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Hintergrundinformationen
Der Eintrag im Jahresbericht 2007 basiert auf Vorkomnissen und Daten aus dem Jahr 2006
Algerien hatte weiterhin an den Folgen des blutigen internen Konflikts der 1990er Jahre zu tragen, in dessen Verlauf sowohl bewaffnete Gruppen als auch die Sicherheitskräfte der Regierung vermutlich rund 200000 Menschen bei Anschlägen und Übergriffen getötet hatten. Die Regierung bezeichnete ihre Politik der «nationalen Versöhnung» als einzig wirkungsvollen Lösungsansatz, um das schwere Erbe der Vergangenheit aufzuarbeiten. Sie führte pauschale Amnestieregelungen und die Aussetzung der Strafverfolgung gegen Täter ein, die während des Konflikts Menschenrechtsverstösse begangen hatten. Ferner sahen die Gesetze Entschädigungszahlungen für bestimmte Kategorien von Opfern vor, ebenso Sozialleistungen für ehemalige Angehörige bewaffneter Gruppen und deren Familien sowie Massnahmen zur Wiedereingliederung von Menschen, die wegen mutmasslicher Unterstützung der Islamischen Heilsfront (Front Islamique du Salut – FIS) an den Rand der Gesellschaft gedrängt worden waren.
Die Islamische Heilsfront, deren Wahlerfolg 1992 das Einschreiten des Militärs und den daraus entstandenen internen Konflikt ausgelöst hatte, blieb weiterhin verboten. Ihr wurde die Teilnahme am politischen Leben untersagt, obwohl einige ihrer ehemaligen Anführer den »Versöhnungsplan« der Regierung unterstützten.
Algerien war ein wichtiger Verbündeter der USA im «Krieg gegen den Terror». Die noch aktiven bewaffneten Gruppen verübten weiterhin Gewaltakte, die häufig mit kriminellen Machenschaften wie Schmuggel, Schutzgelderpressung und Geldwäsche einhergingen. Die Regierung setzte ihre bewaffnete Kampagne gegen diese Gruppen fort, denen sie Verbindungen zum Netzwerk al-Qaida unterstellte. Mehrere Länder schoben algerische Staatsbürger in ihre Heimat ab, obwohl sie dort Gefahr liefen, wegen vermeintlicher terroristischer Aktivitäten gefoltert zu werden. Die Regierungen begründeten ihre Vorgehensweise damit, dass diese Personen ein Risiko für die nationale Sicherheit ihres Landes darstellten. Im Vorfeld hatten sich einige der Staaten bei den algerischen Behörden die Zusicherung eingeholt, dass die Rückkehrer bei ihrer Ankunft nicht gefoltert oder misshandelt werden würden. Algerien lehnte es jedoch ab, die aus dem Ausland abgeschobenen Personen unter die Beobachtung unabhängiger Organisationen zu stellen.
Die gestiegenen Öl- und Gaspreise sorgten für zusätzliche Steuereinnahmen, mit denen die Regierung etwa zwei Drittel ihrer Auslandsschulden zurückzahlen konnte. Internationale Finanzinstitutionen wiesen allerdings eindringlich auf die Notwendigkeit von Reformen hin, um das Wirtschaftswachstum auf eine breitere Basis zu stellen und Arbeitsplätze zu schaffen. Von Ausschreitungen begleitete Proteste gegen die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen sowie Korruptionsvorwürfe waren nach wie vor an der Tagesordnung.
Straflosigkeit
Es waren keine Fortschritte bei der Untersuchung der zahlreichen massiven Menschenrechtsverstösse wie etwa Folterungen, Tötungen, Entführungen und Fälle von «Verschwindenlassen» zu verzeichnen, die im Zuge des Konflikts der 1990er Jahre von bewaffneten Gruppierungen und staatlichen Sicherheitskräften verübt worden waren. Die Regierung unterliess es weiterhin, mit den zuständigen UN-Menschenrechtsorganen effektiv zu kooperieren, um die während des Konflikts begangenen Menschenrechtsverbrechen aufzuarbeiten.
