Die Verfahren gegen die Protestierenden

Nach der brutalen Niederschlagung der Protestbewegung in Bahrain ist es zu gross angelegten Verhaftungen gekommen. Betroffen waren neben Teilnehmenden Regimekritikern insbesondere auch Ärzte und ...

Nach der brutalen Niederschlagung der Protestbewegung in Bahrain ist es zu gross angelegten Verhaftungen gekommen. Betroffen waren neben Teilnehmenden Regimekritikern insbesondere auch Ärzte und Pfleger, die verletzte Protestierende behandelt haben. Sie alle wurden von Militärgerichten abgeurteilt. Ende September urteilt nun der «National Safety Court of Appeal» in letzter Instanz. Im Hinblick darauf lanciert Amnesty International Online-Aktionen an die bahrainischen Botschaften in aller Welt.

Auch Monate nach der Niederschlagung der Protestbewegung ist die Menschenrechtslage in Bahrain weiterhin sehr prekär. Hunderte von Personen, denen Verbindungen zur Protestbewegung vorgeworfen wird, sind in Haft, viele berichteten über Folter und Misshandlung. Zahlreiche Angeklagte wurden in unfairen Verfahren vor Militärgerichten abgeurteilt, und mindestens 2500 Personen wurden aus dem öffentlichen Dienst entlassen.

Strafen gegen die Anführer

Am 22. Juni wurden 15 Anführer der Oppositionsbewegung von Militärgerichten in erster Instanz zu langjährigen Gefängnisstrafen oder zum Tod verurteilt. Am 28. September wird das endgültige Urteil durch den «National Safety Court of Appeal», ein Appellationsgericht für Angelegenheiten der nationalen Sicherheit, erwartet.

Verfahren gegen Ärzte und Pflegende

Daneben laufen auch die Verfahren gegen 48 Ärzte und Pfleger des Salmaniya – Spitals in Manama. Der Prozess vor Militärgericht gegen 20 von ihnen soll am 26. September wieder aufgenommen werden. Es ist offensichtlich, dass die Mitarbeiter des Salmaniya – Spitals allein deshalb vor Gericht stehen, weil sie verletzte Protestierende behandelt und sich gegenüber internationalen Medien über die gewaltsame Niederschlagung der Proteste beklagt haben.

Anklage gegen Vizepräsident des LehrerInnenverbandes

Schliesslich steht am 25. September auch die Fortsetzung des Prozesses gegen den damaligen Präsidenten und den Vizepräsidenten der bahrainischen LehrerInnenverbands an. Ihnen werden u.a. «Anstiftung zum Hass gegen die Regierung » vorgeworfen.

In allen drei Gerichtsverfahren gaben die Angeklagten an, in Haft gefoltert worden zu sein.

Amnesty International hat keinerlei Hinweise darauf, wonach Angeklagte in den genannten Verfahren Gewalt angewendet oder zu Gewalt aufgerufen hätten. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass es sich um Gewissensgefangene handelt, die allein aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Rechte freien Meinungsäusserung und Versammlung in Haft sind. Sie müssen deshalb unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden.