Am 6. März 2019 verschleppten Angehörige des Geheimdienstes Malak al-Kashef aus dem Haus ihrer Familie in Gizeh. Zuvor hatte die Aktivistin nach einem Feuer im Kairoer Ramses-Bahnhof über die Sozialen Medien zu Protesten aufgerufen. Am 2. April verlängerte die Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit ihre Haft ein zweites Mal um weitere 15 Tage. Malak al-Kashef wird in dem Strafverfahren mit dem Aktenzeichen 1739/2018 willkürlich beschuldigt, eine «terroristische Organisation zu unterstützen» sowie «die Sozialen Medien für Straftaten missbraucht zu haben».
Malak al Kashef ist eine gewaltlose politische Gefangene, die nur inhaftiert ist, weil sie von ihrem Recht auch freie Meinungsäusserung Gebrauch gemacht hat.
Die 19-jährige Transfrau wird im Tora-Gefängnis von Kairo, einem reinen Männergefängnis, in Einzelhaft gehalten.
Ihr Rechtsbeistand berichtete, dass sie am 10. März in einem staatlichen Krankenhaus zu einer Analuntersuchung gezwungen worden sei. Dort kam es auch zu weiteren sexualisierten Übergriffen durch das medizinische Personal. Solche Übergriffe sind als Folter oder andere Misshandlung zu werten und verstossen gegen die UN-Antifolterkonvention, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die Afrikanische Menschen- und Völkerrechtskonvention. Ägypten ist Vertragspartei aller drei Verträge.
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