Saman Naseem, 21, war im April 2013 nach einem unrechtmässigen Verfahren u.a. wegen «Feindschaft zu Gott» zum Tod verurteilt worden. Sein «Geständnis» wurde unter Folter erzwungen. Die Verurteilung erfolgte in Zusammenhang mit seiner angeblichen Mitgliedschaft in einer kurdischen Partei der Verwicklung in Kampfhandlungen mit den Revolutionsgarden im Alter von 17 Jahren. Am Tag vor der angekündigten Hinrichtung wurde er an einen unbekannten Ort gebracht. Nun ist bekannt geworden, dass es sich dabei um das im Nordwesten von Teheran gelegene Zanjan Gefängnis handelte. Bis zum vergangenen Wochenende hatten weder seine Familie noch sein Anwalt verbindliche Informationen über seinen Aufenthaltsort erhalten.
Das Oberste Gericht hat zudem auch das Gesuch um Neubeurteilung des Falles von Saman Naseem gutgeheissen. Damit ist das Todesurteil aufgehoben. Amnesty International hatte sich seit September 2014 dafür eingesetzt. Die Menschenrechtsorganisation begrüsst diese Entwicklung. Allerdings hätte Saman Naseem niemals zum Tode verurteilt werden dürfen, dies umso mehr, als das Urteil aufgrund eines unfairen Prozesses zustande gekommen ist und Tatvorwürfe betraf, die er als Minderjähriger begangen haben soll.