None
Hintergrundinformationen
Der Eintrag im Jahresbericht 2007 basiert auf Vorkomnissen und Daten aus dem Jahr 2006
Die Differenzen zwischen dem Iran und der internationalen Staatengemeinschaft über das Uran-Anreicherungsprogramm, an dem die iranische Regierung hartnäckig festhielt, verschärften sich weiter. Im März verwies die Internationale Atomenergiebehörde den Atomkonflikt mit dem Iran an den UN-Sicherheitsrat. Als der Iran der Aufforderung, sein Anreicherungsprogramm bis August einzustellen, nicht nachkam, verhängte der Sicherheitsrat im Dezember Sanktionen gegen das Land. Nach wie vor warf der Iran ausländischen Regierungen vor, in den Grenzgebieten Unruhe zu schüren, und wurde im Gegenzug bezichtigt, an der sich verschlechternden Sicherheitslage im Irak mitschuldig zu sein. Im Februar forderte die US-Regierung vom Kongress weitere 75 Millionen US-Dollar «zur Unterstützung der Demokratie» im Iran. Präsident Ahmadinejad bedrohte in öffentlichen Erklärungen weiterhin den Staat Israel und bestritt den Holocaust. Der Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union und dem Iran blieb ausgesetzt.
Im Dezember fanden Wahlen zu den Kommunalparlamenten und zur Expertenversammlung statt, die die Ernennung des obersten Religionsführers überwacht. Der Wächterrat, der alle Gesetze und politischen Massnahmen daraufhin prüft, ob sie den Grundsätzen des Islam und der Verfassung entsprechen, liess nur 164 Kandidaten für die Wahlen zur Expertenversammlung zu. Alle anderen Bewerber, darunter auch zwölf Frauen, lehnte er auf der Grundlage diskriminierender Auswahlverfahren ab. Die Ergebnisse beider Wahlen wurden als Niederlage für die Regierung von Präsident Ahmadinejad betrachtet.
Die Behörden sahen sich dem Widerstand bewaffneter kurdischer und belutschischer Gruppen gegenüber.
Im Dezember verurteilte die Generalversammlung der Vereinten Nationen in einer Resolution die Menschenrechtslage im Iran. Die iranische Regierung hatte zwar bereits im Jahr 2002 ihre Bereitschaft signalisiert, Uno-Menschenrechtsgremien ins Land zu lassen, aber niemals einen konkreten Termin vorgeschlagen.
Repression gegen Minderheiten
Auch im Berichtsjahr waren Gesetze und Praktiken, die ethnische und religiöse Minderheiten diskriminierten, Auslöser von sozialen und politischen Unruhen.
Araber
Die arabische Minderheit klagte weiterhin über Diskriminierung beispielsweise beim Zugang zu den Ressourcen des Landes sowie über Zwangsräumungen. Im Oktober genehmigte der Wächterrat einen Gesetzesvorschlag, demzufolge zwei Prozent der iranischen Öleinnahmen der Provinz Kusistan zugeteilt werden sollen, in der viele Araber leben.
Im Berichtsjahr befanden sich zahlreiche Araber in Haft. Mindestens 36 Araber wurden wegen Beteiligung an den Bombenanschlägen in Ahvaz und Teheran im Jahr 2005 nach unfairen Prozessen zum Tode beziehungsweise zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Es fanden fünf Hinrichtungen statt, darunter die von Mehdi Nawaseri und Mohammad Ali Sawari. Die beiden Männer wurden im Februar öffentlich gehängt, nachdem das Fernsehen ihre «Geständnisse» übertragen hatte.
Zwischen Februar und April wurden mindestens fünf Frauen festgenommen, einige davon zusammen mit ihren Kindern. Die Umstände dieser Fälle deuteten darauf hin, dass die Inhaftierung der Frauen dazu diente, ihre Männer zu zwingen, sich zu stellen beziehungsweise ein Geständnis abzulegen. Vier der Frauen und zwei Kinder sollen sich Ende des Berichtsjahrs noch immer in Haft befunden haben.
