Marsch für Freiheit in Belarus vom 18. August 2020. © Amnesty International
Marsch für Freiheit in Belarus vom 18. August 2020. © Amnesty International

Belarus (Weissrussland) Unternehmensverantwortung für die Menschenrechte

In Belarus gehen die Behörden derzeit scharf gegen friedliche Protestierende vor. Inmitten dieser Menschenrechtskrise müssen sowohl nationale als auch internationale Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Belarus ganz besonders darauf achten, dass sie ihrer Verantwortung zur Wahrung der Menschenrechte nachkommen.

Als die Proteste in Belarus begannen, war das mobile Internet drei Tage lang beinahe komplett lahmgelegt. Es wird weithin vermutet, dass die Regierung den Zugang zum Netz durch Beeinträchtigung der Arbeit von Telekommunikationsanbietern absichtlich blockierte. Dies behinderte die Wahrnehmung der Rechte auf freie Meinungsäusserung und friedliche Versammlung sowie die Möglichkeiten, Informationen zu beschaffen, zu erhalten und weiterzugeben.

«Die furchtbaren Ereignisse in Belarus führen uns auf ernüchternde Weise vor Augen, dass Unternehmen in punkto Menschenrechte eine wichtige Rolle spielen und eine direkte Verantwortung tragen», so Denis Krivosheev, Experte für Europa und Zentralasien bei Amnesty International. «Die Menschen in Belarus sind haarsträubenden Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, wie man sie seit der Unabhängigkeit des Landes nicht mehr gesehen hat. Tausende wurden willkürlich inhaftiert, und Folter und andere Misshandlungen sind vielerorts an der Tagesordnung. Mindestens vier Protestierende wurden getötet.»

Firmen müssen aktiv werden

«Es steht viel auf dem Spiel, und die Firmen in Belarus müssen sich ihrer Verantwortung zur Wahrung der Menschenrechte bewusst sein», so Denis Krivosheev weiter.

«Die Unternehmen müssen aktiv Massnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten weder direkt zu Menschenrechtsverstössen führen noch indirekt zu ihnen beitragen.» Denis Krivosheev, Experte für Europa und Zentralasien bei Amnesty International

«Sie müssen aktiv Massnahmen ergreifen um sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten weder direkt zu Menschenrechtsverstössen führen noch indirekt zu ihnen beitragen. Die Behörden in Belarus treten derzeit die Menschenrechte mit Füssen und es ist vorstellbar, dass sie Forderungen an Unternehmen stellen könnten, die ganz eindeutig zu Menschenrechtsverletzungen führen würden. In einem solchen Fall müssen diese Firmen gegenüber der Regierung und der Öffentlichkeit unzweideutig Stellung beziehen und diese Forderungen ablehnen – auch wenn dies bedeutet, mit den entsprechenden rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen.»

Die Behörden in Belarus sind verpflichtet, die Menschenrechte in ihrem Land vollumfänglich zu achten und zu schützen. Amnesty International fordert die Regierung in einer Stellungnahme erneut auf, den willkürlichen Festnahmen umgehend ein Ende zu setzen und der unverhältnismässigen Gewaltanwendung durch die Polizei einen Riegel vorzuschieben. Alle Berichte über Menschenrechtsverletzungen sollten unverzüglich unparteiisch und zielführend untersucht und die Verantwortlichen in fairen Verfahren ohne Rückgriff auf die Todesstrafe vor Gericht gestellt werden.

Hintergrund 

Laut der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sind Firmen verpflichtet, an all ihren Standorten die Menschenrechte zu achten. Dies schliesst alle Bereiche ihrer Geschäftstätigkeit und auch ihre Lieferketten mit ein. Gemäss den UN-Leitprinzipien müssen die Unternehmen aktiv Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten weder direkt zu Menschenrechtsverstössen führen noch indirekt zu ihnen beitragen. Wo es zu Menschenrechtsverstössen kommt, müssen die Firmen eingreifen.