Ahmet Yıldız (in weissem Shirt) und sein Partner.
© Privat
Am 15. Juli 2008 verliess Ahmet Yıldız seine Wohnung, um ein Eis zu kaufen. Kurz darauf hörte sein Lebenspartner Ibrahim Can Schüsse. Als er hinunterlief, sah er, dass auf Ahmet Yıldız geschossen worden war. Die Erschiessung von Ahmet Yıldız wird weithin als «Ehrenmord» betrachtet. Bei anderen mutmasslichen Ehrenmorden holte, wie bei Ahmet Yıldız, die Familie den Leichnam nicht zur Bestattung ab. Drei Monate nach der Erschiessung wurde schliesslich ein Haftbefehl gegen den einzigen Verdächtigen, den Vater von Ahmet Yıldız, ausgestellt. Doch bislang ist er noch nicht festgenommen worden.
Der Fall zeigt, dass die türkischen Behörden nicht ausreichend gegen Gewalt gegen Lesben, Schwule Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) vorgehen. Ibrahim Can teilte Amnesty International mit, dass Ahmet in den Monaten vor seiner Ermordung von seiner Familie und insbesondere vom Vater bedroht worden war. Im Oktober 2007 erstattete Ahmet Yıldız Anzeige gegen seine Familie und bat die Staatsanwaltschaft im Istanbuler Stadtteil Üsküdar um Schutz. Statt etwas zu unternehmen, gab die Staatsanwaltschaft die Anzeige an einen benachbarten Bezirk weiter. Nach seiner Ermordung stellte sich heraus, dass seine Anzeige gar nicht bearbeitet worden war.
Zu Verbrechen gegen LGBTIs werden in der Türkei keine Daten erhoben. Doch Gruppen, die sich für die Rechte der LGBTI einsetzen, verzeichneten allein zwischen Januar und Juli 2012 mindestens vier getötete Transgender-Frauen und einen getöteten Schwulen. Im türkischen Recht gibt es noch immer kein explizites Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität, obwohl sich Menschenrechtsgruppen längst dafür einsetzen.
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