Die im Februar durch Präsidialerlasse in Kraft getretenen Amnestiegesetze sorgten für eine weitergehende Verankerung der Straflosigkeit. Nach Ansicht der Regierung dienten sie der Umsetzung der Charta für Frieden und nationale Versöhnung, die bei einem Referendum im Jahr 2005 Zustimmung gefunden hatte. Menschenrechtsgruppen sowie Opfer- und Hinterbliebenenverbände gaben bei öffentlichen Demonstrationen ihrem Protest gegen die neuen Gesetze Ausdruck, die sie als verfassungswidrig bezeichneten.
Gemäss den Amnestiegesetzen waren Beschwerden gegen die Sicherheitskräfte und ihre Mittäter nicht zulässig, was faktisch einer Straffreierklärung zugunsten der in den 1990er Jahren für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen gleichkam. Zudem bedrohten sie Personen mit Gefängnisstrafen, die sich in der Öffentlichkeit über Menschenrechtsverbrechen der Sicherheitskräfte äusserten. Mit ihren Folterpraktiken sowie Tausenden Fällen von extralegalen Hinrichtungen und «Verschwindenlassen» haben sich die Sicherheitskräfte und staatlich bewaffneten Milizen eindeutig Völkerrechtsverbrechen schuldig gemacht. Durch die Amnestiegesetze stellte sich die algerische Regierung in Widerspruch zu ihrer internationalen Verpflichtung, derartige Verbrechen zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Damit versagte sie den Opfern und deren Angehörigen eine angemessene Wiedergutmachung für das von ihnen erlittene Unrecht.
Die Amnestiegesetze ergänzten bereits zu einem früheren Zeitpunkt ergriffene Massnahmen, die für Angehörige bewaffneter Gruppen Straffreiheit vorsahen, wenn sie sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten freiwillig den Behörden stellen. Erklärtes Ziel dieser Massnahmen war es, bewaffnete Gruppen zur Aufgabe zu bewegen. Die Gesetze enthielten keine ausreichenden Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass die für schwere Verbrechen wie beispielsweise die Ermordung von Zivilisten Verantwortlichen strafrechtlich belangt werden. Bis zum Ablauf der Sechs-Monats-Frist stellten sich laut offiziellen Angaben annähernd 300 Angehörige bewaffneter Gruppen freiwillig den Behörden. Wie viele dieser Personen aufgrund welcher Verfahren von Strafverfolgung verschont blieben, war unklar. Die Behörden erklärten zudem, dass auch in Zukunft trotz Ablaufs der ursprünglich gesetzten Frist diejenigen, die sich freiwillig den Behörden stellen, in den Genuss ähnlicher Massnahmen kommen würden.
Die Amnestiegesetze enthielten ausserdem die Möglichkeit der Freilassung von Personen, die wegen vermeintlicher Beteiligung an terroristischen Aktivitäten – ausgenommen gemeinschaftlich begangene Tötungen, Vergewaltigungen und Bombenanschläge – festgenommen oder zu Haftstrafen verurteilt worden waren. Nach offiziellen Angaben wurden rund 2200 Menschen, die wegen Verwicklung in terroristische Aktivitäten angeklagt oder verurteilt worden waren, im März und den darauffolgenden Monaten aus der Haft entlassen. Die Behörden nannten jedoch weder Namen noch legten sie dar, in welcher Form der Kreis der freizulassenden Gefangenen ermittelt worden war. Mehrere Personen, denen die Staatsanwaltschaft Beteiligung am internationalen Terrorismus zur Last gelegt hatte, kamen frei, obwohl die Rechtslage hierfür keine Handhabe bot. Einige von ihnen wurden später erneut festgenommen und inhaftiert. Andere wiederum, die einen gesetzlichen Anspruch auf Freilassung hatten, befanden sich Ende des Berichtszeitraums immer noch in Haft.
