Jahresbericht 2007 Menschenrechtssituation in Ägypten

Hintergrundinformationen Der Eintrag im Jahresbericht 2007 basiert auf Vorkomnissen und Daten aus dem Jahr 2006 Ungeachtet verbreiteter Forderungen nach seiner Aufhebung wurde der seit 1981 ununterbro
Hintergrundinformationen

Der Eintrag im Jahresbericht 2007 basiert auf Vorkomnissen und Daten aus dem Jahr 2006

Ungeachtet verbreiteter Forderungen nach seiner Aufhebung wurde der seit 1981 ununterbrochen geltende Notstand im April um weitere zwei Jahre verlängert. Er leistete Menschenrechtsverletzungen Vorschub, darunter Inhaftierungen ohne Anklageerhebung, Folterungen und Misshandlungen, unrechtmäßigen Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie unfairen Prozessen vor Militärgerichten und den (Notstands-)Staatssicherheitsgerichten. Im März setzte die Regierung einen Ausschuss ein, der den Auftrag hatte, ein neues Antiterrorgesetz auszuarbeiten, das an die Stelle der Notstandsbestimmungen treten soll.

Im Februar stimmte das Parlament für eine Verschiebung der für April geplanten Kommunalwahlen um zwei Jahre. Die Regierung argumentierte, man habe so Zeit, ein neues Gesetz vorzubereiten mit dem Ziel, den Gemeinderäten mehr Befugnisse zu übertragen. Kritiker hingegen befürchteten, durch die Verschiebung werde es unabhängigen Bewerbern um das Präsidentschaftsamt erschwert, die im Jahr 2005 für eine Kandidatur eingeführten Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Im Mai bestätigte das Kassationsgericht die fünfjährige Freiheitsstrafe gegen Ayman Nour, Vorsitzender der Partei al-Ghad. Dieser war bei den Präsidentschaftswahlen im Jahr 2005 weit hinter Amtsinhaber Mubarak auf den zweiten Platz gekommen. Es wurde befürchtet, dass die strafrechtliche Verfolgung und der Prozess gegen ihn politische Gründe hatten.

Es kam zu sporadischen Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und Christen. Im April forderten drei Tage dauernde religiös motivierte Ausschreitungen in Alexandria drei Tote und zahlreiche Verletzte.

Ägypten und der Europäischen Union gelang es nicht, sich auf die Umsetzung eines Assoziierungsabkommens zu einigen, das im Jahr 2004 im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik in Kraft getreten war. Wie es hiess, scheiterten die Verhandlungen vor allem an der unterschiedlichen Einschätzung der Menschenrechtslage in Ägypten und weil man sich nicht auf eine Formulierung hinsichtlich der Frage der Atomwaffen im Nahen Osten verständigen konnte.

Im Dezember hob das Oberste Verwaltungsgericht das im April 2006 ergangene Urteil eines vorinstanzlichen Verwaltungsgerichts auf, das den ägyptischen Bahais das Recht zugesprochen hatte, in offiziellen Dokumenten als Bahai bezeichnet zu werden. Das Innenministerium hatte gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts bedeutete, dass Bahais sich als Muslime, Christen oder Juden registrieren lassen müssen, um amtliche Dokumente wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden oder Personalausweise zu bekommen.

Menschenrechtsverletzungen im «Krieg gegen den Terror»

Trotz gegenteiliger Beweise stritten die Behörden nach wie vor ihre Beteiligung an Folterungen und geheimen Inhaftierungen von Menschen im Rahmen des « Kriegs gegen den Terror» ab. Dabei hatte der Ministerpräsident bereits im Jahr 2005 zugegeben, dass ungefähr 60 Terrorverdächtige aus dem Gewahrsam der USA nach Ägypten überstellt worden waren. Der UN-Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte bei der Bekämpfung des Terrorismus plante eine Reise nach Ägypten, um den Umgang des Landes mit den Menschenrechten im « Kriegs gegen den Terror» zu untersuchen, wurde jedoch von den ägyptischen Behörden abschlägig beschieden.

Nach den Bombenanschlägen in Dahab töteten die Sicherheitskräfte zwischen April und August 2006 mindestens 13 tatverdächtige Personen. Bei Zusammenstößen im Norden der Sinaihalbinsel wurden dem Vernehmen nach auch ein Polizist getötet und zwei weitere verletzt. Hunderte Menschen wurden unter dem Vorwurf festgenommen, Verbindungen zu einer Gruppierung mit dem Namen Einheit und Heiliger Krieg (Tawhid wal dschihad) zu unterhalten, bei der es sich nach Einschätzung der Sicherheitskräfte um eine neue Terrorgruppe handelte. Im September wurden im Norden von Kairo zahlreiche weitere Menschen wegen vermuteter Verbindungen zum Netzwerk al-Qaida in Gewahrsam genommen. Einige Gefangene, die Gerichte von der Anklage terroristischer Aktivitäten freigesprochen hatten, blieben gleichwohl auf der Grundlage von Verwaltungshaftanordnungen weiterhin in behördlichem Gewahrsam.