Im Oktober wurden sieben Rechtsanwälte, die einige der im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen beschuldigten Personen verteidigten, vom Revolutionsstaatsanwalt von Ahvaz unter der Anklage der «Gefährdung der Staatssicherheit» vorgeladen. Grund dafür war ein Brief an das Revolutionsgericht in Ahvaz, in dem sie sich über Mängel in dem gegen ihre Klienten geführten Verfahren beschwert hatten.
Aserbaidschaner
Nach der Veröffentlichung einer Karikatur in der staatlichen Zeitung Iran, die von der aserbaidschanischen Minderheit als beleidigend empfunden wurde, kam es im Mai in mehreren Städten im Nordwesten des Landes, in denen vor allem Aserbaidschaner leben, verbreitet zu Protestdemonstrationen. Die Sicherheitskräfte nahmen Hunderte, wenn nicht Tausende Menschen in Haft und waren Berichten zufolge für zahlreiche Todesfälle verantwortlich. In amtlichen Quellen wurde die Zahl der Festnahmen und Tötungen heruntergespielt. Weitere Verhaftungen erfolgten vor allem im Zusammenhang mit für die aserbaidschanische Gemeinschaft wichtigen Daten und Ereignissen wie dem alljährlichen Treffen auf der Burg Babek in Kalayber im Juni. Auch der Boykott der Eröffnung des neuen akademischen Jahres, durch den die aserbaidschanische Minderheit ihre sprachlichen Rechte durchzusetzen versuchte, hatte Festnahmen zur Folge.
Abbas Lisani wurde im Juni wegen der Teilnahme an einer Protestdemonstration gegen die antiaserbaidschanische Karikatur in Ardabil über drei Monate als gewaltloser politischer Gefangener in Haft gehalten und im September unter anderem wegen »Verbreitung regierungsfeindlicher Propaganda« zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie zu 50 Peitschenhieben verurteilt. Ende Oktober legte er Rechtsmittel gegen das Urteil ein, doch fünf Tage danach wurde Abbas Lisani erneut festgenommen. Seiner Familie teilten die Behörden später mit, dass seine Strafe auf 18 Monate Haft mit anschliessendem internem Zwangsexil von drei Jahren erhöht worden sei. Abbas Lisani hatte sich entschieden gegen jegliche Anwendung von Gewalt ausgesprochen. Ende des Berichtsjahrs drohten ihm wegen der Teilnahme an den Treffen auf der Burg Babek in den Jahren 2003 und 2005 weitere Freiheitsstrafen.
Kurden
Im Februar kam es Berichten zufolge bei Zusammenstössen zwischen kurdischen Demonstranten und den Sicherheitskräften in Maku und anderen Städten zu mindestens neun Todesfällen und zahlreichen, möglicherweise Hunderten von Verhaftungen. Im März forderten kurdische Abgeordnete des iranischen Parlaments in einem Schreiben an den Präsidenten, er möge eine Untersuchung der Todesfälle veranlassen und dafür sorgen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Berichten zufolge wurden tatsächlich Ermittlungen eingeleitet, über deren Ergebnisse jedoch Ende 2006 keine Informationen vorlagen. Gegen einige der Verhafteten sollen später Freiheitsstrafen von drei bis acht Monaten verhängt worden sein.
Die gegen Mohammad Sadeq Kabudvand, den Vorsitzenden der kurdischen Menschenrechtsorganisation RMMK und Herausgeber der verbotenen Wochenzeitschrift Payam-e Mardom, verhängte Bewährungsstrafe von 18 Monaten wurde im Berufungsverfahren auf ein Jahr Haft ohne Bewährung heraufgesetzt. Er war für schuldig befunden worden, »Lügen und Artikel mit dem Ziel des Schürens rassischer und ethnischer Spannungen veröffentlicht zu haben«. Mohammad Sadeq Kabudvand hätte im September seine Haftstrafe antreten müssen, befand sich aber am Jahresende bis zur Entscheidung über seine Berufung vor dem Obersten Gerichtshof weiterhin auf freiem Fuss. Auch einige weitere Journalisten der Zeitschrift Payam-e Mardom wurden im Jahr 2006 vor Gericht gestellt.
