Briefaktion Bahrain: Aayat Alqormozi Militärgericht verurteilt Studentin wegen Vorlesen von Gedichten

Die 20-jährige Studentin Aayat Alqormozi kann jederzeit (erneut) inhaftiert werden. Ihr Vergehen: Sie trug im Februar 2011 bei einer Kundgebung selbstverfasste Gedichte vor, in denen sie den König ...

Die 20-jährige Studentin Aayat Alqormozi kann jederzeit (erneut) inhaftiert werden. Ihr Vergehen: Sie trug im Februar 2011 bei einer Kundgebung selbstverfasste Gedichte vor, in denen sie den König und Premierminister von Bahrain kritisierte. Aus diesem Grund wurde Aayat Alqormozi am 30. März 2011 festgenommen und im Juni von einem Militärgericht zu einem Jahr Haft verurteilt. Im Juli wurde sie zwar freigelassen, doch die Anklagepunkte gegen Aayat Alqormozi bestehen weiterhin.

Vor ihrer Festnahme im März hatten Sicherheitskräfte zwei Mal das Haus ihrer Eltern durchsucht und damit gedroht, ihre Brüder zu töten. Sie soll in Haft gefoltert worden sein. Im November erklärte das höchste Berufungsgericht, dass ihr Verfahren bis auf weiteres ausgesetzt werde.
Im September hinderte man Aayat Alqormozi daran, ihr Studium an der Universität von Bahrain zu beenden. Ein Wachmann verweigerte ihr den Zugang zum Campus. Die Universität gab keine Erklärung für dieses Vorgehen ab.
Im Zusammenhang mit den

Reformkundgebungen, die Anfang Februar 2011 in Bahrain begannen, wurden mindestens 1.000 Personen inhaftiert. Fünf der Inhaftierten starben an den Folgen von Folter. Zahlreiche Festgenommene wurden vor Militärgerichte gestellt und für schuldig befunden, darunter auch Aayat Alqormozi.

Seit Oktober 2011 werden in Bahrain alle Verfahren an Zivilgerichte übertragen. Amnesty International ist überzeugt, dass Zivilpersonen nicht vor ein Militärgericht gestellt werden dürfen, da diese Praxis gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren verstösst.


Forderungen der abgeschlossenen Aktion

 

Exzellenz

Die 20-jährige Studentin Aayat Alqormozi kann jederzeit (erneut) inhaftiert werden. Ihr Vergehen: Sie trug im Februar 2011 bei einer Kundgebung selbstverfasste Gedichte vor, in denen sie den König und Premierminister kritisierte. Aus diesem Grund wurde Aayat Alqormozi am 30. März 2011 festgenommen und im Juni von einem Militärgericht zu einem Jahr Haft verurteilt. Im Juli wurde sie zwar freigelassen, doch die Anklagepunkte gegen Aayat Alqormozi bestehen weiterhin.
Vor ihrer Festnahme im März hatten Sicherheitskräfte zwei Mal das Haus ihrer Eltern durchsucht und damit gedroht, ihre Brüder zu töten. Sie soll in Haft gefoltert worden sein. Im November erklärte das höchste Berufungsgericht, dass ihr Verfahren bis auf weiteres ausgesetzt werde.
Im September hinderte man Aayat Alqormozi daran, ihr Studium an der Universität zu beenden. Ein Wachmann verweigerte ihr den Zugang zum Campus. Die Universität gab keine Erklärung für dieses Vorgehen ab.
Im Zusammenhang mit den Reformkundgebungen wurden mindestens 1.000 Personen inhaftiert. Fünf der Inhaftierten starben an den Folgen von Folter. Zahlreiche Festgenommene wurden vor Militärgerichte gestellt und für schuldig befunden, darunter auch Aayat Alqormozi.
Seit Oktober 2011 werden alle Verfahren an Zivilgerichte übertragen. Amnesty International ist überzeugt, dass Zivilpersonen nicht vor ein Militärgericht gestellt werden dürfen, da diese Praxis gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren verstösst.

Ich fordere Sie auf sicherzustellen, dass das Urteil gegen Aayat Alqormozi aufgehoben wird und alle Anklagepunkte gegen sie fallen gelassen werden. Die Folter- und

Misshandlungsvorwürfe sollen untersucht und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.

Hochachtungsvoll

Dieser Brief ist Teil der Briefe gegen das Vergessen vom Februar 2012 | Zurück zur Übersicht Februar 2012 | Word-Dokument herunterladen | E-Mail Alert für «Briefe» abonnieren