Kurz vor seiner Festnahme hatte Walid Yunis Ahmad an einem Treffen der «Islamischen Bewegung in Kurdistan», einer legalen Oppositionspartei, teilgenommen. Nach dem Treffen nahm ihn jemand in seinem Wagen mit. Das Auto wurde von der Polizei angehalten und durchsucht. Dabei soll die Polizei Sprengstoff gefunden haben und verhaftete sowohl Walid Yunis Ahmad als auch den Fahrer, obwohl Walid Yunis Ahmad bestritt, etwas von dem Sprengstoff gewusst zu haben. Der Fahrer kam drei Monate später aus der Haft frei.
Über das Schicksal und den Verbleib von Walid Yunis Ahmad war zunächst nichts bekannt, und die Behörden leugneten, etwas über ihn zu wissen. Drei Jahre nach seinem Verschwinden wurden seine Familienangehörigen jedoch vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz benachrichtigt, dass er am Leben sei und sich in Gefangenschaft befinde. Daraufhin durften sie ihn in der Zentrale der «Asayish», der Sicherheitskräfte des Nordirak, in Erbil besuchen. Walid Yunis Ahmad gab an, während seiner dreijährigen Haft gefoltert und Zeuge von Folterungen an Mithäftlingen geworden zu sein. Zudem sei er in den Hungerstreik getreten.
Die kurdische Regionalregierung gibt an, dass sie Walid Yunis Ahmad nicht vor Gericht stellen kann, weil das Anti-Terror-Gesetz erst sechs Jahre nach seiner Festnahme erlassen wurde und das irakische Strafgesetz keine Terrorismus-Straftaten abdeckt. Walid Yunis Ahmad wird also auf unbestimmte Zeit ohne Aussicht auf eine Anklage oder einen fairen Prozess festgehalten, was einen eindeutigen Verstoss gegen internationales Recht darstellt.
Forderungen der abgeschlossenen Aktion
Exzellenz,
Walid Yunis Ahmad wurde am 6. Februar 2000 in Erbil, dem Sitz der kurdischen Regionalregierung im Nordirak, festgenommen. Er arbeitete für einen lokalen Radio- und Fernsehsender.
Kurz vor seiner Festnahme hatte Walid Yunis Ahmad an einem Treffen der «Islamischen Bewegung in Kurdistan», einer legalen Oppositionspartei, teilgenommen. Nach dem Treffen nahm ihn jemand in seinem Wagen mit. Das Auto wurde von der Polizei angehalten und durchsucht. Dabei soll die Polizei Sprengstoff gefunden haben und verhaftete sowohl Walid Yunis Ahmad als auch den Fahrer, obwohl Walid Yunis Ahmad bestritt, etwas von dem Sprengstoff gewusst zu haben. Der Fahrer kam drei Monate später aus der Haft frei.
Walid Yunis Ahmad wird seither auf unbestimmte Zeit ohne Aussicht auf eine Anklage oder einen fairen Prozess festgehalten, was einen eindeutigen Verstoss gegen internationales Recht darstellt. Ihre Regierung gibt an, dass sie Walid Yunis Ahmad nicht vor Gericht stellen kann, weil das Anti-Terror-Gesetz erst sechs Jahre nach seiner Festnahme erlassen wurde und das irakische Strafgesetz keine Terrorismus-Straftaten abdeckt.
Walid Yunis Ahmad gab zudem an, während seiner dreijährigen Haft gefoltert und Zeuge von Folterungen an Mithäftlingen geworden zu sein.
Ich bin sehr besorgt über diese Situation und fordere Sie daher auf, Walid Yunis Ahmad sofort und bedingungslos freizulassen, sofern er keiner erkennbar strafbaren Handlung angeklagt wird und kein faires Gerichtsverfahren erhält. Bitte sorgen Sie zudem dafür, dass eine Untersuchung der Foltervorwürfe eingeleitet wird und die Verantwortlichen ermittelt und vor Gericht gestellt werden.
Hochachtungsvoll
Dieser Brief ist Teil der Briefe gegen das Vergessen vom Dezember 2010 | Zurück zur Übersicht Dezember 2010 | Word-Dokument herunterladen | E-Mail Alert für «Briefe» abonnieren