Das Recht auf freie Meinungsäusserung in der Türkei ist noch immer nicht gewährleistet. Hunderte Aktivistinnnen, Journalisten, Schriftsteller und Anwältinnen landen im Gefängnis, weil Strafverfahren gegen sie eingeleitet werden. Die Missachtung des Rechts auf freie Meinungsäusserung ist eines der verbreitetsten Menschenrechtsprobleme der Türkei.
Amnesty International hat für ihren Bericht Andere Meinungen entkriminalisieren: Die Zeit ist reif für echte Meinungsfreiheit zahlreiche Fallbeispiele zusammengetragen und analysiert zehn Straftatbestände, die besonders häufig benutzt werden, um Andersdenkende zu verfolgen.
So bleibt der berüchtigte Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches «Beleidigung des Türkentums» auch weiterhin in Kraft. Auf diesem Artikel beruhte beispielsweise die Anklage und Verurteilung des später ermordeten Journalisten und Menschenrechtsaktivisten Hrant Dink. Auch der Artikel 318 «Distanzierung des Volkes vom Militär» besteht weiterhin, auf dessen Grundlage jede Unterstützung für das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen unter Strafe gestellt wird. Beide Artikel gehören abgeschafft.
In den vergangenen Jahren sind auch die Anti-Terror-Gesetze mehrfach willkürlich missbraucht worden, um legitime Aktivitäten wie politische Reden, kritische Berichte, die Teilnahme an Demonstrationen oder die Zugehörigkeit zu politischen Gruppen oder Organisationen strafrechtlich zu verfolgen. Damit wurden das Recht auf freie Meinungsäusserung und die Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit vorsätzlich missachtet.
Die unter dem Titel «Viertes Normenpaket» vorgeschlagenen Reformen sehen wieder keine Gesetzesänderungen vor, die nötig wären, um die türkische Gesetzgebung mit internationalen Menschenrechtsstandards in Einklang zu bringen.
Medienmitteilung veröffentlicht: 27. März 2013, Istanbul/Bern
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