Menschenrechtsverteidiger im Iran werden von den Justiz- und Sicherheitsbehörden mit zunehmender Härte verfolgt. Sie werden als ‚ausländische Agenten‘ und ‚Verräter‘ diffamiert und zu Haftstrafen verurteilt, die oftmals zehn Jahre überschreiten. Dies betrifft unter anderem Menschen, die in Kontakt zu internationalen Institutionen wie der Europäischen Union oder den Vereinten Nationen sowie Organisationen wie Amnesty International stehen.
«Es ist bittere Ironie, dass sich die iranischen Behörden seit dem Abschluss des Atomabkommens damit brüsten, wie gut sie mit der Uno und der Europäischen Union zusammenarbeiten, während gleichzeitig Aktivistinnen und Aktivisten, die mit eben diesen Institutionen in Kontakt stehen, als Kriminelle behandelt und zu langen Haftstrafen verurteilt werden.» Das sagt Philip Luther, Leiter Recherche und Advocacy für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International
«Anstatt Menschenrechtsverteidiger als Bedrohung für die nationale Sicherheit einzustufen, sollten die iranischen Behörden deren Arbeit und Beobachtungen ernst nehmen und alle friedlichen Aktivistinnen und Aktivisten umgehend freilassen», sagt Luther.
Amnesty International fordert die internationale Gemeinschaft, die Europäische Union und die Schweiz - die seit vielen Jahren einen Menschenrechtsdialog mit dem Iran führt - auf, die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Menschenrechtsverteidiger zu fordern.
Von den Repressionen betroffen sind vor allem Menschenrechtsanwältinnen, Gewerkschaftsvertreter und Aktivistinnen, die sich für Frauenrechte, gegen die Todesstrafe und für religiöse und andere Minderheiten einsetzen.
Auch Aktivisten, die sich mit der Aufarbeitung der Massenhinrichtungen von 1988 befassen, bei denen Tausende politische Gefangene getötet wurden, geraten verstärkt ins Visier der Behörden. Der Bericht (PDF, 94 Seiten in Englisch) bezieht sich auf 45 Fälle, 21 werden im Detail dokumentiert. Die Analyse beruht auf Interviews mit Aktivistinnen und Aktivisten, ihren Familienmitgliedern und Anwälten. Zudem wurden Gerichtsurteile, offizielle Stellungnahmen und öffentlich zugängliche Zeugenaussagen von Menschenrechtsverteidigerinnen und ihren Familien ausgewertet.