Im August entschied der Uno-Menschenrechtsausschuss im Fall des seit fast sieben Jahren ohne Prozess inhaftierten Malik Medjnoun, dass er unverzüglich vor Gericht gestellt oder aber freigelassen werden müsse. Der Ausschuss ordnete ausserdem Ermittlungen zur Aufklärung von Vorwürfen an, denen zufolge der Gefangene in der Haft in seinen Menschenrechten verletzt worden ist. Massnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen des Uno-Menschenrechtsausschusses schien die Regierung jedoch nicht eingeleitet zu haben. Malik Medjnoun befand sich Ende des Berichtszeitraums weiterhin ohne Prozess in Haft. Er war im Jahr 2000 angeklagt worden, 1998 an der Ermordung des prominenten Sängers Lounes Matoub beteiligt gewesen zu sein, doch hat niemals eine umfassende, unparteiische und unabhängige Untersuchung dieses Verbrechens stattgefunden. In den Jahren 1999 und 2000 war Malik Medjnoun an einem unbekannten Ort sieben Monate lang in geheimer Haft gehalten und während dieser Zeit Berichten zufolge gefoltert worden.
Politisch motivierte Morde
Dem Vernehmen nach wurden im Berichtszeitraum mehr als 300 Menschen, darunter über 70 Zivilisten, von bewaffneten Gruppierungen oder von Sicherheitskräften der Regierung getötet.
Bewaffnete Gruppen verübten weiterhin Anschläge auf militärische und in geringerem Masse auch auf zivile Ziele. Die Streitkräfte führten in Gebieten, in denen bewaffnete Gruppen aktiv waren, Razzien und anderweitige Operationen durch, in deren Verlauf vermeintliche Angehörige solcher Gruppierungen getötet wurden. Bei einigen dieser Tötungen könnte es sich um extralegale Hinrichtungen gehandelt haben. Zu den Opfern zählten anscheinend auch Frauen und Kinder, die mit Angehörigen bewaffneter Gruppen verwandt gewesen waren. Es gestaltete sich allerdings schwierig, Einzelheiten in Erfahrung zu bringen.
Menschenrechtsverletzungen im Kampf gegen den Terrorismus
Folterhandlungen wurden nach wie vor nicht strafrechtlich verfolgt. Es trafen weiterhin Berichte über Folterungen und Misshandlungen im Gewahrsam des militärischen Sicherheitsdienstes (Département du Renseignement et de la Sécurité – DRS) ein, in dessen Zuständigkeit es lag, terrorverdächtige Personen festzunehmen und gegen sie zu ermitteln. DRS-Gefangene gaben an, geschlagen, mit Elektroschocks gefoltert, an der Decke aufgehängt und gezwungen worden zu sein, grosse Mengen an verschmutztem Wasser, Urin oder Chemikalien zu trinken. Der Geheimdienst hielt Verdächtige bis zu mehreren Monaten in geheimer Haft. Während dieser Zeit wurde den Gefangenen unter Verstoss gegen geltendes Recht der Kontakt mit der Aussenwelt untersagt. Obwohl 2004 neue Vorschriften eingeführt worden waren, die Folter unter Strafe stellten, fanden allem Anschein nach keinerlei Ermittlungen zur Aufklärung von Berichten über Folterungen und Misshandlungen statt. Mindestens drei Personen wurden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Abwesenheit zum Tode verurteilt.
Der in Belgien wohnhafte algerische Staatsbürger Hadj Djilali Bouazza wurde im März bei einem Besuch in Algerien rund zehn Tage nach seiner Ankunft festgenommen und vom DRS drei Monate lang von der Aussenwelt abgeschnitten in Gewahrsam gehalten. Während dieser Zeit soll er gefoltert worden sein, indem man mit Füssen auf ihm herumtrampelte, ihm die Augen verband und ihm Schläge gegen eine Seite des Kopfes versetzte, wodurch er vorübergehend auf einem Ohr sein Hörvermögen einbüsste. Eine von seinem Anwalt geforderte unabhängige medizinische Untersuchung fand nicht statt. Ende 2006 befand sich Hadj Djilali Bouazza unter der Anklage, in Algerien und im Ausland an terroristischen Aktivitäten beteiligt gewesen zu sein, weiterhin in Haft und wartete auf die Eröffnung seines Gerichtsverfahrens.
