Der iranischen Anwältin Nasrin Sotoudeh wurde am 17. Januar ein Besuch bei ihrer Familie erlaubt. Doch schon nach drei Tagen wurde die Mutter von zwei Kindern überraschend wieder ins Evin-Gefängnis gesteckt.
Amnesty International setzt sich seit langem für die bedingungslose Freilassung der Gewissengefangenen ein, da Nasrin Sotoudeh nur aufgrund ihrer friedlichen Arbeit als Menschenrechtsanwältin inhaftiert ist. Noch im Januar 2013 forderte eine Urgent Action, an der sich auch die Schweizer Sektion beteiligte, Nasrins Freilassung.
Die Gewährung des Familienbesuchs war zunächst ein ermutigendes Zeichen, doch die erneute Inhaftierung zeugt vom Zynismus der iranischen Behörden und der völligen Missachtung ihrer internationalen rechtlichen Verpflichtungen.
«Die Kinder weinten draussen am Tor»
«Die Behörden hatten uns zu verstehen gegeben, dass sie für länger als nur drei Tage freigelassen würde», erzählt Nasrins Ehemann Reza Khandan Amnesty International. «Ihre erneute Inhaftierung traf uns völlig unerwartet. Als wir Nasrin zurück ins Evin-Gefängnis brachten, weinten die Kinder draussen am Tor. Es war schrecklich für sie.»
Die Bestrafung der Familien von Gewissensgefangenen hat im Iran System. «Es ist Routine geworden, dass die Behörden den Familienangehörigen das Besuchsrecht verweigern, um so die Menschenrechtsaktivisten zu bestrafen», erklärt Ann Harrison von Amnesty International.
Auch Nasrin Sotoudeh wurde seit Beginn ihrer Haft im Jahr 2010 immer wieder Besuche ohne Trennscheibe mit ihrem Ehemann und ihren zwei Kindern verweigert. Oft durfte sie nicht einmal mit ihrer Familie sprechen. Als ihrer 13jährigen Tochter ein Reiseverbot auferlegt wurde, trat Nasrin Sotoudeh letztes Jahr in einen 49tägigen Hungerstreik.
Sechs Jahre Haft für «Propaganda»
Nasrin Sotoudeh war zu sechs Jahren Haft verurteilt worden wegen «Propaganda gegen das System» und wegen Mitgliedschaft in einer «illegalen Organisation» – dem Zentrum für Menschenrechtsanwälte.
«Nasrin Sotoudeh, die international für ihre Menschenrechtsarbeit anerkannt und als Gewissensgefangene inhaftiert ist, muss sofort, bedingungslos und auf immer freigelassen werden», fordert Ann Harrison.
Lesen Sie die ausführliche Medienmitteilung von Amnesty International (Englisch)