränkt und namentlich die Gesundheit von Opfern sexueller Übergriffe und von Migrantinnen stark gefährdet.
«Wir freuen uns, dass der spanische Premierminister nun auf diesen grossen Rückschritt in der Abtreibungsgesetzgebung verzichtet», kommentiert Esteban Beltrán, Direktor von Amnesty International Spanien. «Allerdings hätte so ein Gesetz gar nie aufs Tapet kommen dürfen: Die Regierung soll Entscheidungen von Frauen und Mädchen über ihr Leben und ihre Gesundheit nicht kontrollieren.»
Starkes Engagement von Amnesty
In einem von 176 Organisationen aus dem Menschenrechts-, Gesundheits- und Frauenrechtsbereich mitunterzeichneten Schreiben an die Regierung hatte Amnesty International den Rückzug der Gesetzesvorlage gefordert. Eine entsprechende Petition war von über 130'000 Personen unterzeichnet worden. Mit der Kampagne «My Body My Rights» setzt sich Amnesty weltweit für eine menschenrechtskonforme Gesetzgebung im Bereich von Sexualität, Schwangerschaft und Mutterschaft ein.
«Das Ende dieser Gesetzesvorlage darf nun nicht dazu führen, dass über neue Hindernisse für den Zugang von Frauen und Mädchen zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen nachgedacht wird», warnt Beltrán. «Es muss vielmehr als Chance verstanden werden, solche Hindernisse weiter aus dem Weg zu räumen.»
Hintergrund
Seit 2010 gilt in Spanien eine 14-Monate-Fristenregelung. Mit dem geplanten Gesetz wären dagegen hohe Hürden beim Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen eingebaut worden. Unter anderem hätte eine abtreibungswillige Frau zwei voneinander unabhängige Gutachten einholen müssen, um eine hohe Gefährdung ihrer eigenen Gesundheit oder der Gesundheit des Fötus zu belegen. Zudem hätte sie sich auch in nicht-medizinischen Belangen beraten lassen sowie eine «Bedenkfrist» von sieben Tagen verstreichen lassen müssen, bis der Schwangerschaftsabbruch hätte durchgeführt werden können. Schwangere Vergewaltigungsopfer hätten nur nach Erstellung eines Polizeirapports die Bewilligung für eine Abtreibung erhalten, was namentlich für Opfer von innerfamiliären sexuellen Übergriffen und für illegal anwesende Migrantinnen hoch problematisch gewesen wäre.
Mehr zur Kampagne «My Body, My Rights»
Medienmitteilung veröffentlicht: Bern, 24.9.2013
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