Im April wurde der als Abu Omar bekannte Osama Mostafa Hassan Nasr dem Staatsanwalt vorgeführt. Zum ersten Mal seit seiner Entführung aus Italien im Februar 2003 war es ihm erlaubt, zu dem Verhör einen Anwalt hinzuzuziehen. Er schilderte seine Verschleppung aus Italien und die ungesetzliche Rückführung nach Ägypten. Abu Omar gab an, während seiner geheimen Haft in Ägypten gefoltert worden zu sein. Man habe ihn unter anderem extremen Temperaturunterschieden ausgesetzt und ihn mit Elektroschocks an den Genitalien gequält. Ermittlungen zur Aufklärung der Vorwürfe schienen die ägyptischen Behörden nicht eingeleitet zu haben. Im November wurde einem italienischen Staatsanwalt, der die Entführung von Abu Omar untersuchte, ein elf Seiten langer handgeschriebener und undatierter Brief von Abu Omar zugespielt, der aus dem Istiqbal-Tora-Gefängnis geschmuggelt worden war. In dem Brief beschrieb der Gefangene ausführlich die Folterungen, denen er ausgesetzt war, und schilderte die unmenschlichen Bedingungen seiner Haft. Im Jahr 2005 hatten die italienischen Behörden im Zusammenhang mit der Verschleppung von Abu Omar gegen 22 Agenten des US-Geheimdienstes CIA Haftbefehle ausgestellt.

Vor dem Obersten (Notstands-)Staatssicherheitsgericht wurde der Prozess gegen 13 Verdächtige fortgesetzt, die der Beteiligung an den Bombenanschlägen in Taba und Nuweiba vom Oktober 2004 beschuldigt wurden. Vorwürfe der Angeklagten, dass man ihnen »Geständnisse« unter Folter abgepresst habe, wies das Gericht zurück. Es verurteilte Muhammed Gayiz Sabbah, Usama ’Abd al-Ghani al-Nakhlawi sowie Yunis Muhammed Abu Gareer zum Tode. Gegen zwei Angeklagte wurden lebenslange Freiheitsstrafen verhängt, acht weitere wurden zu Gefängnisstrafen zwischen fünf und 15 Jahren verurteilt.

Verwaltungshaft

Auch im Jahr 2006 fanden die Notstandsbestimmungen Anwendung, auf deren Grundlage Menschen auf unbestimmte Zeit ohne Anklageerhebung in Gewahrsam gehalten werden konnten. Obwohl Gerichte ihre Freilassung angeordnet hatten, befanden sich einige Gefangene bereits seit über zehn Jahren in Haft. Nach Schätzungen der regierungsunabhängigen Menschenrechtsorganisation Egyptian Organization for Human Rights waren mehr als 18000 Menschen vielfach unter entsetzlichen Bedingungen inhaftiert, ohne unter Anklage gestellt oder einem Gericht vorgeführt worden zu sein. Das Innenministerium widersprach diesen Angaben und erklärte, die Zahl der Gefangenen betrage lediglich 4000, gab jedoch keine weiteren Einzelheiten bekannt. Zahlreiche Gefangene sollen infolge mangelhafter Ernährung, schlechter hygienischer Zustände, gravierender Überfüllung der Zellen und aufgrund des Fehlens einer angemessenen medizinischen Betreuung an Krankheiten gelitten haben.

Im August gründeten Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger das Ägyptische Netzwerk für die Verteidigung von Gefangenen (Egyptian Network for the Defence of Detainees). Ziele des Netzwerks waren die Schulung von Anwälten im Zusammenhang mit der in Ägypten praktizierten Verwaltungshaft und die Mobilisierung der Zivilgesellschaft zu diesem Thema.

Im Juni wurde ein Prozess gegen 14 Menschen eröffnet, die im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen in Kairo vom April und Mai 2005 angeklagt waren. Berichten zufolge befanden sich jedoch noch Hunderte weitere Menschen in Verwaltungshaft, die gleichfalls nach den Anschlägen festgenommen worden waren und von den Behörden in Gewahrsam gehalten wurden, obwohl Gerichte ihre Freilassung angeordnet hatten. Bei den meisten soll es sich um Nachbarn oder Bekannte der Angeklagten oder um Gläubige gehandelt haben, die in derselben Moschee wie diese ihre Gebete verrichtet hatten. Im August 2006 traten zahlreiche der Gefangenen aus Protest gegen ihre andauernde Haft in einen Hungerstreik. Einige Frauen, die mit den Gefangenen verwandt waren, wurden in das Büro des staatlichen Sicherheitsdienstes von Shubra al-Kheima nördlich von Kairo bestellt und dort zwei Tage lang festgehalten. Während dieser Zeit wurden sie beschimpft, und man drohte ihnen Elektroschocks an.

