Demonstration am 9. Januar 2019 in London zur Unterstützung der kurdischen Abgeordneten Leyla Güven, die sich seit dem 7. November 2018 im Hungerstreik befand. © Kevin J. Frost / shutterstock.com
Demonstration am 9. Januar 2019 in London zur Unterstützung der kurdischen Abgeordneten Leyla Güven, die sich seit dem 7. November 2018 im Hungerstreik befand. © Kevin J. Frost / shutterstock.com

Türkei Menschenrechte von Hungerstreikenden verletzt

13. August 2019
Tausende von Häftlingen in türkischen Gefängnissen befanden sich zwischen November 2018 und Mai 2019 im Hungerstreik. Die türkische Regierung verletzte die Menschenrechte der Hungerstreikenden, wie Amnesty International in einem Bericht ausführt.

Tausende von Gefangenen in der Türkei befanden sich im November 2018 in einem Hungerstreik, um eine Verbesserung der Haftbedingungen für den Vorsitzenden der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) Abdullah Öcalan zu fordern.  Unter anderem wurde Öcalan Besuch von seinen Anwälte und von seiner Familie verweigert. Der Streik endete am 26. Mai 2019, nachdem Öcalan nach mehr als achtjähriger Unterbrechung am 2. und 22. Mai von seinen Anwälten besucht werden durfte.

Amnesty International äussert sich nicht zur Rechtmässigkeit dieser Streiks,  beobachtete aber die Menschenrechtsverletzungen, denen die Streikende infolge ihres friedlichen Protests ausgesetzt waren. Im Bericht «Turkey: Hunger strikes. Right violations faced by prisoners on hunger strike and those protesting in solidarity» veröffentlicht Amnesty während des Streiks gesammelten Aussagen, die bezeugen, dass die türkischen Behörden die Rechte der im Hungerstreik befindlichen Gefangenen nicht respektierten. Viele von ihnen wurden aufgrund ihres friedlichen Protestes disziplinarischen Massnahmen wie dem Entzug sozialer und kultureller Aktivitäten oder der mehrwöchigen Isolationshaft ausgesetzt.

Zeugenaussagen berichteten auch von Polizeieinsätzen in der gesamten Türkei gegen Einzelpersonen, die in Solidarität mit den Streikenden demonstrierten – so auch gegen Mütter von streikenden Häftlingen. Das Recht auf freie Meinungsäusserung und die Versammlungsfreiheit  wurde hierbei verletzt.