Der Menschenrechtsanwalt Ibrahim Ezz el-Din wird seit 2019 willkürlich in Haft gehalten. Er arbeitete bei der Ägyptischen Kommission für Rechte und Freiheiten (ECRF) zum Recht auf Wohnen. Nach seiner Festnahme im Juni 2019 war er 167 Tage Opfer des Verschwindenlassens und wurde nach eigenen Angaben gefoltert. Die Behörden wollten Informationen über seine Menschenrechtsarbeit und die Organisation ECRF erlangen. Er konnte weder die Rechtmässigkeit seiner Inhaftierung wirksam anfechten noch sein Recht auf eine angemessene Verteidigung wahrnehmen. Die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anschuldigungen auf geheime polizeiliche Ermittlungen, die Ibrahim Ezz el-Din und seine Rechtsbeistände nicht einsehen durften.
Am 27. Dezember 2020 hatte das Kairoer Strafgericht seine Freilassung angeordnet, und am 28. Dezember wurde er zur Vorbereitung seiner Entlassung auf die Polizeiwache von Samanoud gebracht.
Am 2. Januar 2021 musste Ibrahim Ezz el-Din vor der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit erscheinen, da in einem neu konstruierten Fall Untersuchungen gegen ihn eingeleitet wurden. Ihm wird vorgeworfen, «einer terroristischen Gruppe anzugehören». Er ist nach wie vor willkürlich inhaftiert.
Aufgrund der schlechten Haftbedingungen hat sich sein Gesundheitszustand verschlechtert. Unter anderem leidet er an Depressionen, im Jahr 2020 hat er zwei Suizidversuche unternommen.
Ibrahim Ezz el-Din ist einem erhöhten Risiko durch COVID-19 ausgesetzt, zumal seine chronischen Allergien Atembeschwerden verursachen.
Amnesty International betrachtet ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen, der sich lediglich aufgrund seiner friedlichen Menschenrechtsarbeit in Haft befindet.
Abgeschlossene Briefaktion