Belutschen
Im März töteten Angehörige der bewaffneten belutschischen Gruppe Jondallah in der Provinz Sistan-Belutschistan 22 iranische Regierungsbeamte und nahmen mindestens sieben weitere als Geiseln. Nach diesem Vorfall kam es zu zahlreichen, möglicherweise Hunderten von Verhaftungen; viele der Festgenommenen sollen an unbekannte Orte verbracht worden sein. In den folgenden Monaten erhöhte sich die Zahl der aus den belutschischen Gebieten gemeldeten Hinrichtungen dramatisch. Dem Vernehmen nach wurden dort Dutzende Exekutionen vollzogen.
Religiöse Minderheiten
Zahlreiche Angehörige religiöser Minderheiten wurden wegen ihres Glaubens verhaftet und schikaniert.
Im Februar wurden in der Stadt Qom über 1000 Angehörige der islamischen Sufi-Gemeinschaft Nematollahi festgenommen, die friedlich gegen eine Anordnung protestierten, ihr Gotteshaus zu räumen. Die Sicherheitskräfte lösten mit Unterstützung von Mitgliedern zweier regierungstreuer Gruppierungen die Proteste gewaltsam auf und verletzten dabei mehrere hundert Teilnehmer. Im Mai wurden 52 Sufis, darunter zwei Anwälte, die die Gruppe vertraten, zu einem Jahr Haft, einer Geldstrafe und zusätzlich zur Prügelstrafe verurteilt. Die Anwälte erhielten darüber hinaus Berufsverbot. Mit einer im August von Grossajatollah Fazel Lankarani erlassenen Fatwa wurden die Sufis als religiöse Gemeinschaft «für null und nichtig » erklärt.
Mehrere evangelikale Christen, meist solche, die vom Islam zum Christentum übergetreten sind, wurden ebenfalls im Zusammenhang mit ihren religiösen Aktivitäten festgenommen.
Im September wurden Fereshteh Dibaj und ihr Mann Reza Montazemi neun Tage lang in Haft gehalten, ehe man sie auf Kaution wieder freiliess. Fereshteh Dibaj ist die jüngste Tochter des 1994 kurz nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis ermordeten Konvertiten Mehdi Dibaj, der neun Jahre lang wegen »Apostasie« eingesessen hatte.
Im Berichtsjahr wurden 65 Angehörige der Religionsgemeinschaft der Baha’i festgenommen, von denen sich fünf bei Jahresende noch immer in Haft befanden. Mehran Kawsari, der im Zusammenhang mit einem offenen Brief vom November 2004 an den damaligen Staatspräsidenten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war, kam vorzeitig aus der Haft frei.
Im März äusserte sich der Uno-Sonderberichterstatter über Religions- und Glaubensfreiheit besorgt über ein Schreiben vom Oktober 2005, in dem verschiedene staatliche Stellen angewiesen worden waren, Angehörige der Baha’i-Gemeinschaft im Iran zu ermitteln und Informationen über sie zu sammeln.
Menschenrechtsverteidiger
Menschenrechtsverteidiger mussten nach wie vor Repressalien befürchten und sahen sich in ihrer Tätigkeit immer rigideren Einschränkungen unterworfen. Berichten zufolge bereitete der Innenminister im Januar Massnahmen zur Beschneidung der Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen vor, die angeblich Finanzmittel aus «unklaren in- und ausländischen Quellen [erhalten], die einen Umsturz des Systems anstreben». Studenten, nach wie vor ein politisch aktiver Teil der Gesellschaft, wurden häufig Ziel von Strafsanktionen wie willkürlichen Inhaftierungen und vorübergehendem Ausschluss vom Studium.
