Ein spanisches Gericht (die Audiencia Nacional) hatte zuvor entschieden, dass die gegen Nekane Txapartegi verhängte Strafe offiziell verjährt sei und mit Einverständnis der oberen Instanz den Rückzug des Auslieferungsantrags angeordnet. Die baskische Aktivistin wurde daraufhin nach 17 Monaten Haft in einem Schweizer Gefängnis freigelassen, nachdem sie im April 2016 aufgrund eines internationalen Haftbefehls aus Spanien festgenommen worden war.
Amnesty International fordert die spanischen Behörden nun auf, eine Untersuchung einzuleiten. Es muss geklärt werden, ob im Strafverfahren gegen Nekane Txapartegi jederzeit die internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren eingehalten wurden. Insbesondere die von Nekane Txapartegi erhobenen Foltervorwürfe, die von zwei international anerkannten Spezialisten bestätigt wurden, müssen untersucht werden.
Nach ihrer Verhaftung im April 2016 hatte Nekane Txapartegi ein Asylgesuch in der Schweiz gestellt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hatte das Gesuch im März 2017 mit der Begründung abgelehnt, dass sie die Foltervorwürfe gegen die spanischen Behörden nicht belegen könne. Die baskische Aktivistin hatte angegeben, dass sie nach ihrer Untersuchungshaft durch die spanische Militärpolizei Guardia Civil im Jahr 1999 schwer gefoltert worden sei. Gemäss Nils Melzer, dem Uno-Sonderberichterstatter über Folter, gibt es «zahlreiche und ernsthafte Hinweise», die die Vermutung zulassen, dass die Verurteilung Txapartegis auf einem Geständnis beruhe, dass unter Zwang abgelegt wurde, was gegen internationales Recht verstösst.
Gegen die Ablehnung ist noch ein Rekurs vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Die Schweizer Sektion von Amnesty International fordert die Schweizer Asylbehörden auf, im Rahmen des Beschwerdeverfahrens das Istanbul Protokoll zu würdigen, welches allgemein gültige Standards zur Untersuchung und Dokumentation von Folter enthält. Die Foltervorwürfe, die Txapartegi gegen die spanischen Behörden erhebt, wurden von zwei international anerkannten Experten als glaubwürdig betrachtet.