Folterungen und Misshandlungen

Auch im Berichtsjahr sahen sich politische Gefangene und Straftatverdächtige systematisch Folterungen ausgesetzt, die nach vorliegenden Meldungen mehrere Todesopfer forderten. Zu den Foltermethoden, von denen am häufigsten berichtet wurde, gehörten Schläge, Elektroschocks, das Aufhängen der Gefangenen an Hand- und Fußgelenken in schmerzhaften Positionen und über längere Zeiträume hinweg, Todesdrohungen und sexueller Missbrauch.

Die Reformbefürworter Mohammed al-Sharqawi and Karim al-Sha’ir wurden nach Demonstrationen in den Monaten April und Mai festgenommen und am 22. Mai wieder auf freien Fuß gesetzt. Nach einer Demonstration am 25. Mai nahmen die Behörden die beiden Männer erneut in Haft. Sie wurden auf der Straße mit Schlägen traktiert, auf die Polizeiwache von Qasr Nil gebracht und dort gefoltert. Mohammed al-Sharqawi soll von den Beamten, die ihn festgenommen hatten, sexuell missbraucht worden sein. Beide Männer kamen schließlich im Juli frei.

Wiederholt trafen Berichte ein, denen zufolge Straftatverdächtige bei Verhören auf Polizeiwachen gefoltert wurden.

Emad al-Kabir, ein 21 Jahre alter Taxifahrer aus Bulaq Dakrur in der Provinz Giza, wurde im Januar verhaftet, nachdem er sich in einen Streit zwischen Polizisten und seinem Cousin eingemischt hatte. Während seines Gewahrsams auf der Polizeiwache von Bulaq Dakrur wurde er geohrfeigt und mit einem Stock auf Hände und Füße geschlagen. Man beschuldigte ihn des »Widerstands gegen die Staatsgewalt« und führte ihn dem Staatsanwalt vor, der seine Freilassung gegen Kaution anordnete. Stattdessen wurde Emad al-Kabir jedoch auf die Polizeiwache zurückgebracht, dort über Nacht in Haft gehalten und gefoltert. Dabei wurde er unter anderem mit einem Stock vergewaltigt. Ein Polizist filmte die Vergewaltigung mit der Kamera seines Mobiltelefons und drohte Emad al-Kabir an, das Video an seine Nachbarn zu verteilen, um ihn so öffentlich zu demütigen und andere einzuschüchtern. Im November wurde das Video, das offenbar gezielt in Bulaq Dakrur und unter Taxifahrern weitergereicht worden war, ins Internet gestellt. Dies löste heftige Proteste von Menschenrechtsorganisationen und eine breite Berichterstattung in den Medien aus. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft im Dezember die Verhaftung von zwei Polizisten an, die anschließend an das für Strafsachen zuständige Gericht in Südkairo überstellt wurden, um sich dort zu verantworten.

Der Fall von Emad al-Kabir war jedoch eine Ausnahme. Zwar standen im Berichtsjahr mehrere Polizisten vor Gericht, weil sie Gefangene gefoltert hatten, generell aber wurde Foltervorwürfen nur selten nachgegangen und in den allermeisten Fällen keine strafrechtlichen Schritte gegen die mutmaßlichen Täter eingeleitet.

Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz

Im Juni nahm das Parlament ein neues Justizverfassungsgesetz an. Das Gesetz enthielt zwar einige positive Bestimmungen wie die Einschränkung der Macht der Ministerien, reformorientierte Richter und der Muslimbruderschaft nahestehende Abgeordnete der Opposition kritisierten aber fehlende Vorkehrungen zum Schutz der Unabhängigkeit der Justiz. Im Juli äußerte sich der UN-Sonderberichterstatter über die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten besorgt über das neue Gesetz. Er bemängelte namentlich das Fehlen eindeutiger Kriterien für die Auswahl und Ernennung von Richtern und monierte, dass das Gesetz keine Garantien für faire Disziplinarverfahren gegen Richter enthielt.

Mahmoud Mekki und Hisham Bastawisi, zwei hochrangige Richter und Vizepräsidenten des Kassationsgerichts, mussten sich im Mai vor einem Disziplinarausschuss verantworten, der im Gebäude des Obersten Gerichtshofs in Kairo zusammentrat, weil sie öffentlich eine Untersuchung von Vorwürfen über Wahlbetrug bei den Parlamentswahlen im Jahr 2005 gefordert hatten. Mahmoud Mekki wurde freigesprochen und sein Kollege Hisham Bastawisi offiziell verwarnt. Dieser Vorgang löste landesweit Kritik sowie Proteste und Demonstrationen von Oppositionsparteien, reformorientierten Gruppen und Gewerkschaftsmitgliedern aus, die sich mit den beiden Richtern solidarisierten. Die Bereitschaftspolizei ging mit Gewalt gegen die Protestkundgebungen vor und nahm mehr als 500 Demonstranten, überwiegend Muslimbrüder, in Haft. Unter den Festgenommenen befanden sich Essam al-Aryan, Mohammed Morsy und Maged Hassan, drei prominente Mitglieder der Muslimbruderschaft. Die meisten der Häftlinge kamen nach kurzer Zeit wieder frei.

