Im Rahmen einer Änderung des Gesetzes über den Registrierungsprozess von Geburten, Todesfällen und Ehen hat das ungarische Parlament am 19. Mai mehrheitlich dafür gestimmt, dass statt dem gelebten Geschlecht nur noch das «Geschlecht bei der Geburt» in Dokumenten und Ausweisen stehen soll. Am 28. Mai hat der ungarische Präsident das Gesetz unterzeichnet und ihm damit Rechtskraft verliehen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen verletzen das Recht von trans- und inter* Menschen auf Privatsphäre sowie das Recht auf rechtliche Anerkennung des Geschlechts, welches selbst bestimmt wird. So missachtet die Gesetzesänderung internationale Menschenrechtsstandards und versäumt es, die Menschenwürde von trans- und inter* Menschen zu schützen. Amnesty International befürchtet zudem, dass die Einschränkung des Rechts der Menschen, Dokumente entsprechend ihrer Geschlechtsidentität zu erhalten, zu weiterer Diskriminierungen führen wird was Angriffe und Hassverbrechen gegen trans- und inter* Menschen begünstigen wird.
Nach Auffassung von Amnesty International stellt Artikel 33 einen eklatanten Verstoss sowohl gegen die in der ungarischen Verfassung statuierten Grundrechte als auch gegen internationale Menschenrechtsstandards dar. Der ungarische Menschenrechtskommissar, Ákos Kozma, hat die Möglichkeit, das neue Gesetz dem ungarischen Verfassungsgericht vorzulegen und damit eine Überprüfung der Verfassungskonformität des Gesetzes zu veranlassen. Die Menschenrechtsorganisation hat deshalb eine weltweite E-Mail-Aktion lanciert mit dem Ziel, den Kommissar zu diesem wichtigen Schritt zu bewegen: Unterstützen Sie uns dabei und fordern auch Sie den ungarischen Menschenrechtskommissar auf, seine Aufgabe wahrzunehmen und das Verfassungsgericht einzuschalten!