Das Gerichtsurteil betrifft eines der beiden Verfahren, welche die ägyptische Staatsanwaltschaft gegen Amal Fathy angestrengt hatte, nachdem sie im Mai 2018 ihre Erfahrungen mit sexueller Gewalt auf Facebook geschildert und die Untätigkeit der ägyptischen Regierung kritisiert hatte. Deswegen wurde ihr die «Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation», der «Aufruf zu terroristischen Handlungen» und die «Verbreitung von Falschnachrichten» vorgeworfen. Die Anordnung zur Entlassung aus der Untersuchungshaft erfolgte unter der Auflage, sich wöchentlich mehrmals bei der Polizei zu melden. Das Verfahren gegen sie läuft weiter. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Meldung eingegangen, wonach Amal Fathy das Gefängnis tatsächlich hätte verlassen können. Die neuesten Entwicklungen werden auf der internationalen Webseite von Amnesty publiziert (englisch).
In einem zweiten Verfahren – das im Berufungsverfahren ebenfalls weiter läuft - war Amal Fathy bereits zu einer bedingten Gefängnisstrafe und einer Busse verurteilt und hätte nach Bezahlung einer Kaution freigelassen werden sollen, wenn nicht im anderen Verfahren Untersuchungshaft angeordnet worden wäre.
Amnesty International hofft, dass die seit sieben Monaten andauernde, völlig ungerechtfertigte Haft Amal Fathys mit dem jüngsten Gerichtsentscheid zu Ende geht. Die Menschenrechtsorganisation fordert die ägyptische Regierung auf, den Entscheid nun umgehend umzusetzen. Amal Fathy hätte aber nie angeklagt werden sollen, und Amnesty ruft die Staatsanwaltschaft auf, die konstruierten Anklagen fallen zu lassen und die anhaltende Kampagne gegen jede freie Meinungsäusserung einzustellen.