Die Polizeikräfte zeigten weder einen Durchsuchungs- noch einen Haftbefehl vor und sagten den Angehörigen auch nicht, wohin der Junge gebracht wurde. Es hiess nur, dass er nach einer etwa zweistündigen Vernehmung zurückgebracht werde. Aser Mohamed war anschliessend 34 Tage lang verschwunden. Während dieser Zeit bestritten die Behörden, ihn festzuhalten und seine Angehörigen wussten nicht, wo er sich aufhielt.
Aser Mohamed wurde am 15. Februar 2016 von der Staatsanwaltschaft ohne seinen Rechtsbeistand verhört. Diese Praxis verstösst gegen ägyptisches Recht, das für Jugendliche unter 15 Jahren eine Strafverfolgung nach dem Jugendstrafrecht vorsieht. Anschliessend wurde der Junge in eine Hafteinrichtung der Zentralen Sicherheitskräfte in Gizeh überführt, wo er bis heute festgehalten wird. Dort wurde ihm schliesslich erlaubt, seine Angehörigen und seinen Rechtsbeistand anzurufen.
Während Aser Mohamed verschwunden war, wurde er gemeinsam mit erwachsenen Häftlingen rechtswidrig im Gewahrsam des Geheimdienstes festgehalten. Der Jugendliche berichtete, dass man ihn mit Elektroschocks gefoltert und misshandelt habe, um ihn zu zwingen, Straftaten zu «gestehen». Dazu zählt auch die vermeintliche Beteiligung an einem Anschlag, der am 7. Januar 2016 auf das Hotel Three Pyramids in Gizeh verübt worden war.
Die Angehörigen des Geheimdienstes verweigerten ihm die medizinische Versorgung, und die Staatsanwaltschaft lehnte die Untersuchung seiner Vorwürfe über Verschwindenlassen, Folter und andere Misshandlungen ab. Anerkannt wurden dagegen seine «Geständnisse», obwohl seine Rechtsbeistände geltend machten, dass diese unter Folter erzwungen worden waren. Aser Mohamed berichtet, dass ihm der Staatsanwalt mit weiterer Folter gedroht habe, sollte er seine «Geständnisse» widerrufen.
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