Alem Tesfay Abraham und Kibrom Adhanom Okbazghi sind seit 2012 bzw. 2013 willkürlich und ohne Rechtsgrundlage oder Zugang zu einem Asylverfahren in Ägypten inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen am 10. März 2012 den 42-jährigen Alem Tesfay Abraham am Grenzübergang Salloum zu Libyen fest. Der 37-jährige Kibrom Adhanom Okbazghi wurde am 30. Dezember 2013 im Gouvernement Nordsinai festgenommen. Nach Angaben ihres Rechtsbeistands wurden sie seither keiner Straftat angeklagt.
Stattdessen drängten sie Beamt*innen der Migrationsabteilung des Innenministeriums wiederholt zur «freiwilligen» Rückkehr nach Eritrea. Die beiden Männer haben sich geweigert und wiederholt darum gebeten, beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) Schutz beantragen zu können. Am 9. September zwangen Gefängnisbeamt*innen sie, sich in einem Krankenhaus ausserhalb des Gefängnisses einem PCR-Test auf das Coronavirus zu unterziehen und Dokumente in arabischer Sprache zu unterschreiben, die sie nicht lesen konnten. Schliesslich teilten sie ihnen mit, dass ihre Abschiebung geplant sei, ohne ein Datum zu nennen.
Die geplante Abschiebung würde gegen den Grundsatz der Nichtzurückweisung verstossen, der es untersagt, Personen in ein Land abzuschieben, in dem sie der Gefahr von Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt wären.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Alem Tesfay Abraham und Kibrom Adhanom Okbazghi flohen aus Eritrea, um der unbefristeten Wehrpflicht zu entgehen, die einer der Hauptgründe für die Flucht aus Eritrea ist. Laut einem Bericht von Amnesty International aus dem Jahr 2016 müssen Deserteure mit langer willkürlicher Inhaftierung, unmenschlichen Haftbedingungen sowie Folter und anderer Misshandlung rechnen. Darüber hinaus stellte die Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats zur Menschenrechtslage in Eritrea im Jahr 2015 fest, dass «mit wenigen Ausnahmen diejenigen, die zur Rückkehr in das Land gezwungen wurden, festgenommen, inhaftiert und Misshandlungen und Folter ausgesetzt wurden».
Die ägyptischen Sicherheitskräfte nehmen routinemässig und willkürlich Geflüchtete, Asylsuchende und Migrant*innen ohne Aufenthaltsstatus fest und inhaftieren sie. Als Vertragsstaat des Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, des Übereinkommens der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU) von 1969 zur Regelung der besonderen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika, des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sind die ägyptischen Behörden verpflichtet, den Grundsatz der Nichtzurückweisung zu beachten.