Aus einer Studie des tschechischen Schulinspektorates von 2013 geht hervor, dass Romakinder überdurchschnittlich oft in Sonderschulen für Kinder mit einer leichten geistigen Behinderung eingeschult werden. Obwohl sie nur knapp drei Prozent der Bevölkerung ausmachen, stammen 30 Prozent der Kinder in Sonderschulen aus Roma-Familien. 2012 erklärte die tschechische Ombudsperson diese Praxis für diskriminierend.
Die Aussonderung führt dazu, dass Tausende von Romakindern keine angemessene Bildung erhalten. Dadurch bleiben sie gefangen in einem Teufelskreis aus Armut und Ausgrenzung.
Ein Etappenerfolg im Kampf gegen Diskriminierung
Am 27. Juni 2013 übergaben VertreterInnen der Roma-Gemeinschaften und von Amnesty International der Europäischen Kommission fast 100‘000 Unterschriften mit der Forderung, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Länder einzuleiten, welche die Roma diskriminieren.
Der Entscheid, die Tschechische Republik für ihre diskriminierenden Einschulungspraktiken zu belangen, bedeutet einen Etappenerfolg der Nicht-Diskriminierungs-Kampagne von Amnesty International. Das Ziel ist aber erst erreicht, wenn alle EU-Mitgliedsländer mit diskriminierenden Praktiken gegen die Roma, tiefgreifende Reformen einleiten.