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Russland/ Ukraine Rechte der Kriegsgefangenen müssen gewahrt werden

Medienmitteilung 8. März 2022, London/Bern – Medienkontakt
Die Rechte der Kriegsgefangenen der russischen Invasion in der Ukraine müssen gemäss der Genfer Konvention respektiert werden, fordert Amnesty International.

In den letzten Tagen haben die ukrainischen Behörden russische Kriegsgefangene zu Pressekonferenzen geladen, um über ihre Rolle bei der militärischen Invasion zu sprechen. Videos in den sozialen Medien zeigen, wie gefangene Soldaten Kontakt zu Familienangehörigen in Russland aufnehmen.

Auch Videos von gefangenen ukrainischen Soldaten sind in den sozialen Medien aufgetaucht, wobei noch nicht klar ist, ob diese Videos offiziell genehmigt worden sind.

Artikel 13 der Dritten Genfer Konvention besagt ausdrücklich, dass Kriegsgefangene jederzeit geschützt werden müssen, insbesondere vor öffentlicher Neugier.

«Während der Konflikt andauert, ist es wichtig, dass alle Konfliktparteien die Rechte von Kriegsgefangenen in vollem Umfang respektieren», sagte Joanne Mariner, Direktorin des Krisenreaktionsprogramms von Amnesty International. «Jeder öffentliche Auftritt kann Kriegsgefangene in Gefahr bringen, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren, und sich auch für ihre Familien als problematisch erweisen.»

Artikel 13 der Dritten Genfer Konvention besagt ausdrücklich, dass Kriegsgefangene jederzeit geschützt werden müssen, insbesondere vor öffentlicher Neugier. Es ist die Pflicht der festhaltenden Macht, dafür zu sorgen, dass die Rechte dieser Gefangenen vom Moment ihrer Gefangennahme an angemessen respektiert werden.

Rechte der Kriegsgefangenen

In Artikel 13 der Dritten Genfer Konvention heisst es: «Die Kriegsgefangenen sind jederzeit mit Menschlichkeit zu behandeln. Jede uner­laubte Handlung oder Unterlassung seitens des Gewahrsamsstaates, die den Tod oder eine schwere Gefährdung der Gesundheit eines in ihrem Gewahrsam befindli­chen Kriegsgefangenen zur Folge hat, ist verboten und als schwere Verletzung des vorliegenden Abkommens zu betrachten. Insbesondere dürfen an den Kriegsgefan­genen keine Körperverstümmelungen oder medizinische oder wissenschaftliche Ver­suche irgendwelcher Art vorgenommen werden, die nicht durch die ärztliche Behandlung des betreffenden Kriegsgefangenen gerechtfertigt sind und nicht in seinem Interesse liegen. Die Kriegsgefangenen müssen ferner jederzeit geschützt werden, namentlich auch vor Gewalttätigkeit oder Einschüchterung, Beleidigungen und der öffentlichen Neu­gier.»

In dem massgeblichen Kommentar des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) heisst es, dass «jegliches Material, das die Identifizierung einzelner Gefangener ermöglicht, normalerweise als öffentliches Aufsehen erregend angesehen werden muss und daher nicht übertragen, veröffentlicht oder gesendet werden darf».

Amnesty International hat bereits früher die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte gefordert, da der Konflikt in der Ukraine weiter eskaliert.