Im August verhängte das Innenministerium gegen das von der Nobelpreisträgerin Shirin Ebadi und anderen bekannten Rechtsanwälten betriebene Zentrum zur Verteidigung der Menschenrechte (Centre for Defenders of Human Rights – CDHR) wegen fehlender offizieller Zulassung ein Betätigungsverbot. Im September erklärte das Ministerium, eine solche Genehmigung könne erteilt werden, «wenn das Zentrum seine Zielsetzung verändert».
Der im März gegen Kaution aus der Haft entlassene Rechtsanwalt Abdolfattah Soltani, ein Mitbegründer des CDHR, wurde später wegen «Veröffentlichung geheimer Unterlagen» und «Propaganda gegen das System» zu fünf Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Ein Berufungsverfahren gegen das Urteil war Ende des Jahres noch anhängig.
Der gewaltlose politische Gefangene Akbar Ganji, ein investigativer Journalist, der Regierungsvertretern Beteiligung an der Ermordung von Intellektuellen und Journalisten in den 1990er Jahren angelastet hatte, wurde im März nach Verbüssen einer sechsjährigen Haftstrafe auf freien Fuss gesetzt.
Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung
In vielen Gefängnissen und Haftzentren wurde weiterhin routinemässig gefoltert. Gefährdet waren vor allem Untersuchungshäftlinge in der Zeit der gegen sie laufenden Ermittlungen, da sie in dieser Phase in der Regel keinen Zugang zu Rechtsanwälten erhielten. Im Berichtsjahr sollen mindestens sieben Menschen im Gewahrsam der Behörden gestorben sein; in einigen dieser Fälle dürften Folterungen, Misshandlungen oder die Verweigerung ärztlicher Hilfe zu ihrem Tod beigetragen haben.
Die beiden politischen Gefangenen Akbar Mohammadi und Valiollah Feyz Mahdavi starben im Juli beziehungsweise im September während eines Hungerstreiks, mit dem sie gegen ihre lang andauernde Inhaftierung protestiert hatten.
Der 14-jährige Mohammad Reza Evezpoor, ein Angehöriger der aserbaidschanischen Bevölkerungsminderheit, wurde im April festgenommen, weil er «Ich bin ein Türke» an eine Wand geschrieben hatte. Während seiner dreitägigen Haft soll er gefoltert worden sein, indem man ihn unter anderem 24 Stunden lang an den Füssen aufhängte und ihm Nahrung und Wasser verweigerte. Nach seiner Wiederverhaftung im September wurde der 14-Jährige erneut mit Schlägen misshandelt.
Im Berichtsjahr wurden mindestens zwei Amputationsstrafen vollstreckt. Darüber hinaus verurteilte ein Gericht einen Angeklagten zum Ausstechen der Augen. Die Prügelstrafe fand weiterhin verbreitet Anwendung.
Leyla Mafi wurde im Februar mit 99 Peitschenhieben misshandelt, ehe man sie aus dem Gefängnis in ein Rehabilitationszentrum für Frauen verlegte. Sie war als achtjähriges Mädchen zur Prostitution gezwungen und wiederholt vergewaltigt worden. Anfang 2004 wurde sie verhaftet und wegen »unmoralischer Handlungen« unter Anklage gestellt. Ihr Urteil lautete auf 100 Peitschenhiebe und Tod durch Steinigung. Nach internationalem Druck wurde das Todesurteil umgewandelt.
Straflosigkeit
Auch im Berichtsjahr warteten die Opfer von Menschenrechtsverletzungen und ihre Familien weiterhin vergeblich auf Wiedergutmachung.
Die im Jahr 2001 angeordnete Überprüfung der sogenannten »Serienmord«-Fälle von 1998, für die Mitarbeiter des Geheimdienstministeriums verantwortlich gewesen sein sollen, dauerte Ende des Berichtszeitraums noch an. Der Anwalt Nasser Zarafshan, der die Familien einiger Opfer vertreten hatte, verbüsste weiterhin eine fünfjährige Freiheitsstrafe, zu der er auf der Grundlage politisch motivierter Anklagen verurteilt worden war.
