Vor Formel-1-Rennen in Bahrain am 21. April 2013 Widerstand der Opposition soll erneut gebrochen werden

Fünf Jahre Gefängnis für jeden, der für die Verunglimpfung des Königs schuldig gesprochen wird - diese jüngste Initiative der Regierung von Bahrain ist ein neuer Versuch, den Widerstand der Opposition im Vorfeld der Formel-1 zu brechen, stellt Amnesty International fest.

Laut staatlichen Medienberichten hat das Kabinett von Bahrain am Sonntag, 14. April 2013, eine Ergänzung des Artikels 214 im Strafgesetzbuch beschlossen, die eine Verschärfung der Strafe für die Verunglimpfung des Königs Hamad bin Issa Al Kahlifa, der Staatsflagge und anderer nationaler Symbole beinhaltet. Diese Ergänzung, die nun an die Nationalversammlung weitergeleitet wurde, sieht bei solchen Delikten fortan eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und hohe Geldstrafen vor.

«Eine Verschärfung der Strafe für Regimekritiker ist ein weiterer Versuch, Aktivistinnen und Aktivisten im Vorfeld des Grand Prix einzuschüchtern», sagt Hassiba Hadj Sahraoui, bei Amnesty International zuständig für Nordafrika und den Nahen Osten. «Amnesty International hat die staatlichen Behörden von Bahrain wiederholt aufgefordert, Artikel aus dem Strafgesetz zu streichen (auch den Artikel 214), die dazu beitragen, dass freie Meinungsäusserung kriminalisiert wird.»

Die zuständigen Stellen in Bahrain entgegnen stets, dass im Land niemand für friedfertigen Protest oder die Ausübung seines Rechts auf Meinungsfreiheit eingesperrt wird. Aber es gibt zahlreiche Aktivisten, die wegen «Verunglimpfung des Königs» im Gefängnis gelandet sind:

So wurden Abdullah Alwi al-Hashemi, Ali Mohammed Ali und Ali Abdul Nabi al-Hayeki zwischen dem 5. Und 12. November 2012 für Twitter-Nachrichten zu vier bis sechs Monaten Gefängnis verurteilt, weil diese als «Beleidigung des Königs» eingestuft wurden. Zwei von Ihnen sind nach Verbüssen ihrer Haftstrafen wieder auf freiem Fuss. Abdullah Alwi al-Hashemi ist hingegen noch inhaftiert und soll erst Anfang Mai entlassen werden.

Erst am 12. März 2013 hat der Staatsanwalt von Bahrain über die staatlichen Medien verkündet, dass wieder sechs Menschen verhaftet worden sind, weil sie den König auf Twitter verunglimpft haben sollen. Die getrennten Verfahren gegen die sechs begannen am 24. März. Unter den Beschuldigten ist der 17-jährige Ali Faisal al-Shufa, der aufgrund des bereits genannten Artikels 214 des Strafgesetzbuches wegen «Beleidigung des Königs von Bahrain auf Twitter» angeklagt worden ist.

Die jüngsten Vorschläge der bahrainischen Regierung deuten darauf hin, dass die Bestrafung in ähnlichen Fällen künftig noch härter ausfallen wird. «Die Artikel des Strafgesetzes werden dazu missbraucht, Regimekritiker wegen der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäusserung ins Gefängnis zu bringen – das widerspricht dem internationalem Recht», so Hassiba Hadj Sahraoui.

Figuren des öffentlichen Lebens, dazu zählen auch Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder, dürfen legitimer weise kritisiert und von der Opposition angegriffen werden, so formuliert es das Uno-Menschenrechtskomitee.

Medienmitteilung veröffentlicht: 16. April 2013, Bern/London
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