Iran Menschenrechtler Emadeddin Baghi freigelassen

23. Juni 2011
Emadeddin Baghi, einer der bekanntesten iranischen Menschrechtsverteidiger, ist am 20. Juni 2011 aus dem Gefängnis entlassen worden. Amnesty International gegenüber erklärte er jedoch, dass seine eigene Freilassung noch nicht das Ende der Geschichte bedeute, weil noch viele weitere Iranerinnen und Iraner rechtswidrig im Gefängnis sitzen. Als er freigelassen wurde, habe er den übrigen Gefangenen gesagt, «auch wenn ich jetzt gehe, bin ich noch halb bei euch im Gefängnis.»

E. Baghi © Privat

Emadeddin Baghi kam frei, nachdem er zwei jeweils einjährige Haftstrafen aufeinanderfolgend verbüsst hatte. Beide Freiheitsstrafen waren wegen «Propaganda gegen den Staat» verhängt worden. Die erste Anklage bezog sich auf die Gründung einer Vereinigung zur Verteidigung der Rechte von Gefangenen durch Emadeddin Baghi. Grundlage der zweiten Anklage war ein Interview des Menschenrechtlers mit der BBC. Eine weitere gegen Emadeddin Baghi verhängte fünfjährige Haftstrafe hob ein Berufungsgericht auf, aber er musste zusätzlich 19 Tage im Gefängnis bleiben. Dem Menschenrechtler ist es zudem fünf Jahre lang untersagt, sich politisch zu betätigen.

«Wir sind natürlich sehr froh, dass Emadeddin Baghi freigelassen worden ist, aber er hätte erst gar nicht im Gefängnis sein dürfen. Er war ein gewaltloser politischer Gefangener, der allein deswegen inhaftiert wurde, weil er seine Rechte auf freie Meinungsäusserung und Vereinigungsfreiheit im Rahmen seiner menschenrechtlichen und journalistischen Aktivitäten wahrgenommen hat», sagt Malcom Smart, Direktor der Abteilung Naher Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

Hungerstreik vor Freilassung

Vor seiner Freilassung hatte sich Emadeddin Baghi dem Hungerstreik mehrerer Mitgefangener angeschlossen, die damit gegen den Tod zweier gewaltloser politischer Gefangener protestierten.

Emadeddin Baghi hatte immer wieder erhebliche gesundheitliche Beschwerden im Gefängnis, darunter einen Bandscheibenvorfall, der starke Schmerzen verursacht. Bei vorherigen Gefängnisaufhalten hatte er drei Krampfanfälle und einen Herzinfarkt erlitten. Zudem hatte er Nieren- und Blasenbewerden. Jetzt muss er sich ausserdem einer Zahnbehandlung unterziehen.

Alte Vorwürfe hängig

Der Menschenrechtsverteidiger erklärte im Gespräch mit Amnesty International, ihm drohten derzeit keine neuen Anklagen, aber es seien noch alte Vorwürfe gegen ihn bei der iranischen Justiz hängig.

«Wir hoffen, dass die iranischen Behörden die fortgesetzte Verfolgung dieses mutigen Mannes, der so viele Jahres seines Lebens den Menschenrechten im Iran gewidmet hat, nun endgültig einstellen. Ihm muss nun endlich die notwendige medizinische Behandlung und Genesung ermöglicht werden, nachdem seine Gesundheit unter den entsetzlichen Haftbedingungen so sehr gelitten hat. Die Behörden sollten ausserdem umgehend alle gegen Emadeddin Baghi verfügten Einschränkungen aufheben, damit er ins Ausland reisen kann, ein Recht, das ihm nach dem Völkerrecht zusteht», so Malcom Smart.

Erhielt renommierten Preis

Emadeddin Baghi erhielt 2009 den Martin-Ennals-Preis für Menschenrechte, konnte ihn in Genf aber nicht persönlich entgegen nehmen, weil ein Reiseverbot gegen ihn verhängt worden war. Er war damit der erste Preisträger, dem der Preis nicht persönlich überreicht werden konnte.

Emadeddin Baghi hat wegen seines menschenrechtlichen Engagements und seiner journalistischen Arbeit insgesamt fünf Jahre und 19 Tage im Gefängnis verbracht.