Todesstrafe
Im Jahr 2006 wurden mindestens 177 Menschen hingerichtet, darunter ein Minderjähriger und mindestens drei weitere Personen, die zum Zeitpunkt der mutmasslichen Tat noch keine 18 Jahre alt gewesen waren. Todesurteile ergingen für eine Vielzahl von Straftaten wie Drogenschmuggel, bewaffneter Raub, Mord, politische Gewaltakte und Sexualdelikte. Nach Protesten aus dem In- und Ausland wurde in den Fällen einiger Frauen und zur Tatzeit noch minderjährigen Häftlinge die Todesstrafe ausgesetzt beziehungsweise aufgehoben, manche von ihnen aber im Wiederaufnahmeverfahren erneut zum Tode verurteilt. Ungeachtet eines von der Justiz im Jahr 2002 verkündeten Moratoriums sollen im Berichtszeitraum ein Mann und eine Frau durch Steinigung hingerichtet worden sein. Mehrere andere zur Steinigung Verurteilte blieben vom Vollzug der Strafe bedroht. Im September starteten iranische Menschenrechtsverteidiger eine Kampagne zur Rettung von neun Frauen und zwei Männern, die Gerichte zum Tod durch Steinigung verurteilt hatten. Ausserdem strebten sie mit ihrer Kampagne ein gesetzliches Verbot dieser Strafe an. Bis zum Jahresende waren die Urteile von mindestens drei der elf betroffenen Gefangenen aufgehoben worden.
Recht auf freie Meinungsäusserung und Vereinigungsfreiheit
Die Rechte auf freie Meinungsäusserung und Vereinigungsfreiheit unterlagen immer rigideren Einschränkungen, ebenso der Zugang zum Internet. Journalisten und Autoren von Weblog-Beiträgen wurden in Haft genommen und zu Freiheits- oder Prügelstrafen verurteilt. Mindestens elf Zeitungen mussten ihr Erscheinen einstellen. Die Familien von Häftlingen oder von behördlich gesuchten Personen waren weiterhin von Schikanen und Einschüchterungsversuchen bedroht. Auch Mitglieder unabhängiger Gewerkschaften mussten Repressalien gewärtigen. Einige Akademiker wie etwa Ramin Jahanbegloo wurden verhaftet oder verloren ihre Arbeitsstelle.
Bis zu 1000 Mitglieder der verbotenen unabhängigen Gewerkschaft des Teheraner Busunternehmens Sharekat-e Vahed wurden im Januar nach einem Streik für die Anerkennung ihrer Gewerkschaft und gegen die Verhaftung ihres Vorsitzenden Mansour Ossanlu festgenommen. Alle kamen später wieder frei, waren aber teilweise Ende des Jahres noch immer von ihrem Arbeitsplatz ausgesperrt. Mansour Ossanlu wurde im Zusammenhang mit seinen gewerkschaftlichen Aktivitäten über sieben Monate festgehalten und im August gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuss gesetzt. Im November nahm man ihn dann erneut für einen Monat in Haft, Berichten zufolge wegen der Teilnahme an Veranstaltungen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Frauenrechte
Im März und im Juni lösten die Sicherheitskräfte in Teheran Demonstrationen für die Beendigung der rechtlichen Diskriminierung der Frauen gewaltsam auf. Dabei trugen einige der Teilnehmerinnen Verletzungen davon. Bei der Demonstration im Juni wurde der ehemalige Parlamentsabgeordnete Sayed Ali Akbar Mousavi-Kho’ini verhaftet und anschliessend mehr als vier Monate festgehalten, ehe er im Oktober gegen Kaution wieder freikam. Er berichtete, im Gewahrsam gefoltert worden zu sein.
Im August starteten Frauenrechtlerinnen eine Kampagne mit dem Ziel, eine Million Unterschriften unter eine Petition zu sammeln, um ihrer Forderung nach gleichen Rechten für Frauen Nachdruck zu verleihen.