Ahmed Chergui wurde Ende Juni in der östlich von Algier gelegenen Provinz Boumerdes festgenommen. Beamte der Gendarmerie hielten ihn drei Tage lang fest. Dem Vernehmen nach entkleideten sie ihn und bedrohten ihn mit einem Hund. Anschliessend wurde Ahmed Chergui in den Gewahrsam des DRS überstellt, wo er offenbar weiteren Folterungen ausgesetzt wurde, unter anderem in Form brutaler Schläge auf die Beine. Obwohl seine Oberschenkel von Hämatomen übersät waren, soll ein ärztliches Attest das Fehlen jeglicher Spuren von Gewalteinwirkung bescheinigt haben. Ahmed Chergui wurde wegen terroristischer Aktivitäten unter Anklage gestellt und befand sich bei Jahresende in Erwartung seines Prozesses nach wie vor in Haft.
Fälle von «Verschwindenlassen»
Es wurden keine Schritte unternommen, um das Schicksal Tausender Menschen aufzuklären, die zwischen 1993 und 2002 dem «Verschwindenlassen» zum Opfer gefallen waren. Obwohl zahlreiche Familien das «Verschwinden» ihrer Angehörigen bei Gericht angezeigt hatten, blieben umfassende Ermittlungen und strafrechtliche Schritte gegen die mutmasslichen Täter aus. Die Gesetze der »nationalen Versöhnung« untersagten es den Gerichten, derartige Beschwerden zu bearbeiten.
Im März gab der Uno-Menschenrechtsausschuss seine erste Entscheidung im Zusammenhang mit Fällen von «Verschwindenlassen» in Algerien bekannt. Er kam zu dem Schluss, dass der algerische Staat durch sein Versäumnis, die Rechte und das Leben von Salah Saker und Riad Boucherf zu schützen, gegen eine Reihe von Bestimmungen des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verstossen hat. Die beiden Männer waren 1994 beziehungsweise 1995 als «verschwunden» gemeldet worden. Der Ausschuss sah durch den Umstand, dass die Behörden die Familien über das Schicksal sowie den Verbleib ihrer Angehörigen im Ungewissen belassen hatten, den Tatbestand der Misshandlung erfüllt.
Die Gesetze zur «nationalen Versöhnung» sahen die finanzielle Entschädigung von Familienangehörigen «verschwundener» Personen vor. Bis Ende des Berichtszeitraums waren allerdings noch keine Zahlungen erfolgt. Viele Familien lehnten zudem diese Form der Wiedergutmachung wegen fehlender Ermittlungen und ausbleibender Strafverfolgung der Täter ab. Sie befürchteten, dass das Geld sie zum Schweigen bringen und ihr Ruf nach Wahrheit und Gerechtigkeit erstickt werden sollte.
Zahlreiche Familien, deren Angehörige dem «Verschwindenlassen» zum Opfer gefallen waren und die die Behörden um Hilfe ersucht hatten, wurden im Laufe des Berichtszeitraums von den Sicherheitskräften vorgeladen, die ihnen eine schriftliche Bescheinigung über den Tod der ihnen nahestehenden Menschen aushändigten. Eine solche Bescheinigung war Voraussetzung für die Auszahlung von Entschädigungsleistungen. In dem Dokument wurden Angaben der Familien, ihre Angehörigen seien von den Sicherheitskräften festgenommen worden, als nicht zutreffend zurückgewiesen. Zu den Todesumständen hiess es in den Papieren, die betreffenden Personen seien von Unbekannten ermordet worden oder im Rahmen ihrer Aktivitäten als Mitglied in einer bewaffneten Gruppierung ums Leben gekommen.
