Russlands Einmarsch in die Ukraine ist ein unmissverständlicher Verstoss gegen die Charta der Vereinten Nationen und ein Akt der Aggression, der ein Völkerrechtsverbrechen darstellt. Amnesty International fordert deshalb, dass alle an diesem Verbrechen Beteiligten für diese Verstösse zur Rechenschaft gezogen werden, sowohl persönlich und individuell als auch kollektiv.
«...Russlands eklatante Missachtung seiner internationalen Verpflichtungen darf andere nicht dazu ermutigen, es ihm gleichzutun. Die Fähigkeit der Uno, ein solches Verhalten zu ahnden, darf nicht untergraben werden.» Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International
Amnesty International betont die Schwere der Ukraine-Krise und ruft die Uno-Mitgliedsstaaten auf, die Uno-Charta zu schützen und zu verteidigen, die die Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines Staates verbietet. Amnesty weist darauf hin, dass die einzigen Ausnahmen von diesen Bestimmungen die Selbstverteidigung und die vom Sicherheitsrat genehmigte Anwendung von Gewalt sind – beides trifft auf diese Krise nicht zu.
Amnesty betont ferner, dass nach dem Völkerrecht alle Staaten verpflichtet sind, internationale Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln und in einer Weise beizulegen, die den internationalen Frieden, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet.
«Russlands Einmarsch in die Ukraine ist schwerwiegend und durch ein einziges Merkmal definiert: Aggression. Russland dringt in das Herz der Ukraine vor und versucht, die rechtmässig gewählte Regierung zu stürzen, mit realen und potenziell massiven Auswirkungen auf das Leben, die Sicherheit und das Wohlergehen der Zivilbevölkerung. Die Handlungen der russischen Führung können mit keinem der von Russland vorgebrachten Gründe auch nur annähernd gerechtfertigt werden. All dieses Übel wird von einem ständigen Mitglied des Sicherheitsrates begangen», sagte Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International. «Russland verstösst eindeutig gegen seine internationalen Verpflichtungen. Das Handeln der russischen Regierung richtet sich ganz klar gegen die Regeln und Prinzipien, basierend auf denen die Vereinten Nationen gegründet wurden. Alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen sollten dieses Verhalten unmissverständlich verurteilen. Russlands eklatante Missachtung seiner internationalen Verpflichtungen darf andere nicht dazu ermutigen, es ihm gleichzutun. Die Fähigkeit der Uno, ein solches Verhalten zu ahnden, darf nicht untergraben werden.»
Unabhängige Untersuchung wird unterstützt
Seit Beginn der russischen Invasion am 24. Februar dokumentiert Amnesty die Eskalation der Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte. Dazu gehören auch die zivilen Todesopfer infolge der wahllosen Angriffe auf zivile Gebiete und Infrastruktur. Die Angriffe auf geschützte Objekte wie Krankenhäuser und Schulen, der Einsatz von unterschiedslos wirkenden Waffen wie ballistischen Raketen und der Einsatz verbotener Waffen wie Streubomben können als Kriegsverbrechen eingestuft werden.
Amnesty International fordert die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auf, gemeinsam das von Russland begangene Verbrechen der Aggression – gemäss dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) – zu verurteilen, den Bürger*innen der Ukraine, einschliesslich derer, die vor dem Konflikt fliehen, Hilfe und Unterstützung zu gewähren und dafür zu sorgen, dass die Folgen des russischen Überfalls die Welt nicht weiter in einen Abgrund von Gewalt, Menschenrechtsverletzungen und Unsicherheit stürzen.
«In weniger als einer Woche hat der Einmarsch Russlands in die Ukraine eine massive Krise für die Menschenrechte und die humanitäre Lage ausgelöst, die zu Massenvertreibungen geführt hat. Sie könnte sich zur schlimmsten Katastrophe der jüngeren europäischen Geschichte entwickeln. Russland verletzt nicht nur die Souveränität eines Nachbarstaates und dessen Bevölkerung, sondern stellt auch die globale Sicherheitsarchitektur in Frage und nutzt deren Schwächen aus – wie etwa den nicht funktionierenden Sicherheitsrat. Diese Aggression und die Verstösse gegen das Völkerrecht haben langfristige Folgen für uns alle – das dürfen wir nicht zulassen», sagte Agnès Callamard.
Die begrüssenswerte Ankündigung des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), dass sein Büro eine Untersuchung in der Ukraine einleiten will, zeigt allen, die in der Ukraine Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, dass sie individuell zur Rechenschaft gezogen werden.
«Amnesty International ruft alle Vertragsstaaten des IStGH und die internationale Gemeinschaft auf, mit den Ermittlungen des IStGH zu kooperieren. Diese können nicht allein durchgeführt werden. Eine umfassende Rechenschaftspflicht in der Ukraine erfordert die konzertierten und innovativen Bemühungen der Uno und ihrer Organe sowie Initiativen auf nationaler Ebene gemäss dem Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit», sagte Agnès Callamard.
Hintergrund
Schwere Verstösse gegen die Regeln eines Konflikts stellen Kriegsverbrechen dar. Einige davon sind im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs als solche kodifiziert. Der IStGH wäre für Kriegsverbrechen zuständig, die in der Ukraine begangen werden. Die Ukraine hat 2015 eine Erklärung abgegeben, in der sie die Zuständigkeit des IStGH für Verbrechen anerkennt, die seit dem 20. Februar 2014 in ihrem Hoheitsgebiet begangen wurden. Russland hat das Römische Statut im Jahr 2000 unterzeichnet, seine Unterschrift aber 2016 zurückgezogen.
Die Militärintervention scheint der Definition von Aggression gemäss dem Römischen Statut des IStGH zu entsprechen. Art. 8bis (1) des Römischen Statuts definiert ein «Verbrechen der Aggression» als «die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt». Obwohl der Gerichtshof in dieser Situation, sofern es nicht zu einer unwahrscheinlichen Verweisung durch den Sicherheitsrat kommt, nicht für das Verbrechen der Aggression zuständig sein wird, verfügen einige Staaten, darunter auch die Ukraine, über innerstaatliche Gesetze, die eine Verfolgung der für dieses Verbrechen Verantwortlichen ermöglichen würden.
Die Invasion in der Ukraine hat bereits zu wahllosen Angriffen auf Wohngebiete, medizinische Einrichtungen, soziale und zivile Infrastrukturen und andere Objekte geführt und zivile Tote und Verletzte zur Folge gehabt. Er hat zu Massenvertreibungen und zur Zerstörung von zivilen Wohnungen geführt. Bereits bei den Kämpfen in Donezk und Luhansk, insbesondere in den Jahren 2014-2015, kam es zu aussergerichtlichen Hinrichtungen, Folter und anderen Misshandlungen, gewaltsamem Verschwindenlassen und rechtswidrigem Freiheitsentzug.