Rechte auf freie Meinungsäusserung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Die Rechte auf freie Meinungsäusserung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Einige Nichtregierungsorganisationen konnten ihre Zulassung und die Konstituierung als juristische Person nur unter Schwierigkeiten erlangen. Nach wie vor wurden Journalisten wegen ihrer Arbeit bedroht, schikaniert und zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Tal’at as-Sadat, ein Neffe des 1981 ermordeten Staatspräsidenten Mohamed Anwar as-Sadat, wurde im Oktober wegen Verleumdung der Streitkräfte und Verbreitung falscher Gerüchte zu einem Jahr Zwangsarbeit und einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte den Medien eine Reihe von Interviews gegeben und darin den Vorwurf erhoben, dass an der Ermordung seines Onkels durch islamistische Soldaten hochrangige Offiziere der Armee beteiligt gewesen seien. Tal’at as-Sadat hatte außerdem angedeutet, auch Staatspräsident Hosni Mubarak, damals Vizepräsident des Landes, sei in den Vorfall verwickelt gewesen. Obwohl er Zivilist ist, wurde Tal’at as-Sadat nach der Aufhebung seiner Immunität als Parlamentsabgeordneter von einem Militärgericht abgeurteilt.

Im Juli verabschiedete das Parlament ein umstrittenes Gesetz, auf dessen Grundlage die Pressefreiheit weiterhin Einschränkungen unterlag. Es sah für bestimmte Vergehen wie etwa Beleidigung von Amtsträgern Gefängnisstrafen vor. Unabhängige und der Opposition nahestehende Zeitungen stellten ihre Publikationstätigkeit aus Protest gegen das Gesetz für einen Tag ein. Darüber hinaus beteiligten sich mehrere hundert Medienschaffende an einer Demonstration vor dem Parlamentsgebäude.

Ibrahim Eissa, Chefredakteur der Oppositionszeitung al-Dostour, die für das Blatt tätige Journalistin Sahar Zaki und Saied Mohamed Abdullah wurden im Juni wegen Beleidigung des Staatspräsidenten und der Verbreitung falscher Gerüchte zu jeweils einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt. Die Anklagepunkte bezogen sich auf im April erschienene Artikel über ein von Saied Mohamed Abdullah gegen den Staatspräsidenten und hochrangige Funktionäre der regierenden Nationaldemokratischen Partei angestrengtes Verfahren. Ihr Fall war Ende 2006 noch vor dem Berufungsgericht anhängig.

Todesstrafe

Gerichte verhängten auch weiterhin die Todesstrafe. Drei terroristischer Straftaten schuldig gesprochene Personen wurden in unfairen Prozessen zum Tode verurteilt, mindestens vier weitere Gefangene hingerichtet.

Im Juni wurden die Brüder Ezzat und Hamdi Ali Hanafi hingerichtet. Sie waren im September 2005 vom Obersten (Notstands-)Staatssicherheitsgericht zum Tode verurteilt worden, weil sie sich einer Durchsuchung der Sicherheitskräfte nach nicht genau benannten Drogen mit Waffengewalt widersetzt hatten. Das Verfahren des Gerichts verletzte Grundprinzipien eines fairen Prozesses. So hatten die Angeklagten unter anderem nicht die Möglichkeit, vor einer höheren Instanz Berufung einzulegen.

Flüchtlinge und Migranten

Am 3. Januar kündigten die Behörden an, bis zu 650 Sudanesen gegen ihren Willen in ihre Heimat abzuschieben. Die Betroffenen, unter denen sich Flüchtlinge, Asylbewerber und Migranten befanden, waren verhaftet worden, nachdem die Polizei am 30. Dezember 2005 eine friedliche Demonstration vor dem Amt des Uno-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) in Kairo gewaltsam aufgelöst hatte. Dabei waren mindestens 27 Sudanesen getötet und zahlreiche weitere verletzt worden. Letztlich ließen die Behörden die Festgenommenen wieder frei und erklärten, dass diese nicht in den Sudan abgeschoben würden. Sie machten jedoch keine Anstalten, im Zusammenhang mit den Tötungen Ermittlungen einzuleiten.

Im August legte Ägypten dem Uno-Ausschuss für die Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen einen Bericht vor, der bereits seit 2004 überfällig war.