Menschen in ganz Europa solidarisierten sich mit den NGOs und mit Amnesty in Ungarn. © Amnesty International
Menschen in ganz Europa solidarisierten sich mit den NGOs und mit Amnesty in Ungarn. © Amnesty International

Ungarn Repressives NGO-Gesetz verstösst gegen EU-Recht

18. Juni 2020
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18. Juni entschieden, dass das ungarische Gesetz zur Einschränkung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen gegen EU-Recht verstösst.

Im Juni 2017 trat in Ungarn ein Gesetz nach russischem Vorbild in Kraft: Nichtregierungs-Organisationen (NGO), die jährlich mehr als 24'000 Euro aus dem Ausland erhalten, müssen sich als «auslandsfinanzierte zivilgesellschaftliche Organisation» registrieren lassen. Die EU-Kommission hat wegen des Gesetzes den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen und Klage gegen Ungarn eingereicht. Der EuGH  hat nun entschieden, dass das NGO-Gesetz gegen EU-Recht verstösst.

«Es ist grossartig, dass der Europäische Gerichtshof heute bestätigt, was Amnesty International seit Jahren beklagt: Das NGO-Gesetz verstösst eindeutig gegen EU-Recht, und es kann nicht bestehen bleiben», sagt Dávid Vig, Direktor von Amnesty International in Ungarn. «Die bahnbrechende Entscheidung sendet eine sehr klare Botschaft an die ungarische Regierung: Sie muss jeden Versuch der Stigmatisierung und Diskreditierung kritischer zivilgesellschaftlicher Organisationen unterbinden. Das ungarische Verfassungsgericht muss  jetzt seine Überprüfung wieder aufnehmen und dieses repressive Gesetz aufheben.»

Josua Rüegger, Zuständiger für Osteuropa bei Amnesty Schweiz, ergänzt: «Das Gesetz, das von den NGOs verlangt, sich selbst als ausländisch finanziert zu bezeichnen, hatte nie wirklich etwas mit der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismus zu tun, wie die ungarische Regierung behauptet. Stattdessen ist es ein eklatanter Versuch, kritischen Stimmen einen Maulkorb zu verpassen und die öffentliche Unterstützung für Organisationen, die für Menschenrechte, Gerechtigkeit und Gleichberechtigung kämpfen, zu beschneiden. Der Entscheid des EuGH bestätigt, dass das Gesetz die Arbeit von NGOs in Ungarn behindert und diskreditiert.»

Hintergrund

Die ungarische Regierung versucht seit langem, kritische Stimmen und Nichtregierungsorganisationen massiv einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. NGOs, darunter auch die ungarische Amnesty-Sektion, sind immer wieder Schikanen und Diffamierungen durch Regierungsvertreter und regierungsnahe Medien ausgesetzt. Zudem wurden mehrere NGO-Gesetze verabschiedet, die zivilgesellschaftliches Engagement einschränken und kriminalisieren.
 
Das im Juni 2017 beschlossene NGO-Gesetz stellt NGOs unter verstärkte Kontrolle und stigmatisiert sie: Denn die NGOs, die sich als «auslandsfinanzierte zivilgesellschaftliche Organisation» registrieren lassen mussten, müssen diese Bezeichnung in sämtlichen Veröffentlichungen angeben. Dies dient nur dem Zweck, das Ansehen der betroffenen NGO zu beschädigen, indem der Eindruck erweckt wird, sie werde aus dem Ausland gesteuert.
 
Organisationen, die gegen diese Auflagen verstossen, drohen hohe Geldstrafen sowie letztendlich ein Arbeitsverbot. Das Gesetz verletzt grundlegende Freiheits- und Vereinigungsrechte der Menschen in Ungarn. Die ungarische Amnesty-Sektion widersetzt sich dem Gesetz und hat gemeinsam mit anderen NGOs dagegen geklagt.