Familien, deren Angehörige dem «Verschwindenlassen» zum Opfer gefallen waren, sahen sich Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Einige von ihnen wurden strafrechtlich verfolgt, weil sie Dokumentationen zusammengestellt, Kampagnen zur Aufklärung des Verbleibs von »Verschwundenen« durchgeführt oder auf friedliche Weise ihrem Protest gegen die von der Regierung propagierte Politik der nationalen Versöhnung Ausdruck gegeben hatten.
Einschüchterung von Menschenrechtlern und Journalisten
Die Rechte auf freie Meinungsäusserung und Versammlungsfreiheit unterlagen weiterhin Einschränkungen. Mehrere unabhängige Organisationen, darunter Vereinigungen von Angehörigen von »Verschwundenen«, wurden nach wie vor nicht als legale Organisationen anerkannt. Einige Einschränkungen hingen mit dem 1992 verhängten Ausnahmezustand zusammen, der immer noch in Kraft war.
Mit den im Februar eingeführten Amnestiegesetzen wurde es unter Strafe gestellt, sich zum Vorgehen der Sicherheitskräfte zu äussern. Die neuen Gesetze ermöglichten die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die öffentlich Menschenrechtsverletzungen anprangern oder eine Diskussion zu diesem Thema anregen. Ihnen drohten Freiheitsstrafen von bis zu fünf, im Wiederholungsfall von bis zu zehn Jahren. Bis Ende des Berichtszeitraums schienen die Gesetze noch keine Anwendung gefunden zu haben. Opfer von Menschenrechtsverletzungen und deren Angehörige, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschaftler sahen sich allerdings diversen anderen Formen der Einschüchterung und Drangsalierung ausgesetzt. Wegen Ausübung ihrer völkerrechtlich verbrieften Rechte mussten sie unter anderem damit rechnen, vor Gericht gezerrt zu werden.
Nach Angaben der algerischen Medien wurden auf Betreiben staatlicher Funktionsträger gegen rund 20 Journalisten unter der Anklage der Verleumdung strafrechtliche Schritte eingeleitet, die in ungefähr 15 Fällen zur Verhängung von bis zu einjährigen Gefängnisstrafen führten. Ein Grossteil der verurteilten Journalisten blieb während der Berufungsverfahren indes auf freiem Fuss.
Im Juli begnadigte Präsident Bouteflika alle Journalisten, die wegen Verstosses gegen Gesetze, welche die freie Meinungsäusserung einschränkten, verurteilt worden waren. Zahlreiche Journalisten, gegen die Haft- oder Geldstrafen verhängt worden waren, kamen in den Genuss des Gnadenaktes. Zuvor hatten im Mai von einer ähnlichen Massnahme nur wenige der Journalisten profitiert, für die sie nach offiziellen Angaben eigentlich gedacht war. Der Grund hierfür bestand darin, dass nur rechtskräftig verurteilte Journalisten begnadigt worden waren, gegen die meisten aber noch Berufungsverfahren liefen, bis zu deren Ausgang sie sich auf freiem Fuss befanden.
In dem offensichtlichen Versuch, die Rechtsanwälte Hassiba Boumerdesi und Amine Sidhoum einzuschüchtern und von ihrer Arbeit für die Menschenrechte abzuhalten, wurden im September Klagen gegen sie erhoben, die auf konstruierten Vorwürfen beruhten. Ihnen wurde zur Last gelegt, gegen Gesetze verstossen zu haben, die den Betrieb und die Sicherheit in Gefängnissen betrafen. Während des anhängigen Gerichtsverfahrens verblieben die beiden Anwälte in Freiheit.
Flüchtlinge und Migranten
Migranten ohne Papiere sahen sich der Gefahr der Inhaftierung und kollektiven Ausweisung ausgesetzt. Es trafen ausserdem Berichte über die Misshandlung illegaler Migranten durch die algerische Grenzpolizei ein. Tausende Migranten ohne Aufenthaltstitel, darunter möglicherweise Asylsuchende, wurden in afrikanische Länder südlich der Sahara abgeschoben, ohne dass sie einen Asylantrag hatten stellen oder gegen ihre Abschiebungsverfügung Rechtsmittel einlegen können.