Die Satellitenbilder belegen es: Über 700 Gebäude wurden in Sibaya zerstört oder beschädigt (rot), wenige blieben unversehrt (grün).  © CNES 2015, Distribution AIRBUS DS
Die Satellitenbilder belegen es: Über 700 Gebäude wurden in Sibaya zerstört oder beschädigt (rot), wenige blieben unversehrt (grün). © CNES 2015, Distribution AIRBUS DS

Nordirak Satellitenbilder belegen vorsätzliche Zerstörungen arabischer Dörfer

20. Januar 2016
Peschmerga-Kämpfer der kurdischen Regionalregierung und kurdische Milizen haben im Norden Iraks Tausende von Wohnhäusern niedergewalzt, gesprengt oder niedergebrannt. Ziel war offensichtlich, die arabische Bevölkerung zu vertreiben und für die vermutete Unterstützung des sogenannten «Islamischen Staates» zu bestrafen.

Der Bericht «Banished and dispossessed: Forced displacement and deliberate destruction in northern Iraq» stützt sich auf Untersuchungen in 13 Dörfern und Städten in den Provinzen Ninewa, Kirkuk und Diyala sowie auf die Schilderungen von mehr als hundert Augenzeugen und Opfern der Vertreibungen.

Satellitenbilder bestätigen, dass zahlreiche Dörfer wie zum Beispiel Tabaj Hamid dem Erdboden gleichgemacht wurden. Für Zerstörungen verantwortlich sind die Peschmerga-Kämpfer der kurdischen Regionalregierung (KRG) sowie, in einigen Fällen, mit ihnen kooperierende jesidische Milizen und bewaffnete kurdische Gruppierungen aus Syrien und der Türkei. Diese hatten die betreffenden Gebiete zwischen September 2014 und März 2015 vom «Islamischen Staat» (IS) zurückerobert.

Zehntausende Vertriebener

Von den Zerstörungen und Vertreibungen sind Zehntausende arabische Zivilpersonen betroffen. Sie leben unter erbärmlichen Umständen in Flüchtlingscamps. Ihr ganzer Besitz wurde zerstört, und die KRG verwehrt ihnen die Rückkehr.

«Offensichtlich haben die KRG-Kräfte eine konzertierte Kampagne zur Vertreibung arabischer Gemeinschaften losgetreten und zerstören in den Gebieten, die sie vom «IS» zurückerobert haben, ganze Dörfer. Die Vertreibung von Zivilpersonen und die Zerstörung von zivilem Wohnraum und Besitz ohne militärische Notwendigkeit könnte als Kriegsverbrechen qualifiziert werden», so Donatella Rovera, Krisenbeauftragte von Amnesty International.

KRG-Vertreter rechtfertigen die Vertreibungen mit Gründen der «Sicherheit». Eher scheint jedoch, dass die arabischen Gemeinschaften damit für die ihnen unterstellte Sympathien mit dem «IS» bestraft und gleichzeitig Territorialgewinne in «umstrittenen Gebieten» abgesichert werden sollen, welche die KRG seit langem als ihr rechtmässiges Eigentum betrachtet. Im selben Zug sollen unter dem Regime von Saddam Hussein begangene Zwangsvertreibungen von Kurden und die Ansiedlung von Arabern rückgängig gemacht werden.

Keine Rechtfertigung für Menschenrechtsverletzungen

Amnesty International ist sich der enormen humanitären und sicherheitspolitischen Herausforderungen bewusst, mit denen die kurdische Regionalregierung konfrontiert ist. Hunderttausende Flüchtlinge waren in ihr Gebiet geflohen, nachdem der «IS» im 2014 weite Teile des Nordiraks erobert hatte. Damit lässt sich jedoch die Vertreibung ganzer Dorfgemeinschaften nicht entschuldigen.

«Die KRG muss die Zerstörung von Dörfern und von zivilem Eigentum umgehend stoppen, den Vertriebenen die Rückkehr ermöglichen und sie angemessen entschädigen. Auch die Mitglieder der von den USA angeführten Anti-IS-Koalition dürfen über Menschenrechtsverletzungen ihrer Verbündeten nicht hinwegsehen», so Donatella Rovera.