Es war ein Schock für alle, die nach dem Sturz des alten Regimes auf einen grösseren Respekt für Frauen und ihre Rechte hofften: 18 Demonstrantinnen vom Tahrir-Platz, die zum Internationalen Frauentag friedlich ihre Rechte eingefordert hatten, wurden am 9. März 2011 von der Armee gefangen genommen, geschlagen und mit Elektroschocks gefoltert. 17 von ihnen wurden zudem gezwungen, sich nackt auszuziehen und sich so genannten «Jungfräulichkeitstests» zu unterziehen.
Amnesty hatte dagegen protestiert und den regierenden Militärrat dringend aufgefordert, die Vorfälle zu untersuchen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und solche Praktiken zu verbieten.
Zwei Frauen, ein Opfer der «Tests» und eine weitere Aktivistin, reichten Klage ein und verlangten die Einstellung solcher Praktiken. Im Dezember 2011 hat nun ein Verwaltungsgericht entschieden, dass die erzwungenen «Jungfräulichkeitstests» rechtswidrig waren und zu verbieten sind. Das Gericht bezog sich dabei auf die in der ägyptischen Verfassungserklärung von 2011 garantierten Menschenrechte und auf Ägyptens Verpflichtungen im Sinne des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Die Instanz erwähnt in ihrer Urteilsbegründung auch einen Amnesty-Bericht vom 27.6.2011 und ein Meeting zwischen dem Generalsekretär von Amnesty International und einem Mitglied der Höchsten Militärrates, wonach die Anordnung der «Tests» durch das Militär implizit zugegeben wurde.
Der Entscheid bedeutet, dass solche «Jungfräulichkeitstests» sofort gestoppt werden müssen und als rechtswidrig eingestuft werden, wenn sie in Militärgewahrsam durchgeführt werden. Dass die Tests als rechtswidrig beurteilt wurden, eröffnet auch die Aussicht der Opfer auf Kompensation. Bisher hat Amnesty allerdings keine Kenntnis davon, dass entsprechende Entschädigunsklagen eingereicht worden wären.