Das Strassburger Gericht hat entschieden, dass die seit zwei Jahren andauernde Untersuchungshaft des türkischen HDP-Politikers Selahattin Demirtas’ Art. 5, Absatz 3 sowie Art. 18 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Selahattin Demirtas wird gemäss EGMR nicht aufgrund rechtstaatlich legitimer Gründe festgehalten, sondern, um die die Meinungsvielfalt einzuschränken. Zudem wird sein Recht, innerhalb nützlicher Frist vor Gericht gestellt zu werden, missachtet.
«Das Urteil sollte weitreichende Folgen haben in einem Land, in dem VertreterInnen der Zivilgesellschaft routinemässig aufgrund vorgeschobener ‘Straftatbestände’ und für lange Zeit in Untersuchungshaft gehalten werden», so Andrew Gardner, Amnesty’s Research-Verantwortlicher für die Türkei. «Es zeigt auch mit eindringlicher Deutlichkeit die Politisierung der türkischen Justiz, die dazu eingesetzt wird, die freie Meinungsäusserung und politischen Dissens zu bestrafen».
Als Mitgliedstaat des Europarates ist die Türkei verpflichtet, sich an die Urteile des EGMR zu halten. Die Behörden müssen daher Selahattin Demirtas unverzüglich aus der Untersuchungshaft entlassen.