Belarus (Weissrussland) Fairplay für die Menschenrechte

16. April 2014
Vom 9. bis 25. Mai 2014 findet die Eishockey-Weltmeisterschaft in Minsk statt. Amnesty International fordert Fairplay auch bei den Menschenrechten!

Seit Jahren macht Belarus (offizieller Name von Weissrussland), die «letzte Diktatur Europas», durch Menschenrechtsverletzungen auf sich aufmerksam: Belarus ist das letzte Land mit Todesstrafe in Europa. 2012 wurden drei Männer hingerichtet und 2013 vier Gefangene zum Tod verurteilt. Die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wird massiv eingeschränkt und Menschen werden nur wegen ihrer regierungskritischen Meinung eingesperrt.

In Belarus müssen alle Formen öffentlicher Veranstaltungen, selbst Demonstrationen einer  einzigen Person, offiziell genehmigt werden. Bewilligungen werden aber so gut wie nie erteilt. Friedliche  DemonstrantInnen werden willkürlich festgenommen oder müssen hohe Bussen zahlen, regimekritische StudentInnen werden von den Hochschulen verwiesen. Die Regierung kontrolliert und zensiert die Medien.

Amnesty International fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Personen, die aufgrund ihrer friedlichen Meinungsäusserungen inhaftiert sind. Amnesty fordert die Abschaffung der Todesstrafe sowie aller repressiver Gesetze, welche die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken.

Gewissensgefangene

Rund um die Präsidentschaftswahlen im Dezember 2010 wurden mehr als 700 Menschen festgenommen. Seitdem sind der sozialdemokratische Präsidentschaftskandidat Mikalai Statkevich sowie Eduard Lobau, ein Aktivist einer Jugendwiderstandsbewegung, inhaftiert. Seit August 2011 sitzt ausserdem Ales Bialiatski, der Vorsitzende der verbotenen belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna, aufgrund seiner Tätigkeit im Gefängnis.

Amnesty International betrachtet Ales Bialiatski, Mikalai Statkevich und Eduard Lobau als Gewissensgefangene, deren Verurteilung und  Inhaftierung ausschliesslich politisch motiviert ist, und fordert ihre sofortige und bedingungslose Freilassung.

Repressive Gesetze

In Belarus müssen Nichtregierungsorganisationen eine Registrierung beantragen, diese wird ihnen in vielen Fällen verweigert. Wer sich für eine nicht registrierte Organisation engagiert, kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Unter Verletzung des grundlegenden Menschenrechts  auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit haben die belarussischen Behörden in den vergangenen Jahren zahlreiche Organisationen offiziell verboten. Diese verbotenen oder gar nicht erst registrierten Organisationen sind jedoch weiterhin aktiv und deren Mitglieder werden deshalb fortlaufend eingeschüchtert und schikaniert.

Amnesty International fordert die belarussische Regierung dazu auf, die repressiven Gesetze, insbesondere Art. 193.1 des belarussischen Strafgesetzes, welche die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken, abzuschaffen. Die Behörden müssen ausserdem unverzüglich die Verfolgung und Einschüchterung von Aktivisten und Aktivistinnen der belarussischen Zivilgesellschaft beenden.