Osman Kavala sass fast zweieinhalb Jahre ohne Grund in Untersuchungshaft. © Kerem Uzel/NARPHOTOS
Osman Kavala sass fast zweieinhalb Jahre ohne Grund in Untersuchungshaft. © Kerem Uzel/NARPHOTOS

Good News Freisprüche im Gezi-Prozess

Medienmitteilung 18. Februar 2020, London/Bern – Medienkontakt
Ein Gericht in Istanbul hat im sogenannten Gezi-Prozess Osman Kavala sowie acht weitere Vertreter der türkischen Zivilgesellschaft freigesprochen. Hoffentlich ein gutes Vorzeichen für den Prozess gegen Taner Kılıç, İdil Eser und die neun weiteren angeklagten MenschenrechtsverteidigerInnen am 19. Februar 2020.

Update: Neuer Haftbefehl gegen Osman Kavala, nur Stunden nach dem Freispruch

Der Kulturförderer Osman Kavala und acht weitere Angeklagte sind heute von einem Gericht bei Istanbul freigesprochen worden. Ihnen war unter anderem unterstellt worden, die türkische Regierung durch die Planung der Gezi-Proteste 2013 stürzen zu wollen. Für diese haltlose Anklage hatte es keine Beweise geben. 

Milena Buyum, Kampagnenverantwortliche für die Türkei bei Amnesty International, kommentiert das Urteil wie folgt: «Die heutige Entscheidung ist äusserst begrüssenswert und bestätigt, was der ganzen Welt seit mehr als zwei Jahren klar ist: Das einzige gerechte Urteil in diesem haltlosen Fall ohne jede Substanz war immer der vollständige Freispruch aller Angeklagten, aber in der heutigen Türkei war dies noch lange nicht garantiert.»

«Nach fast zweieinhalb Jahren Gefängnis ist es wunderbar, dass Osman Kavala endlich frei kommt. Auch wenn die Ungerechtigkeit seiner langen Haftzeit nicht ausgelöscht werden kann, bleibt dies eine grosse Erleichterung für die türkische Zivilgesellschaft.»

Eine internationale Delegation von Vertreterinnen und Vertreter von Amnesty International aus der ganzen Welt hatte den Prozess vor Ort beobachtet.

«Das heutige Urteil war ein Prüfstein für die türkische Justiz, und wir hoffen, dass es ein Zeichen für eine Veränderung des politischen Klimas im Land ist und diese politisch motivierten Verfolgungen ein Ende haben», so Milena Buyum. «Wir hoffen auch, dass diese Entscheidung ein gutes Vorzeichen ist für das morgen erwartete Urteil im Prozess gegen 11 MenschenrechtlerInnen, darunter ehemalige Amnesty-Mitarbeitende, denen eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren droht. Es ist an der Zeit, dass die Türkei das unerbittliche Vorgehen gegen kritische Stimmen beendet und all diejenigen freispricht, die sich mit erfundenen politischen Anklagen konfrontiert sehen.»

Am 19. Februar 2020 wird auch im Verfahren gegen elf MenschenrechtlerInnen ein Urteil erwartet, unter ihnen der Ehrenvorsitzende von Amnesty Türkei, Taner Kılıç, sowie die ehemalige türkische Amnesty-Direktorin İdil Eser.